Januar - THW-historische Sammlung
Januar - THW-historische Sammlung
Januar - THW-historische Sammlung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
tige Anlage, von deren Betrueb die ,gesamte Wasser- und<br />
StrorrwersoI1gung abhing, war ,am Vortag ausgeDallen.<br />
Ein Taucher und zwei Helfer des OV fuer :1luhren<br />
sofort an die SchadeI1Slstelle. In eineinhalbstündiger<br />
Taucharbeit, die durch die starke WasserstrÖlnurug und<br />
eine Temperatur von 6 GI'Iad Celsius erschiwert wurde,<br />
gelarug es dem Taucher, etwa einen Kubikmeter Unrat zu<br />
entfernen. Dann konnte dtie Knaftanlage wieder in Betrieb<br />
g,esetzt werden.<br />
Die Besitzer waren über die s chnelle und einwandfreie<br />
Hilfeleistung sehr erfreut und dankten den Helfern<br />
mit ,einem kräftigen Essen. Der Einsatz hatte knapp vier<br />
Stunden gedauert.<br />
Uberschwemmung auch im Raum Fulda<br />
Die Regenstürm e Anfang Dezember tobten lWIie überall<br />
a uch in Hessen. Flüsse traten über die Ufer; besonders<br />
die Fulda und ihre Nebenflüsse machten den Städten<br />
und Dörfern schwer zu s chaffen. Auch da,s <strong>THW</strong> wurde in<br />
diesem Raum eingesetzt. In Fulda umspülten die Fluten<br />
bereits einen tief gelegenen Stadtteil. Der OV Fulda mußte<br />
Pontons, Boote und ScheiIllWerfer Ibereitstellen, um für<br />
eine mögLiche Evakuierung Vorsorge zu treffen. Zum<br />
Glück ,ging die !größte Gefahr vorüber. Dennoch hatte das<br />
<strong>THW</strong> alle-Hände voll vu tun. Die Helfer mußten eine vom<br />
Sturm umgeblasene Wellblechbaracke auseinanderschweißen<br />
. Auch bei Beseitigurug von Dachschäden griff<br />
das <strong>THW</strong> helfend ein.<br />
Eine noch schiwierigere Aufgabe hatten 25 Helfer des<br />
OV Lauterbach zu bewältigen. Hochw,asser hatte eine<br />
größere Fabrik eingeschlossen. Im NachteiIliSlatz, bei<br />
Sturm und Dauerregen, bauten die Helfer einen Pontonsteg.<br />
Erst hierdurch war es möglich, die vom Wasser<br />
bedrohten E'ertigwaren und Rohstoffe, in der HaJuptsache<br />
wertvolle P apierwaren, zu ber,gen. über diese Notbrücke<br />
rückte dann die Feuel'W,ehr an, um mit Motorpumpen das<br />
eingedrungene W,asser zu entfernen. Bi,s morgens 5 Uhr<br />
w,aren die Helfer im Einsatz. Die starke Strömung machte<br />
die Arbeit schwierig und nicht ungefährlich. D ie Mühe<br />
wurde belohnt. Güter im Werte von über 20000 DM wurden<br />
so von den <strong>THW</strong>-Helfern gerettet.<br />
I<br />
LU<br />
Alle in den verschiedenen Hilfsorganisationen<br />
auf freiwilliger, ehrenamtlicher<br />
Grundlage mitarbeitenden Helfer<br />
haben entsprechend der ethischen<br />
Zielsetzung ihres Verbandes das "Helfenwollen"<br />
aus eigenem Antrieb zu<br />
ihrem Grundsatz erhoben. Wie segensreich<br />
diese meist in der Stille arbeitenden<br />
Helfer wirken, wird der Öffentlichkeit<br />
oft gar nicht bekannt, denn die<br />
Hilfe am Nächsten wird nicht mit der<br />
gleichen Lautstärke bekundet wie ein<br />
sensationelles Ereignis, z. B. im Sport,<br />
in der Politik, in dem an Unfällen so<br />
reichen Tagesgeschehen oder auf dem<br />
weiten Gebiet der Entwicklung der Vernichtungstechnik.<br />
Nur die Jahresberichte dieser segensreichen<br />
Einrichtungen geben Kunde von<br />
dem Wirken des ungenannten Helfers,<br />
