Ausgabe 17/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen
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<strong>Ulmen</strong> - <strong>17</strong> - <strong>Ausgabe</strong> <strong>17</strong>/<strong>2012</strong><br />
Außerdem soll der Sportplatz, Grundstück Flur 54 Nr. 18/2 bauplanungsrechtlich<br />
festgesetzt und als öffentliche Grünfläche mit<br />
der Zweckbestimmung „Sportplatz“ - entsprechend der baulichen<br />
Umsetzung - ausgewiesen werden.<br />
Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Planungskosten sind im Haushalt <strong>2012</strong> vorzusehen; es erfolgt eine<br />
Kostenbeteiligung durch St. Martin Düngenheim<br />
Beschluss:<br />
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat nach §§ 1, 1a, 2,<br />
2a sowie 9 des Baugesetzbuches (BauGB) folgendes:<br />
Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und eine dem<br />
Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />
hält es der Stadtrat für erforderlich, den Bebauungsplan<br />
„Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort - St. Martin“ zu<br />
ändern.<br />
Für Teilflächen der Grundstücke im Eifel-Maar-Park Flur 49 Nrn.<br />
18/46 und 19/1 sowie Flur 60 Nr. 41/5 sollen hierbei Versorgungsflächen<br />
(Flächen für Anlagen und Einrichtungen der dezentralen und<br />
zentralen Erzeugung , Verteilung, Nutzung oder Speicherung von<br />
Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-<br />
Wärme-Kopplung) festgesetzt werden.<br />
Außerdem soll der vorhandene Sportplatz Flur 54 Nr. 18/2 als<br />
öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“<br />
ausgewiesen werden.<br />
Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Ulmen</strong> soll im Rahmen der anstehenden 6. Fortschreibung<br />
erfolgen; die entsprechende Änderung wird hiermit bei<br />
der <strong>Verbandsgemeinde</strong> beantragt.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der vollständigen<br />
Planentwurfsunterlagen die erforderlichen Verfahren nach den Vorschriften<br />
des Baugesetzbuches einzuleiten. Dabei soll das Verfahren<br />
zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch<br />
öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 16, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1<br />
An der Beratung und Abstimmung nahm das Ratsmitglied Rolf<br />
Weber nicht teil.<br />
TOP 6:<br />
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Auf der Hahnwiese“<br />
Sachverhalt:<br />
Bereits in seiner Sitzung am 01.03.<strong>2012</strong> wurde der Stadtrat über eine<br />
anstehende Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese“<br />
informiert.<br />
Ein Planentwurf mit Begründung liegt inzwischen vor, so dass der<br />
formelle Änderungsbeschluss gefasst werden kann.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren Auswirkungen, Kosten werden von den Verursachern<br />
getragen.<br />
Beschluss:<br />
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat nach §§ 1, 1a, 2,<br />
2a sowie § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) Folgendes:<br />
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl<br />
der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung hält<br />
es der Stadtrat für erforderlich, den Bebauungsplan „Auf der Hahnwiese“<br />
zu ändern (3. Änderung). Hierdurch sollen Baugrenzen im<br />
Bereich der Grundstücke Flur 62 Flurstücke Nrn. 158 und 161 an<br />
die bestehende bauliche Entwicklung angepasst werden. Außerdem<br />
sollen bisher als öffentliche Grünflächen festgesetzte Bereiche als<br />
Baugrundstücke ausgewiesen werden - aus Gründen der aufwendigen<br />
Pflege und der fehlenden Nutzung der Flächen. Darüber hinaus<br />
sieht die Stadt die Möglichkeit, hier Grundstücke zu erschließen,<br />
deren verkehrstechnische Erschließung teilweise schon vorhanden<br />
ist. Die ehemalige öffentliche Grünfläche soll dabei tlw. als Wohnbaufläche<br />
festgesetzt und der geplante Lärmschutzwall parallel zur<br />
Kreisstraße geführt werden.<br />
Da die Voraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) -<br />
Bebauungspläne der Innenentwicklung - vorliegen, erfolgt die<br />
Änderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer<br />
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1<br />
gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten<br />
Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja 16, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1<br />
An der Beratung und Abstimmung hat das Ratsmitglied Rolf Weber<br />
nicht teilgenommen.<br />
TOP 7:<br />
Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />
der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong><br />
mbH zum 31.12.2010<br />
Sachverhalt:<br />
In der Sitzung am 28.02.<strong>2012</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />
der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2010 in der vorliegenden<br />
Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen<br />
und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das<br />
Jahr 2010 Entlastung zu erteilen.<br />
Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat<br />
mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen<br />
Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in<br />
einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens<br />
5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.<br />
Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />
Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
Kenntnisnahme:<br />
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht<br />
sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft<br />
Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong> mbH für das Geschäftsjahr 2010.<br />
TOP 8:<br />
Herstellung eines barrierefreien Wanderweges vom Alten Postplatz<br />
um das <strong>Ulmen</strong>er Maar und um den <strong>Ulmen</strong>er Jungferweiher<br />
(Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CDU und<br />
FWG Dr. Bangert)<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 28.03.<strong>2012</strong> haben die Stadtratsfraktionen SPD,<br />
CDU und Freie Wählergruppe Dr. Bangert die Aufnahme des vorbezeichneten<br />
Punktes in die Tagesordnung der aktuellen Sitzung<br />
beantragt. Der gemeinsame Antrag dieser 3 Stadtratsfraktionen ist<br />
als Anlage beigefügt.<br />
Zu dem vorliegenden Antrag wird seitens des Tourismusamtes der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Ulmen</strong> wie folgt Stellung genommen:<br />
Die Idee der Herstellung eines barrierefreien Wanderweges um den<br />
Jungferweiher wurde im vergangenen Herbst erstmals vom Tourismusamt<br />
aufgegriffen, da das Gelände und der vorhandene Weg als<br />
geeignet für ein solches Projekt erscheinen. Gemeinsam mit Frau<br />
Julia Franzen von der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH und<br />
Herrn Bürgermeister Günther Wagner fand eine Ortsbegehung<br />
statt, in der kurz über das Projekt und die Position der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />
zu diesem beraten wurde. Von allen Seiten wurde großes Interesse<br />
am Projekt bekundet. Eine spätere Besprechung zwischen der<br />
Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH und den Biotop-Betreuern<br />
ergab allerdings, dass eine Führung um den gesamten Jungferweiher<br />
aufgrund eines wichtigen Brutareals an der Südost-Seite als problematisch<br />
angesehen wird. Es wurde vorgeschlagen, den Weg nur in<br />
Teilen barrierefrei auszubauen.<br />
Es wurde beschlossen, im Frühjahr <strong>2012</strong> einen Vor-Ort-Termin mit<br />
allen Interessengruppen festzulegen, um evtl. naturschutzrechtliche<br />
Bedenken zu erörtern.<br />
Die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH machte sein Interesse<br />
an einer finanziellen Unterstützung deutlich. Eine Förderung durch<br />
die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH wurde als möglich<br />
erachtet, da das Projekt den Förderrichtlinien der Bewilligungsbehörde<br />
entspricht. Der Regelfördersatz, der bei diesem Projekt greifen<br />
würde, liegt bei 80 %.<br />
Der barrierefreie Ausbau des Weges um das <strong>Ulmen</strong>er Maar wird<br />
vom Tourismusamt kritisch eingeschätzt. Zum einen kommen hier<br />
Steigungen von bis zu 4% und Gefälle von über 6% vor:<br />
Außerdem ist die nötige lichte Wegbreite für einen barrierefreien<br />
Wanderweg (1,50-2m) nicht überall gegeben und müsste mit großem<br />
Aufwand hergestellt werden. Nichts desto trotz steht das Tourismusamt<br />
einer Überprüfung der Gegebenheiten sehr offen gegenüber.<br />
Beschluss:<br />
Nach eingehender Beratung und Diskussion beschließt der Stadtrat die<br />
Verwaltung zu beauftragen, das beantragte Projekt voranzutreiben.<br />
Abstimmungsergebnis: Ja <strong>17</strong>, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />
TOP 9:<br />
Nollenbach (Antrag der Stadtratsfraktion BÜRGER FÜR<br />
ULMEN e.V.)<br />
Sachverhalt:<br />
Mit Schreiben vom 28.03.<strong>2012</strong> hat die Stadtratsfraktion BÜRGER<br />
FÜR ULMEN e. V. (BFU e. V.) die Aufnahme des vorgenannten<br />
Punktes in die Tagesordnung der aktuellen Sitzung beantragt. Der<br />
Antrag (s. Anlage) wird damit begründet, dass die Querung des<br />
Nollenbaches bereits mehrfach im Stadtrat diskutiert wurde, aber<br />
bis heute hier noch keine abschließende Lösung gefunden worden<br />
sei. Die BFU e.V. beantragt deshalb, in diesem Bereich eine „Naturbrücke“<br />
in einfacher Ausführung zu errichten, damit Wanderer den<br />
Bach queren können.<br />
Für diese Art der Querung gäbe es in der Region verschiedene Beispiele.<br />
Aus Sicht der Fraktion BFU e.V. sollte auch der Eifelverein<br />
in die Beratung einbezogen werden.<br />
Weitere Erläuterungen erfolgen durch den Fraktionsvorsitzenden<br />
Rolf Weber in der Sitzung.