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KVN Rundschreiben 2014

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen informiert ihre Mitglieder einmal im Monat per Rundschreiben über Verhandlungsergebnisse, neue Formulare oder Vereinbarungen.

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<strong>KVN</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> Juli <strong>2014</strong> 2<br />

1. Abrechnung<br />

1.1. Änderungen des EBM zum 1. Juli bzw. 1. Oktober <strong>2014</strong><br />

Der Bewertungsausschuss hat in verschiedenen Sitzungen Änderungen<br />

des EBM beschlossen. Nachfolgend die Änderungen im Einzelnen:<br />

Erweitertes Ultraschallscreening bei Mehrlingsschwangerschaften<br />

Die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen mit Biometrie und<br />

systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie durch einen<br />

besonders qualifizierten Arzt im zweiten Trimenon wurde zum 1. Januar<br />

<strong>2014</strong> als GOP 01771 neu in den EBM aufgenommen. Es handelt sich<br />

hierbei um einen Zuschlag im Zusammenhang mit der Schwangerenbetreuung<br />

nach der GOP 01770. Dieser ist bislang generell einmal je<br />

Schwangerschaft berechnungsfähig - unabhängig davon, wie viele<br />

Kinder die Frau erwartet. Da der Arzt die fetalen Strukturen jedes Feten<br />

einzeln zu untersuchen und zu beurteilen hat, erhöht sich bei<br />

Mehrlingsschwangerschaften der in der GOP 01771 abgebildete<br />

Behandlungsaufwand entsprechend der Zahl der Mehrlinge.<br />

Änderungen<br />

Zum 1. Januar neu<br />

aufgenommen<br />

Aus diesem Grund hat der Bewertungsausschuss mit Wirkung ab 1. Juli<br />

<strong>2014</strong> die zweite Anmerkung zur GOP 01771 EBM dahingehend ergänzt,<br />

dass die Leistung mehrfach je Schwangerschaft entsprechend der<br />

Anzahl der Mehrlinge berechnungsfähig ist.<br />

Erhöhung der Kostenpauschale für den Bezug von „Mifepriston“<br />

Aufgrund der Preiserhöhung für das Medikament, das den Wirkstoff<br />

Mifepriston enthält, haben die Partner des Bundesmantelvertrages<br />

beschlossen, die Kostenpauschale der GOP 40156 „bei Durchführung<br />

eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs für den<br />

Bezug von Mifepriston“ zu erhöhen. Statt bisher 81,80 Euro beträgt die<br />

Kostenpauschale seit 1. Juli <strong>2014</strong> 89,25 Euro.<br />

Seit 1. Juli 89,25 Euro<br />

Redaktionelle Anpassung in der Präambel des Abschnitts 31.2. für<br />

Augenärzte<br />

Ab dem 1. Juli <strong>2014</strong> können konservativ tätige Augenärzte auch dann<br />

den Zuschlag nach der GOP 06225 (Strukturpauschale) erhalten, wenn<br />

sie laserchirurgische Eingriffe nach der GOP 31341 bis 31348 des EBM<br />

durchführen. Diese Änderung ist damit zu begründen, dass laserchirurgische<br />

Eingriffe aufgrund ihrer Beschaffenheit der Notwendigkeit der<br />

patientennahen Durchführung als nicht operativ im Sinne der GOP<br />

06225 des EBM zu verstehen sind.<br />

Zuschlag nach GOP<br />

06225<br />

Intravitreale Medikamenteneingabe bei Augenerkrankungen ab<br />

dem 1. Oktober <strong>2014</strong> vertragsärztliche Leistung<br />

Zur Abrechnung der neuen Leistung hat der Bewertungssausschuss<br />

Gebührenordnungspositionen für den operativen Eingriff und für die<br />

Verlaufskontrolle nach der Injektion festgelegt. Für den operativen<br />

Eingriff am rechten Auge ist die GOP 31371 und für den operativen<br />

Eingriff am linken die GOP 31372 EBM berechnungsfähig. Bei einem

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