19.09.2014 Aufrufe

KVN Rundschreiben 2014

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen informiert ihre Mitglieder einmal im Monat per Rundschreiben über Verhandlungsergebnisse, neue Formulare oder Vereinbarungen.

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<strong>KVN</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> August <strong>2014</strong> 6<br />

ausführlichen Auswertungsbogen (PDF): Er fasst das Ergebnis<br />

zusammen, liefert konkrete Hinweise und praktische Tipps sowie einen<br />

Vergleich mit anderen Nutzern.<br />

A<br />

Der Online-Selbsttest wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

(KBV) entwickelt. Experten für Informationssicherheit, Vertragsärzte<br />

und -psychotherapeuten haben die Entwicklung unterstützt. Die<br />

Fragen und Lösungsvorschläge orientieren sich an den Empfehlungen<br />

des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Anforderungen<br />

der DIN EN ISO 27001 und Qualitätszielen aus QEP - Qualität und<br />

Entwicklung in Praxen ® der KBV.<br />

3.2. Änderung im Mutterpass beim Eintrag zum Gestationsdiabetes<br />

Zur Dokumentation des Screenings auf Gestationsdiabetes hat der<br />

Gemeinsame Bundesausschuss entsprechende Felder auf den Seiten<br />

sechs und 22 in der Zeile 50 des Mutterpasses eingefügt.<br />

Das Screening auf Gestationsdiabetes ist am 1. Juli 2013 neu in den<br />

EBM aufgenommen worden. Mit der Gebührenordnungsposition 01776<br />

wurde eine Abrechnungsmöglichkeit für den Vortest geschaffen. Wird<br />

bei der Schwangeren im Vortest ein auffälliger Blutzuckerwert<br />

gemessen, soll zeitnah ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) nach<br />

GOP 01777 durchgeführt werden. Für beide Gebührenordnungspositionen<br />

wurde als obligater Leistungsinhalt die Dokumentation im<br />

Mutterpass festgelegt. Um den Dokumentationsvorgaben nachzukommen,<br />

erfolgte die Anpassung im Mutterpass.<br />

Abrechnungsmöglichkeit<br />

für den Vortest<br />

Die neuen Mutterpässe werden zurzeit gedruckt und können im<br />

Rahmen der Vordruckbestellung bei Ihrer Bezirksstelle bzw. beim Paul-<br />

Albrecht-Verlag angefordert werden.<br />

Die sich bereits im Umlauf befindlichen alten Mutterpässe können<br />

weiterhin verwendet werden, und auch die Vorräte in den Praxen<br />

können aufgebraucht werden. Um den Dokumentationspflichten<br />

nachzukommen, können die als Anlage beigefügten Einlegeblätter als<br />

Kopiervorlage verwendet, bzw. die erforderlichen<br />

Dokumentationsangaben als Freitext eingetragen werden.<br />

Alte Pässe können<br />

weiterhin verwendet<br />

werden<br />

Anlage 5.1: Änderung im Mutterpass beim Eintrag zum<br />

Gestationsdiabetes<br />

3.3. Impfausweise<br />

Bislang wurden den Vertragsärzten Impfausweise seitens der<br />

Impfstoffhersteller kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nach Information<br />

der Hersteller ist ihnen aus rechtlichen Gründen dieser Service künftig<br />

nicht mehr möglich.<br />

Nach § 22 Infektionsschutzgesetz (IFSG) hat der impfende Arzt jede<br />

Schutzimpfung unverzüglich in einem Impfausweis einzutragen, bzw.<br />

bei Nichtvorlage des Impfausweises eine Impfbescheinigung<br />

auszustellen.

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