Jahresbericht 2006 (PDF, 906 KB) - Unfallkasse Freie Hansestadt ...
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7. Haushaltsführung<br />
7.1.3<br />
Erläuterungen zu den<br />
Einnahmen<br />
7.1.3.1<br />
Beiträge und Gebühren<br />
Allgemeine Unfallversicherung<br />
Der Finanzbedarf der <strong>Unfallkasse</strong><br />
wird durch jährliche Beiträge der<br />
Mitglieder gedeckt.<br />
Die Mitglieder werden nach der<br />
Summe aller Arbeitsentgelte ihrer<br />
Beschäftigten zur Beitragsleistung<br />
herangezogen.<br />
Für Hausangestellte in Privathaushaltungen<br />
wird ein von der<br />
Vertreterversammlung festgesetzter<br />
einheitlicher Beitrag erhoben.<br />
Im Berichtsjahr wurde rückwirkend<br />
für 2005 ein Beitrag von 40,00 € je<br />
Hausangestellte/n erhoben.<br />
Schülerunfallversicherung<br />
Der Finanzbedarf der Schülerunfallversicherung<br />
wird in Höhe von<br />
10 v. H. durch die <strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong><br />
Bremen getragen. Die<br />
Stadtgemeinden Bremen und<br />
Bremerhaven werden im Verhältnis<br />
ihrer Einwohnerzahl zum<br />
Beitrag herangezogen.<br />
7.1.3.2<br />
Vermögenserträge und sonstige Einnahmen<br />
Nach den Beiträgen der Mitglieder<br />
sind Einkünfte aus Regressansprüchen<br />
die wichtigste Einnahmequelle.<br />
Im Berichtsjahr betrug die Einnahme<br />
aus Schadensersatzansprüchen<br />
insgesamt 494.505,96 €.<br />
Hierauf entfallen auf den Bereich<br />
der Allgemeinen Unfallversicherung<br />
253.673,91 € und auf<br />
die Schülerunfallversicherung<br />
240.832,05 €.<br />
Regressansprüche entstehen,<br />
wenn ein Versicherter einen Arbeits-<br />
oder Wegeunfall erlitten und<br />
deshalb Leistungen von der <strong>Unfallkasse</strong><br />
erhalten hat, aber ein<br />
Dritter für diesen Unfall haftet.<br />
Dann gehen die Schadensersatzansprüche<br />
des Versicherten gegenüber<br />
dem Dritten bis zur Höhe<br />
der von der gesetzlichen Unfallversicherung<br />
erbrachten Leistungen<br />
auf die <strong>Unfallkasse</strong> über.<br />
Hier ein Beispiel aus der Praxis:<br />
Bei uns sind unter anderem die<br />
Verkehrsüberwacherinnen des<br />
Stadtamtes Bremen bei der Ausübung<br />
ihrer Tätigkeit gesetzlich<br />
unfallversichert.<br />
Er kam aus einem Café und ging<br />
auf die Verkehrsüberwacherin zu,<br />
um sie zur Rede zu stellen. Es kam<br />
zu einem Wortgefecht, bei dem<br />
der Halter des Fahrzeugs abschließend<br />
wutentbrannt in sein Fahrzeug<br />
stieg, den Motor startete und<br />
mit quietschenden Reifen auf die<br />
Verkehrsüberwacherin zufuhr.<br />
Diese konnte sich nur durch einen<br />
Sprung zur Seite retten, um nicht<br />
von dem PKW angefahren zu werden.<br />
Hierbei stürzte sie allerdings.<br />
Der Fahrzeughalter flüchtete anschließend.<br />
Die Verkehrsüberwacherin erlitt<br />
durch den Sturz erhebliche<br />
Prellungen am ganzen Körper und<br />
einen psychischen Schock, sodass<br />
sie über neun Wochen arbeitsunfähig<br />
gewesen ist.<br />
Dadurch, dass die Verkehrsüberwacherin<br />
bereits das Kennzeichen<br />
des PKWs notiert hatte, war der<br />
Verursacher leicht zu ermitteln.<br />
Mittlerweile hat der Halter des<br />
Fahrzeugs sein Verschulden anerkannt<br />
und zahlt den Schaden<br />
durch monatliche Raten ab.<br />
Tätliche Übergriffe auf diesen<br />
Versichertenkreis haben in den<br />
letzten Jahren erheblich zugenommen.<br />
Im Februar <strong>2006</strong> wollte eine<br />
Verkehrsüberwacherin einen PKW<br />
aufschreiben, der auf einem<br />
Seitenstreifen parkte und dessen<br />
Parkscheibe mittlerweile abgelaufen<br />
war. Dies sah der Halter des<br />
Fahrzeugs.<br />
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