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Ausgabe 17/2012 - Verbandsgemeinde Ulmen

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<strong>Ulmen</strong> - <strong>17</strong> - <strong>Ausgabe</strong> <strong>17</strong>/<strong>2012</strong><br />

Außerdem soll der Sportplatz, Grundstück Flur 54 Nr. 18/2 bauplanungsrechtlich<br />

festgesetzt und als öffentliche Grünfläche mit<br />

der Zweckbestimmung „Sportplatz“ - entsprechend der baulichen<br />

Umsetzung - ausgewiesen werden.<br />

Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Planungskosten sind im Haushalt <strong>2012</strong> vorzusehen; es erfolgt eine<br />

Kostenbeteiligung durch St. Martin Düngenheim<br />

Beschluss:<br />

Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat nach §§ 1, 1a, 2,<br />

2a sowie 9 des Baugesetzbuches (BauGB) folgendes:<br />

Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und eine dem<br />

Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />

hält es der Stadtrat für erforderlich, den Bebauungsplan<br />

„Eifel-Maar-Kaserne, Teilbereich Sozialstandort - St. Martin“ zu<br />

ändern.<br />

Für Teilflächen der Grundstücke im Eifel-Maar-Park Flur 49 Nrn.<br />

18/46 und 19/1 sowie Flur 60 Nr. 41/5 sollen hierbei Versorgungsflächen<br />

(Flächen für Anlagen und Einrichtungen der dezentralen und<br />

zentralen Erzeugung , Verteilung, Nutzung oder Speicherung von<br />

Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-<br />

Wärme-Kopplung) festgesetzt werden.<br />

Außerdem soll der vorhandene Sportplatz Flur 54 Nr. 18/2 als<br />

öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“<br />

ausgewiesen werden.<br />

Die erforderliche Anpassung des Flächennutzungsplanes der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Ulmen</strong> soll im Rahmen der anstehenden 6. Fortschreibung<br />

erfolgen; die entsprechende Änderung wird hiermit bei<br />

der <strong>Verbandsgemeinde</strong> beantragt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der vollständigen<br />

Planentwurfsunterlagen die erforderlichen Verfahren nach den Vorschriften<br />

des Baugesetzbuches einzuleiten. Dabei soll das Verfahren<br />

zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch<br />

öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 16, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1<br />

An der Beratung und Abstimmung nahm das Ratsmitglied Rolf<br />

Weber nicht teil.<br />

TOP 6:<br />

Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Auf der Hahnwiese“<br />

Sachverhalt:<br />

Bereits in seiner Sitzung am 01.03.<strong>2012</strong> wurde der Stadtrat über eine<br />

anstehende Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hahnwiese“<br />

informiert.<br />

Ein Planentwurf mit Begründung liegt inzwischen vor, so dass der<br />

formelle Änderungsbeschluss gefasst werden kann.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Keine unmittelbaren Auswirkungen, Kosten werden von den Verursachern<br />

getragen.<br />

Beschluss:<br />

Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat nach §§ 1, 1a, 2,<br />

2a sowie § 9 des Baugesetzbuches (BauGB) Folgendes:<br />

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl<br />

der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung hält<br />

es der Stadtrat für erforderlich, den Bebauungsplan „Auf der Hahnwiese“<br />

zu ändern (3. Änderung). Hierdurch sollen Baugrenzen im<br />

Bereich der Grundstücke Flur 62 Flurstücke Nrn. 158 und 161 an<br />

die bestehende bauliche Entwicklung angepasst werden. Außerdem<br />

sollen bisher als öffentliche Grünflächen festgesetzte Bereiche als<br />

Baugrundstücke ausgewiesen werden - aus Gründen der aufwendigen<br />

Pflege und der fehlenden Nutzung der Flächen. Darüber hinaus<br />

sieht die Stadt die Möglichkeit, hier Grundstücke zu erschließen,<br />

deren verkehrstechnische Erschließung teilweise schon vorhanden<br />

ist. Die ehemalige öffentliche Grünfläche soll dabei tlw. als Wohnbaufläche<br />

festgesetzt und der geplante Lärmschutzwall parallel zur<br />

Kreisstraße geführt werden.<br />

Da die Voraussetzungen des § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) -<br />

Bebauungspläne der Innenentwicklung - vorliegen, erfolgt die<br />

Änderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer<br />

Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1<br />

gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten<br />

Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja 16, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 1<br />

An der Beratung und Abstimmung hat das Ratsmitglied Rolf Weber<br />

nicht teilgenommen.<br />

TOP 7:<br />

Bekanntgabe Jahresabschluss mit Lagebericht sowie Beteiligungsbericht<br />

der Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong><br />

mbH zum 31.12.2010<br />

Sachverhalt:<br />

In der Sitzung am 28.02.<strong>2012</strong> hat die Gesellschafterversammlung<br />

der PEG beschlossen, den Jahresabschluss 2010 in der vorliegenden<br />

Form anzuerkennen, den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen<br />

und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das<br />

Jahr 2010 Entlastung zu erteilen.<br />

Nach § 90 Abs. 2 GemO hat die Gemeindeverwaltung dem Gemeinderat<br />

mit dem geprüften Jahresabschluss einschl. Lagebericht einen<br />

Bericht über die Beteiligung der Gemeinde an Unternehmen in<br />

einer Rechtsform des privaten Rechtes, an denen sie mit mindestens<br />

5 % unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, vorzulegen.<br />

Haushaltsrechtliche Beurteilung:<br />

Keine unmittelbaren Auswirkungen<br />

Kenntnisnahme:<br />

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss einschl. Lagebericht<br />

sowie vom Beteiligungsbericht der Projektentwicklungsgesellschaft<br />

Vulkaneifel <strong>Ulmen</strong> mbH für das Geschäftsjahr 2010.<br />

TOP 8:<br />

Herstellung eines barrierefreien Wanderweges vom Alten Postplatz<br />

um das <strong>Ulmen</strong>er Maar und um den <strong>Ulmen</strong>er Jungferweiher<br />

