Hier ist Ihre Verstärkung! - transfair
Hier ist Ihre Verstärkung! - transfair
Hier ist Ihre Verstärkung! - transfair
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4 gut zu wissen<br />
Ihr Pensionskassenausweis:<br />
Das steht drin<br />
Jedes Jahr im Frühling flattert der Versicherungsausweis der Pensionskasse<br />
ins Haus. So weit, so gut, bloss: Was bedeuten all die Wörter und Zahlen?<br />
Wir erklären es Ihnen!<br />
Matthias Humbel<br />
Jeweils im ersten Quartal des Jahres erhalten<br />
Sie von <strong>Ihre</strong>r Pensionskasse den Versicherungsausweis.<br />
Ausnahmsweise wird die Pensionskasse<br />
Post die Ausweise dieses Jahr erst<br />
im zweiten Halbjahr verschicken – nach dem<br />
Grundlagenwechsel im August. Der Versicherungsausweis<br />
gibt Auskunft über die einbezahlten<br />
Beiträge, das angesparte Kapital sowie<br />
über die zu erwartenden Le<strong>ist</strong>ungen. Die<br />
Ausweise selbst sind von Pensionskasse zu<br />
Pensionskasse unterschiedlich gestaltet, die<br />
Inhalte unseres Beispiels finden Sie aber so<br />
auf jedem Ausweis wieder.<br />
Bei der Pensionskasse versichert sind alle<br />
Arbeitnehmenden ab dem 17. Altersjahr, die<br />
einen Mindestlohn von momentan 21 060<br />
Franken überschreiten und für länger als<br />
drei Monate angestellt sind. Bei Teilzeitangestellten<br />
mit mehreren Arbeitgebenden <strong>ist</strong> das<br />
Gesamteinkommen aus allen Tätigkeiten relevant.<br />
Arbeitnehmende zwischen 17 und 25<br />
Jahren sind nur gegen Tod und Invalidität<br />
versichert, das Alterssparen beginnt erst mit<br />
dem 25. Altersjahr.<br />
Basisdaten: Ihr Lohn<br />
In dieser Kategorie finden Sie die Angaben<br />
zu <strong>Ihre</strong>m Lohn und Beschäftigungsgrad. Der<br />
angegebene Jahreslohn entspricht dem Bruttolohn,<br />
wie er auch auf <strong>Ihre</strong>m Lohnausweis<br />
aufgeführt <strong>ist</strong> – diese beiden Angaben sollten<br />
übereinstimmen. Von diesem Bruttolohn<br />
wird ein Koordinationsbeitrag abgezogen,<br />
um auf den versicherten Lohn zu gelangen.<br />
Mit dem Koordinationsabzug werden die<br />
Renten zwischen der AHV und der Pensionskasse<br />
koordiniert. Der Koordinationsabzug<br />
entspricht dabei 87,5 Prozent der maximalen<br />
AHV-Rente. Einige Kassen ziehen bei Teilzeitmitarbeitenden<br />
einen anteilsmässigen Koordinationsbeitrag<br />
ab. Dies erhöht zwar die Beiträge<br />
an die Pensionskasse, führt dafür aber<br />
auch zu einer höheren Rente. Der Koordina-<br />
<strong>transfair</strong> magazin l März 2013