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KVN Rundschreiben 2014

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen informiert ihre Mitglieder einmal im Monat per Rundschreiben über Verhandlungsergebnisse, neue Formulare oder Vereinbarungen.

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<strong>KVN</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> August <strong>2014</strong> 4<br />

2.2. Intravenöse Immunglobuline bei Myasthenia gravis<br />

Änderung der Anlage VI (Off-Label-Use) der Arzneimittel-Richtlinie<br />

Mit Wirkung vom 11. Juli <strong>2014</strong> wurden Intravenöse Immunglobuline<br />

(IVIG) bei Myasthenia gravis in die Anlage VI (Off-Label-Use) Teil A der<br />

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen.<br />

Somit können IVIG in dem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet der<br />

myasthenen Krise bzw. der schweren Exazerbation verordnet werden.<br />

Eine Verordnung ist möglich bei Patienten mit einer Myasthenia gravis,<br />

die eine myasthene Krise oder eine schwere Exazerbation entwickeln,<br />

auch unter einer laufenden immunsuppressiven Langzeittherapie.<br />

Verordnung möglich<br />

bei…<br />

Das Behandlungsziel ist die Vermeidung oder Verkürzung einer<br />

Intensivbehandlung, Verbesserung im Myasthenie-Muskel-Score,<br />

einschließlich der Atem- und Schluckfunktion.<br />

Eine Beschreibung der Dosierung und Behandlungsdauer sowie<br />

Hinweise zu Kontraindikationen und Nebenwirkungen entnehmen Sie<br />

bitte der Anlage VI der AM-RL und den entsprechenden<br />

Fachinformationen.<br />

Im Rahmen des vorgenannten Off-Label-Use haben folgende Hersteller<br />

für ihre IVIG-haltigen Arzneimittel einer Anwendung zugestimmt<br />

(Haftung des pharmazeutischen Unternehmers): Axicorp Pharma<br />

GmbH, Baxter Deutschland GmbH, Biotest AG, CSL Behring GmbH,<br />

Grifols Deutschland GmbH, Kedrion S.p.A. und Octapharma GmbH.<br />

Daher empfehlen wir bei Verordnungen von IVIG-haltigen Arzneimitteln<br />

der genannten Hersteller in dieser Off-Label-Indikation das Setzen des<br />

Aut-Idem-Kreuzes. Haftungsrechtliche Konsequenzen in Folge eines<br />

Austausches in der Apotheke gegen ein vergleichbares Präparat,<br />

welches keine Off-Label-Zustimmung hat, können so vermieden<br />

werden.<br />

Hersteller, die einer<br />

Anwendung zugestimmt<br />

haben:<br />

Besondere Anforderungen an eine Verlaufsdokumentation der hier<br />

genannten Off-Label-Behandlung mit Intravenösen Immunglobulinen<br />

sind nicht definiert.<br />

Den vollständigen Beschluss sowie die Anlage VI der AM-RL finden Sie<br />

auf der Website des G-BA (www.g-ba.de) unter: Richtlinien -<br />

Arzneimittelrichtlinie - Anlage VI; den Beschluss unter: Beschlüsse -<br />

Beschlussdatum 20. März <strong>2014</strong>.<br />

2.3. Verordnungen von Kaliumpräparaten zur Behandlung der<br />

Hypokaliämie<br />

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die Verordnung von<br />

Kaliumpräparaten zur Behandlung der Hypokaliämie. Laut Anlage I der<br />

Arzneimittelrichtlinie sind Kaliumverbindungen nur als Monopräparate<br />

zur Behandlung der Hypokaliämie zu Lasten der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung verordnungsfähig. Wir weisen Sie deshalb darauf<br />

hin, dass einige Krankenkassen Kaliumpräparate, die neben<br />

Kaliumhydrogencarbonat auch Citronensäure als wirksamem

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