Vorabexemplar_Auswertung_Laermkartierung_2_Stufe.pdf
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Abschätzungen der Auswirkungen von Straßenverkehrslärm sind schwierig und jeder Ansatz bietet<br />
eine Vielzahl von Angriffspunkten. Die Ergebnisse der Kartierung 2012 wurden entsprechend der<br />
Empfehlungen der Europäischen Umweltagentur (EEA) und der Bund/Länder‐Arbeitsgemeinschaft<br />
für Immissionsschutz (LAI) ausgewertet. Die verwendeten Verfahren sind mit großen Unsicherheiten<br />
behaftet, können aber eine Hilfe z. B. für die Einordnung von Lärmproblemen und die Prioritätensetzung<br />
gegenüber anderen Problemen sein. Als Ergebnisse sind zu nennen:<br />
• 20.000 Menschen, deren Nachtschlaf durch Straßenverkehrlärm beeinträchtig wird, davon<br />
10.000 Menschen, deren Nachtschlaf erheblich beeinträchtig wird.<br />
• 80.000 Menschen, die sich belästigt fühlen, und davon<br />
30.000 Menschen, die sich erheblich belästigt fühlen.<br />
Den Belästigungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann ein Geldwert zugemessen werden<br />
(Monetarisierung), der mit 24 Mio. € pro Jahr abgeschätzt wird. Überträgt man die von der<br />
Europäischen Umweltagentur EEA vorgeschlagene Abschätzung, welche Kosten Menschen zur<br />
Minderung der Lärmbelastung selber tragen würden, ergäbe sich eine Größenordnung von 23<br />
Mio. € pro Jahr für Schleswig‐Holstein.<br />
In der 2. <strong>Stufe</strong> der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden für 2360 km Straßen Lärmkarten<br />
ausgearbeitet. Die Gesamtlänge hat sich gegenüber der 1. <strong>Stufe</strong> nahezu verdreifacht und die<br />
Zahl der betroffenen Kommunen verdoppelt. In den Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern<br />
haben die Strecken überproportional zugenommen. Die Zahl der Belasteten L DEN ist von 144.000<br />
auf 219.000 gestiegen, wobei die größten Zunahmen in den Städten über 20.000 Einwohnern zu<br />
beobachten sind.<br />
Ein wesentliches Ergebnis der Kartierung des Umgebungslärms ist die größere Transparenz der<br />
Lärmbelastungen in Schleswig‐Holstein. Die Erkenntnisse erlauben den Städten und Gemeinden,<br />
aber auch Bund und Land, besser die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu<br />
entwickeln. Zunächst ist dies Aufgabe der Kommunen im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung und<br />
im Zusammenwirken mit den anderen für die Umsetzung von Maßnahmen zuständigen Behörden<br />
und Institutionen.<br />
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