Kommentar zum Ablauf der UVP für Kiesgruben, Steinbrüche usw.
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<strong>Kommentar</strong> <strong>zum</strong> <strong>Ablauf</strong> <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> für Kies- und Sandgruben, Steinbrüche <strong>usw</strong>. - 13 -<br />
Relevanztabelle<br />
Umweltbereiche<br />
Projektbelange<br />
Spezifikation<br />
1.Luft<br />
2. Wasser<br />
3. Boden<br />
4. Flora u. Fauna<br />
5. Wald<br />
6. Landschaft<br />
7. Nutzungen<br />
8. Lärm, Erschütt.<br />
9. Strahlen<br />
10. …<br />
1. Ausgangszustand<br />
2. Errichtung<br />
3. Betrieb<br />
4. Ver-/Entsorgung,<br />
Transporte<br />
5. Zusatzaktivitäten<br />
6. Betriebsunterbrüche<br />
7. Abbruch/Stilllegung<br />
8. Stör-/Katastrophenfälle<br />
9...............................<br />
Werden in <strong>der</strong> Voruntersuchung die A<strong>usw</strong>irkungen auf die Umwelt und die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Massnahmen <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Umwelt abschliessend ermittelt, gelten die Ergebnisse <strong>der</strong> Voruntersuchung<br />
als Bericht über die Umweltverträglichkeit (Art. 10b Abs. 3 USG, Art. 8a Abs. 1<br />
<strong>UVP</strong>V). 58<br />
Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Voruntersuchung verweisen wir im Übrigen auf die S. 21 ff. und<br />
S. 43 ff. des Handbuchs Umweltverträglichkeitsprüfung <strong>UVP</strong>.<br />
58 Es besteht mithin ein zweistufiges Prüfungsverfahren, bevor die Pflicht zur Durchführung einer umfassenden<br />
<strong>UVP</strong> feststeht: In einem ersten Schritt ist anhand <strong>der</strong> abstrakten und schematischen Kriterien im Anhang zur<br />
<strong>UVP</strong>V zu bestimmen, ob eine Anlage <strong>der</strong> <strong>UVP</strong> unterliegt. Ist dies <strong>der</strong> Fall, muss eine Voruntersuchung durchgeführt<br />
werden. Ergibt sich, dass die A<strong>usw</strong>irkungen auf die Umwelt sowie die Massnahmen <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong>selben<br />
abschliessend ermittelt werden können, gelten die Ergebnisse <strong>der</strong> Voruntersuchung als Bericht über die Umweltverträglichkeit;<br />
eine Hauptuntersuchung wird nicht durchgeführt. «Dieses zweistufige Prüfverfahren gewährleistet,<br />
dass alle potenziell umweltbelastenden Anlagen vom <strong>UVP</strong>-Verfahren erfasst werden, passt jedoch anschliessend<br />
den Umfang <strong>der</strong> verlangten Prüfung an das Ausmass <strong>der</strong> tatsächlich zu erwartenden Umweltbelastung<br />
an» (Entscheid des BGer 1A.136/2004, E. 2.2.3; bestätigt im Entscheid des BGer 1A.33/2007, E. 5.3).