der selbstlos und oft unter eigener Gefahr<br />
das Gebot der Hilfeleistung in die<br />
Tat umsetzt.<br />
FTSCH UTZSTR EIFLICHTE R<br />
Aus der Tages- und Fachpresse<br />
Wenn der Nächste in Not ist<br />
Zu den Hilfsorganisationen gehören<br />
neben dem Deutschen Roten Kreuz, dem<br />
Arbeiter-Samariter-Bund, dem Malteser-Hilfswerk<br />
u. ä. auch die Freiwillige<br />
Feuerwehr, die Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft,<br />
das Technische<br />
Hilfswerk und der Bundesluftschutzverband.<br />
Wir brauchen das Wirken dieser<br />
Einrichtungen und ihrer Helfer in<br />
diesem Zusammenhang nicht hervorzuheben.<br />
Darüber hinaus haben aber alle Menschen<br />
die Verpflichtung, dem Nächsten<br />
in der Gefahr beizuspringen.<br />
Der § 330 C StGB lautet:<br />
"Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner<br />
Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet,<br />
obwohl dies erforderlich und ihm den<br />
Umständen nach zuzumuten, insbesondere<br />
ohne erhebliche eigene Gefahr und<br />
ohne Verletzung anderer Pflichten,<br />
möglich ist, wird mit Gefängnis bis zu<br />
1 Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."<br />
Oft ist die Hilfeleistung ohne ein entsprechendes<br />
Hilfsgerät oder Material<br />
nicht möglich. Denken wir z. B. daran,<br />
daß ein im Eis Eingebrochener meist<br />
nur unter Verwendung von Leitern gerettet<br />
werden kann. Solches Gerät kann<br />
auch ohne Zustimmung des Eigentümers<br />
benutzt werden. Hierzu gibt der § 904.<br />
BGB die Handhabe. Er lautet:<br />
AbwendJung einer Gefahr<br />
"Der Eigentümer einer Sache ist nicht<br />
berechtigt, die Einwirkung auf die Sache<br />
zu verbieten, wenn die Einwirkung zur<br />
Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr<br />
notwendig und der drohende Schaden<br />
gegenüber dem aus der Einwirkung<br />
dem Eigentümer entstehenden<br />
Schaden unverhältnismäßig groß ist.<br />
Der Eigentümer kaun Ersatz des ihm<br />
entstandenen Schadens verlangen."<br />
Es muß hierzu noch gesagt werden,<br />
daß derjenige, der bei dieser nach dem<br />
Gesetz geforderten Hilfeleistung persönlichen<br />
Körperschaden erleidet, nach<br />
§ 537 RVO als unfallversichert gilt.<br />
Wer haftet bei Sachschaden?<br />
Hinsichtlich etwaigen Sachschadens<br />
gilt grundsätzlich die Haftung desjenigen,<br />
dem die Hilfe zuteil geworden ist,<br />
also z. B. des Geretteten. Der Retter<br />
selbst haftet gegenüber einem Sachgeschädigten,<br />
welcher mit oder ohne Zustimmung<br />
nach § 904. BGB Rettungsoder<br />
Hilfsgerät zur Verfügung gestellt<br />
hat, nicht, weun die Pflicht zum Eingreifen<br />
nach § 330 C StGB bestand.<br />
Bei Eingriff zum Besten der Allgemeinheit<br />
haftet der Staat bzw. die Körperschaft,<br />
der er zugute kommt. Diese<br />
gesetzlichen Grundlagen sollte jeder<br />
Helfer kennen, da eine Hilfeleistung<br />
am Nächsten durchaus mit Gefahren<br />
aller Art oder Vermögensverlusten verbunden<br />
sein kann.<br />
Der ethische Grundsatz<br />
Je besser die Ausbildung, zu der ja<br />
...... ~<br />
.. ••....•...•..•.• : ......... ~<br />
...,: ... ~_ ....<br />
••• ••••.••••• ......................... .... .... w •<br />
...... _ __ •• · .«Wu",OOOO~~'Y!.'yY."'Y..·l,.:.'l,.~~Jr.l.l •••••• __ •<br />
19