Vorabexemplar_Auswertung_Laermkartierung_2_Stufe.pdf
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Die Aufbereitung der Daten und Ausarbeitung der Lärmkarten erfolgte durch ein Ingenieurbüro.<br />
Die Datengrundlagen wurden den Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Verfügung gestellt.<br />
Für die Lärmkartierung konnten nach Abstimmung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz<br />
(ULD) die anonymisierten Einwohnerdaten der Einwohnermeldeämter über eine Spiegeldatenbank<br />
bei Dataport den amtlichen Gebäudekoordinaten zugeordnet werden. Eine Zuordnung<br />
der Einwohner zu Gebäuden des Modells war zu ca. 95% möglich. Es wurde bei der Betroffenheitsanalyse<br />
berücksichtigt, dass es an den straßenabgewandten Seiten in der Regel deutlich<br />
leiser ist als an den zugewandten Seiten. Dazu wurden entsprechend der einschlägigen Berechnungsvorschrift<br />
VBEB 2 für jede einzelne Fassade mehrere Punkte berechnet und jeweils ein Anteil<br />
der Betroffenen zugeordnet.<br />
In den Karten wurden die Belastungen in einem Berechnungsraster von 10 m x 10 m dargestellt,<br />
die in Isophonenbändern in 5 dB(A)‐Schritten unterschiedlich eingefärbt sind.<br />
Für <strong>Auswertung</strong>en und zur Erfüllung der Berichtspflichten an die EU konnte eine relativ homogene<br />
Datenbasis zusammengetragen werden. Über das Datenformat für Lärmberechungen gemäß<br />
DIN 45687 konnte auch für die <strong>Auswertung</strong>en eine Grundlage geschaffen werden. Bei nicht im<br />
Modell vorgesehenen Informationen, wie der Baulast von Straßen, können Ungenauigkeiten bei<br />
<strong>Auswertung</strong>en entstehen, wenn Daten der selbst kartierenden Kommunen verwendet werden.<br />
3 Umfang der Lärmkartierung<br />
3.1 Ballungsräume<br />
Als „Ballungsraum" ist ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte<br />
von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometern definiert (§ 47 b BImSchG). In<br />
der zweiten <strong>Stufe</strong> 2012 waren drei Ballungsräume über 100.000 Einwohner zu betrachten. Diese<br />
Kriterien und der städtische Charakter ‐ nach Artikel 3 k der Umgebungslärmrichtlinie ‐ mit einem<br />
engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang sind innerhalb der Abgrenzung der Siedlungsachsen<br />
von Regionalplänen oder Regionalentwicklungskonzepten dargestellt. Grundlage waren die<br />
Regionalpläne für Kiel (Planungsraum III; 2000), für das Hamburger Umland (Planungsraum I;<br />
1998) und für Lübeck der Regionalplan (Planungsraum II; 2004) in Verbindung mit dem Entwicklungskonzept<br />
für die Region Lübeck (ERL) vom April 2003. Bei der Festlegung der Ballungsräume<br />
wurden ebenfalls die für die EG‐Luftqualitätsrahmenrichtlinie festgesetzten Ballungsräume berücksichtigt.<br />
Die Ballungsräume wurden nach Beteiligung der betroffenen Kommunen der EU‐<br />
Kommission im Jahr 2005 und 2009 (für den Ballungsraum Lübeck) über die Bundesregierung mitgeteilt.<br />
2 www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/VBEB.<strong>pdf</strong><br />
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