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Jahresbericht 2006 (PDF, 906 KB) - Unfallkasse Freie Hansestadt ...

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6. Versicherungsfälle<br />

6.1.3<br />

Aus dem Berufskrankheitengeschehen<br />

Im Jahre 1980 wurde der <strong>Unfallkasse</strong><br />

Bremen mitgeteilt, dass bei<br />

einer Versicherten der Verdacht<br />

auf eine Hepatitis-B-Infektion nach<br />

der BK-Nummer 3101 Berufskrankheitenverordnung<br />

(BKV) besteht.<br />

Die Versicherte war sechs Jahre<br />

auf der Hepatitisstation als Krankenschwester<br />

tätig.<br />

Nach einem Entlassungsbericht<br />

über die stationäre Behandlung sei<br />

die Hepatitis-B-Infektion 1980 ausgeheilt<br />

gewesen.<br />

Es erfolgten keine weiteren Behandlungen.<br />

Die Hepatitis-B-Infektion wurde als<br />

Berufskrankheit ohne Minderung<br />

der Erwerbsunfähigkeit anerkannt.<br />

Im Jahre 2002 teilte der Betriebsarzt<br />

der <strong>Unfallkasse</strong> Bremen mit,<br />

dass bei der Versicherten Lebertumore<br />

festgestellt wurden, möglicherweise<br />

als Folge der 1980 gemeldeten<br />

Hepatitis-B-Erkrankung<br />

und somit eine berufsbedingte<br />

Erkrankung. Daraufhin wurden<br />

Ermittlungen eingeleitet.<br />

Am 18.08.2002 verstarb die Versicherte.<br />

Es wurde ein Gutachten nach<br />

Aktenlage vergeben. In dem<br />

Gutachten wurde festgestellt, dass<br />

man davon ausgehen kann, dass<br />

bei der Versicherten keine<br />

Ausheilung der Hepatitis vorgelegen<br />

hat.<br />

Der Autopsiebericht ergab, dass<br />

die Versicherte an den Folgen<br />

einer chronischen Hepatitis-B-Infektion<br />

mit Leberzirrhose starb.<br />

2002 ergingen Bescheide über<br />

Rente auf unbestimmte Zeit (rückwirkend),<br />

über Witwenrente, Sterbegeld<br />

und Waisenrente an den<br />

Witwer und an die Waisen.<br />

Am 11.03.2003 teilte uns die Tochter<br />

der Verstorbenen mit, dass bei<br />

ihr eine Hepatitis-B-Infektion festgestellt<br />

wurde.<br />

Es ist davon auszugehen, dass sie<br />

sich damals während der Schwangerschaft<br />

bzw. der Geburt bei ihrer<br />

Mutter angesteckt hat. Die Geburt<br />

erfolgte im Jahre 1980.<br />

Kurz nach der Geburt der Tochter<br />

wurde der Verstorbenen die<br />

Hepatitis-B-Infektion nachgewiesen.<br />

Die Berufskrankheit wurde am<br />

21.02.<strong>2006</strong> mit einem Bescheid<br />

nach § 12 SGB VII (Versicherungsfall<br />

einer Leibesfrucht) anerkannt.<br />

Die Folgen der Hepatitis-B-Erkrankungen<br />

liegen zurzeit in rentenberechtigtem<br />

Grade vor.<br />

Alle Kosten der stationären Behandlungen<br />

aufgrund der anerkannten<br />

Berufskrankheiten werden<br />

durch die <strong>Unfallkasse</strong> getragen.<br />

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