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Vorabexemplar_Auswertung_Laermkartierung_2_Stufe.pdf

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Abschätzungen der Auswirkungen von Straßenverkehrslärm sind schwierig und jeder Ansatz bietet<br />

eine Vielzahl von Angriffspunkten. Die Ergebnisse der Kartierung 2012 wurden entsprechend der<br />

Empfehlungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) und der Bund/Länder‐Arbeitsgemeinschaft<br />

für Immissionsschutz (LAI) ausgewertet. Die verwendeten Verfahren sind mit großen Unsicherheiten<br />

behaftet, können aber eine Hilfe z. B. für die Einordnung von Lärmproblemen und die Prioritätensetzung<br />

gegenüber anderen Problemen sein. Als Ergebnisse sind zu nennen:<br />

• 20.000 Menschen, deren Nachtschlaf durch Straßenverkehrlärm beeinträchtig wird, davon<br />

10.000 Menschen, deren Nachtschlaf erheblich beeinträchtig wird.<br />

• 80.000 Menschen, die sich belästigt fühlen, und davon<br />

30.000 Menschen, die sich erheblich belästigt fühlen.<br />

Den Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann ein Geldwert zugemessen werden<br />

(Monetarisierung), der mit 24 Mio. € pro Jahr abgeschätzt wird. Überträgt man die von der<br />

Europäischen Umweltagentur EEA vorgeschlagene Abschätzung, welche Kosten Menschen zur<br />

Minderung der Lärmbelastung selber tragen würden, ergäbe sich eine Größenordnung von 23<br />

Mio. € pro Jahr für Schleswig‐Holstein.<br />

In der 2. <strong>Stufe</strong> der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden für 2360 km Straßen Lärmkarten<br />

ausgearbeitet. Die Gesamtlänge hat sich gegenüber der 1. <strong>Stufe</strong> nahezu verdreifacht und die<br />

Zahl der betroffenen Kommunen verdoppelt. In den Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern<br />

haben die Strecken überproportional zugenommen. Die Zahl der Belasteten L DEN ist von 144.000<br />

auf 219.000 gestiegen, wobei die größten Zunahmen in den Städten über 20.000 Einwohnern zu<br />

beobachten sind.<br />

Ein wesentliches Ergebnis der Kartierung des Umgebungslärms ist die größere Transparenz der<br />

Lärmbelastungen in Schleswig‐Holstein. Die Erkenntnisse erlauben den Städten und Gemeinden,<br />

aber auch Bund und Land, besser die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu<br />

entwickeln. Zunächst ist dies Aufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung und<br />

im Zusammenwirken mit den anderen für die Umsetzung von Maßnahmen zuständigen Behörden<br />

und Institutionen.<br />

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