19.10.2014 Aufrufe

Kommentar zum Ablauf der UVP für Kiesgruben, Steinbrüche usw.

Kommentar zum Ablauf der UVP für Kiesgruben, Steinbrüche usw.

Kommentar zum Ablauf der UVP für Kiesgruben, Steinbrüche usw.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Kommentar</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> für Kies- und Sandgruben, Steinbrüche <strong>usw</strong>. - 13 -<br />

Relevanztabelle<br />

Umweltbereiche<br />

Projektbelange<br />

Spezifikation<br />

1.Luft<br />

2. Wasser<br />

3. Boden<br />

4. Flora u. Fauna<br />

5. Wald<br />

6. Landschaft<br />

7. Nutzungen<br />

8. Lärm, Erschütt.<br />

9. Strahlen<br />

10. …<br />

1. Ausgangszustand<br />

2. Errichtung<br />

3. Betrieb<br />

4. Ver-/Entsorgung,<br />

Transporte<br />

5. Zusatzaktivitäten<br />

6. Betriebsunterbrüche<br />

7. Abbruch/Stilllegung<br />

8. Stör-/Katastrophenfälle<br />

9...............................<br />

Werden in <strong>der</strong> Voruntersuchung die A<strong>usw</strong>irkungen auf die Umwelt und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Massnahmen <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Umwelt abschliessend ermittelt, gelten die Ergebnisse <strong>der</strong> Voruntersuchung<br />

als Bericht über die Umweltverträglichkeit (Art. 10b Abs. 3 USG, Art. 8a Abs. 1<br />

<strong>UVP</strong>V). 58<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Voruntersuchung verweisen wir im Übrigen auf die S. 21 ff. und<br />

S. 43 ff. des Handbuchs Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>UVP</strong>.<br />

58 Es besteht mithin ein zweistufiges Prüfungsverfahren, bevor die Pflicht zur Durchführung einer umfassenden<br />

<strong>UVP</strong> feststeht: In einem ersten Schritt ist anhand <strong>der</strong> abstrakten und schematischen Kriterien im Anhang zur<br />

<strong>UVP</strong>V zu bestimmen, ob eine Anlage <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> unterliegt. Ist dies <strong>der</strong> Fall, muss eine Voruntersuchung durchgeführt<br />

werden. Ergibt sich, dass die A<strong>usw</strong>irkungen auf die Umwelt sowie die Massnahmen <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong>selben<br />

abschliessend ermittelt werden können, gelten die Ergebnisse <strong>der</strong> Voruntersuchung als Bericht über die Umweltverträglichkeit;<br />

eine Hauptuntersuchung wird nicht durchgeführt. «Dieses zweistufige Prüfverfahren gewährleistet,<br />

dass alle potenziell umweltbelastenden Anlagen vom <strong>UVP</strong>-Verfahren erfasst werden, passt jedoch anschliessend<br />

den Umfang <strong>der</strong> verlangten Prüfung an das Ausmass <strong>der</strong> tatsächlich zu erwartenden Umweltbelastung<br />

an» (Entscheid des BGer 1A.136/2004, E. 2.2.3; bestätigt im Entscheid des BGer 1A.33/2007, E. 5.3).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!