(Gemeinsamer Antrag der Stadtratsfraktionen SPD, CDU und<br />

FWG Dr. Bangert)<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 28.03.<strong>2012</strong> haben die Stadtratsfraktionen SPD,<br />

CDU und Freie Wählergruppe Dr. Bangert die Aufnahme des vorbezeichneten<br />

Punktes in die Tagesordnung der aktuellen Sitzung<br />

beantragt. Der gemeinsame Antrag dieser 3 Stadtratsfraktionen ist<br />

als Anlage beigefügt.<br />

Zu dem vorliegenden Antrag wird seitens des Tourismusamtes der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Ulmen</strong> wie folgt Stellung genommen:<br />

Die Idee der Herstellung eines barrierefreien Wanderweges um den<br />

Jungferweiher wurde im vergangenen Herbst erstmals vom Tourismusamt<br />

aufgegriffen, da das Gelände und der vorhandene Weg als<br />

geeignet für ein solches Projekt erscheinen. Gemeinsam mit Frau<br />

Julia Franzen von der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH und<br />

Herrn Bürgermeister Günther Wagner fand eine Ortsbegehung<br />

statt, in der kurz über das Projekt und die Position der Stadt <strong>Ulmen</strong><br />

zu diesem beraten wurde. Von allen Seiten wurde großes Interesse<br />

am Projekt bekundet. Eine spätere Besprechung zwischen der<br />

Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH und den Biotop-Betreuern<br />

ergab allerdings, dass eine Führung um den gesamten Jungferweiher<br />

aufgrund eines wichtigen Brutareals an der Südost-Seite als problematisch<br />

angesehen wird. Es wurde vorgeschlagen, den Weg nur in<br />

Teilen barrierefrei auszubauen.<br />

Es wurde beschlossen, im Frühjahr <strong>2012</strong> einen Vor-Ort-Termin mit<br />

allen Interessengruppen festzulegen, um evtl. naturschutzrechtliche<br />

Bedenken zu erörtern.<br />

Die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH machte sein Interesse<br />

an einer finanziellen Unterstützung deutlich. Eine Förderung durch<br />

die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH wurde als möglich<br />

erachtet, da das Projekt den Förderrichtlinien der Bewilligungsbehörde<br />

entspricht. Der Regelfördersatz, der bei diesem Projekt greifen<br />

würde, liegt bei 80 %.<br />

Der barrierefreie Ausbau des Weges um das <strong>Ulmen</strong>er Maar wird<br />

vom Tourismusamt kritisch eingeschätzt. Zum einen kommen hier<br />

Steigungen von bis zu 4% und Gefälle von über 6% vor:<br />

Außerdem ist die nötige lichte Wegbreite für einen barrierefreien<br />

Wanderweg (1,50-2m) nicht überall gegeben und müsste mit großem<br />

Aufwand hergestellt werden. Nichts desto trotz steht das Tourismusamt<br />

einer Überprüfung der Gegebenheiten sehr offen gegenüber.<br />

Beschluss:<br />

Nach eingehender Beratung und Diskussion beschließt der Stadtrat die<br />

Verwaltung zu beauftragen, das beantragte Projekt voranzutreiben.<br />

Abstimmungsergebnis: Ja <strong>17</strong>, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0<br />

TOP 9:<br />

Nollenbach (Antrag der Stadtratsfraktion BÜRGER FÜR<br />

ULMEN e.V.)<br />

Sachverhalt:<br />

Mit Schreiben vom 28.03.<strong>2012</strong> hat die Stadtratsfraktion BÜRGER<br />

FÜR ULMEN e. V. (BFU e. V.) die Aufnahme des vorgenannten<br />

Punktes in die Tagesordnung der aktuellen Sitzung beantragt. Der<br />

Antrag (s. Anlage) wird damit begründet, dass die Querung des<br />

Nollenbaches bereits mehrfach im Stadtrat diskutiert wurde, aber<br />

bis heute hier noch keine abschließende Lösung gefunden worden<br />

sei. Die BFU e.V. beantragt deshalb, in diesem Bereich eine „Naturbrücke“<br />

in einfacher Ausführung zu errichten, damit Wanderer den<br />

Bach queren können.<br />

Für diese Art der Querung gäbe es in der Region verschiedene Beispiele.<br />

Aus Sicht der Fraktion BFU e.V. sollte auch der Eifelverein<br />

in die Beratung einbezogen werden.<br />

Weitere Erläuterungen erfolgen durch den Fraktionsvorsitzenden<br />

Rolf Weber in der Sitzung.

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