KVN Rundschreiben 2014
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen informiert ihre Mitglieder einmal im Monat per Rundschreiben über Verhandlungsergebnisse, neue Formulare oder Vereinbarungen.
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<strong>KVN</strong>-<strong>Rundschreiben</strong> September <strong>2014</strong> 8<br />
Besondere Anforderungen an die Verlaufsdokumentation der hier<br />
genannten Off-Label-Behandlung mit Cotrimoxazol sind nicht definiert.<br />
Den vollständigen Beschluss sowie die Anlage VI der AM-RL finden Sie<br />
auf der Website des G-BA (www.g-ba.de) unter: Richtlinien -<br />
Arzneimittelrichtlinie - Anlage VI; den Beschluss unter: Beschlüsse -<br />
Beschlussdatum 17. April <strong>2014</strong>.<br />
2.6. Cotrimoxazol zur Prophylaxe von Pneumocystis-Pneumonien -<br />
Änderung der Anlage VI (Off-Label-Use)<br />
Mit Wirkung vom 30. Juli <strong>2014</strong> wurde Cotrimoxazol zur Prophylaxe der<br />
Pneumocystis-Pneumonien in die Anlage VI (Off-Label-Use) Teil A der<br />
Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) aufgenommen. Somit kann Cotrimoxazol<br />
nun in dem nicht zugelassenen Anwendungsgebiet der Primär- und<br />
Sekundärprophylaxe der Pneumocystis-jirovecii-Pneumonie (PjP) bei<br />
Patienten mit < 200 CD4-Lymphozyten/µl verordnet werden. Eine<br />
Verordnung ist möglich bei allen HIV-Patienten mit CD4 < 200/µl (oder<br />