19.09.2014 Aufrufe

KVN Rundschreiben 2014

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen informiert ihre Mitglieder einmal im Monat per Rundschreiben über Verhandlungsergebnisse, neue Formulare oder Vereinbarungen.

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<strong>KVN</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> September <strong>2014</strong> 4<br />

1.3. Nasale Influenza-Impfung<br />

Mit dem August-<strong>Rundschreiben</strong> hatten wir darüber berichtet, dass mit<br />

der AOK Niedersachsen die Aufnahme der nasalen Influenza-Impfung in<br />

die Impfvereinbarung vereinbart werden konnte.<br />

Wir informieren Sie darüber, dass wir zwischenzeitlich auch mit den<br />

Ersatzkassen, den Betriebskrankenkassen, der Knappschaft und der<br />

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau<br />

entsprechende Vereinbarungen schließen konnten. Mit den<br />

Innungskrankenkassen konnte noch keine Einigung erreicht werden.<br />

Die nasale Influenza-Impfung ist unter der KV-internen GO-Nr. 89112N<br />

abzurechnen. Der Impfstoff ist als Einzelverordnung auf den Namen des<br />

Patienten zu verordnen.<br />

2. Verordnungen<br />

Ungültig und nicht mehr<br />

berechnungsfähig<br />

Noch keine Einigung<br />

mit den<br />

Innungskrankenkassen<br />

Änderungen<br />

2.1. Sprechstundenbedarf, hier: Abschluss einer neuen SSB-<br />

Vereinbarung ab dem 1. Oktober <strong>2014</strong> und Vereinbarung sog.<br />

"Musterkoffer SSB"<br />

Die <strong>KVN</strong> hatte im Jahre 2012 die Sprechstundenbedarfsvereinbarung<br />

(SSB-Vereinbarung) gekündigt, um mit einer Neuregelung den<br />

verordnenden Ärzten Sicherheit in der Verordnung und Regressfreiheit<br />

zu garantieren.<br />

Da Positiv-Listen aus rechtlichen Gründen nicht vereinbart werden<br />

konnten, wurden mit den Krankenkassen Handlungsempfehlungen für<br />

eine regressfreie Verordnung von Sprechstundenbedarf erarbeitet.<br />

Diese Handlungsempfehlungen zeigen einerseits die häufigsten<br />

Verordnungsfehler auf, andererseits die für die jeweilige Fachgruppe<br />

relevanten häufigsten Verordnungen, für die ein Regress ausgeschlossen<br />

werden kann (sog. Musterkoffer SSB). Diese Liste wurde aus<br />

den rund 130 meistverordneten Arzneimitteln jeder Fachgruppe erstellt<br />

und deckt mindestens 90 Prozent des Verordnungsspektrums einer<br />

Vertragsarztpraxis ab. Die Verordnungsempfehlungen werden<br />

quartalsweise von der SSB-Kommission aktualisiert, so dass Ärzte, die<br />

sich bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf daran halten,<br />

regressfrei verordnen können.<br />

Für die verschiedenen Fachgruppen wurden insgesamt 23 Listen<br />

erstellt; dabei wurden einige Fachgruppen zusammengefasst, da sich<br />

deren Behandlungs- und Verordnungsspektrum sehr ähnlich ist. So<br />

wurden z. B. alle Fachgruppen, die sich der Behandlung von Kindern<br />

widmen (wie haus- und fachärztliche Kinder- und Jugendmediziner,<br />

Kinder-Kardiologen, Kinder-Onkologen), zu einer Liste Kindermedizin<br />

vereint. Auf jeder Liste sind daher im oberen Teil alle KBV-Fachgruppen<br />

benannt, für die diese Liste gilt.<br />

häufigste<br />

Verordnungsfehler<br />

Verordnungsempfehlungen<br />

Verordnungsempfehlungen<br />

zum 31. Dezember<br />

Bis<br />

häufigste <strong>2014</strong><br />

Verordnungsfehler<br />

Noch keine Einigung<br />

mit Innungskrankenkassen

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