19.09.2014 Aufrufe

KVN Rundschreiben 2014

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen informiert ihre Mitglieder einmal im Monat per Rundschreiben über Verhandlungsergebnisse, neue Formulare oder Vereinbarungen.

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<strong>KVN</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> September <strong>2014</strong> 8<br />

Besondere Anforderungen an die Verlaufsdokumentation der hier<br />

genannten Off-Label-Behandlung mit Cotrimoxazol sind nicht definiert.<br />

Den vollständigen Beschluss sowie die Anlage VI der AM-RL finden Sie<br />

auf der Website des G-BA (www.g-ba.de) unter: Richtlinien -<br />

Arzneimittelrichtlinie - Anlage VI; den Beschluss unter: Beschlüsse -<br />

Beschlussdatum 17. April <strong>2014</strong>.<br />

2.6. Cotrimoxazol zur Prophylaxe von Pneumocystis-Pneumonien -<br />

Änderung der Anlage VI (Off-Label-Use)<br />

Mit Wirkung vom 30. Juli <strong>2014</strong> wurde Cotrimoxazol zur Prophylaxe der<br />

Pneumocystis-Pneumonien in die Anlage VI (Off-Label-Use) Teil A der<br />

Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Somit kann Cotrimoxazol<br />

nun in dem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet der Primär- und<br />

Sekundärprophylaxe der Pneumocystis-jirovecii-Pneumonie (PjP) bei<br />

Patienten mit < 200 CD4-Lymphozyten/µl verordnet werden. Eine<br />

Verordnung ist möglich bei allen HIV-Patienten mit CD4 < 200/µl (oder<br />

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