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4 gut zu wissen<br />

Ihr Pensionskassenausweis:<br />

Das steht drin<br />

Jedes Jahr im Frühling flattert der Versicherungsausweis der Pensionskasse<br />

ins Haus. So weit, so gut, bloss: Was bedeuten all die Wörter und Zahlen?<br />

Wir erklären es Ihnen!<br />

Matthias Humbel<br />

Jeweils im ersten Quartal des Jahres erhalten<br />

Sie von <strong>Ihre</strong>r Pensionskasse den Versicherungsausweis.<br />

Ausnahmsweise wird die Pensionskasse<br />

Post die Ausweise dieses Jahr erst<br />

im zweiten Halbjahr verschicken – nach dem<br />

Grundlagenwechsel im August. Der Versicherungsausweis<br />

gibt Auskunft über die einbezahlten<br />

Beiträge, das angesparte Kapital sowie<br />

über die zu erwartenden Le<strong>ist</strong>ungen. Die<br />

Ausweise selbst sind von Pensionskasse zu<br />

Pensionskasse unterschiedlich gestaltet, die<br />

Inhalte unseres Beispiels finden Sie aber so<br />

auf jedem Ausweis wieder.<br />

Bei der Pensionskasse versichert sind alle<br />

Arbeitnehmenden ab dem 17. Altersjahr, die<br />

einen Mindestlohn von momentan 21 060<br />

Franken überschreiten und für länger als<br />

drei Monate angestellt sind. Bei Teilzeitangestellten<br />

mit mehreren Arbeitgebenden <strong>ist</strong> das<br />

Gesamteinkommen aus allen Tätigkeiten relevant.<br />

Arbeitnehmende zwischen 17 und 25<br />

Jahren sind nur gegen Tod und Invalidität<br />

versichert, das Alterssparen beginnt erst mit<br />

dem 25. Altersjahr.<br />

Basisdaten: Ihr Lohn<br />

In dieser Kategorie finden Sie die Angaben<br />

zu <strong>Ihre</strong>m Lohn und Beschäftigungsgrad. Der<br />

angegebene Jahreslohn entspricht dem Bruttolohn,<br />

wie er auch auf <strong>Ihre</strong>m Lohnausweis<br />

aufgeführt <strong>ist</strong> – diese beiden Angaben sollten<br />

übereinstimmen. Von diesem Bruttolohn<br />

wird ein Koordinationsbeitrag abgezogen,<br />

um auf den versicherten Lohn zu gelangen.<br />

Mit dem Koordinationsabzug werden die<br />

Renten zwischen der AHV und der Pensionskasse<br />

koordiniert. Der Koordinationsabzug<br />

entspricht dabei 87,5 Prozent der maximalen<br />

AHV-Rente. Einige Kassen ziehen bei Teilzeitmitarbeitenden<br />

einen anteilsmässigen Koordinationsbeitrag<br />

ab. Dies erhöht zwar die Beiträge<br />

an die Pensionskasse, führt dafür aber<br />

auch zu einer höheren Rente. Der Koordina-<br />

<strong>transfair</strong> magazin l März 2013

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