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Jahresbericht 2008 - Studentenwerk Bielefeld

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Zuständigkeit<br />

Aufgaben und Zuständigkeiten<br />

Das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Bielefeld</strong> wurde<br />

am 1. März 1974 als rechtsfähige Anstalt<br />

des öffentlichen Rechts mit dem<br />

Recht auf Selbstverwaltung durch<br />

das Gesetz über die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

im Lande Nordrhein-Westfalen vom<br />

27. Februar 1974 errichtet.<br />

Entsprechend Gesetz und Satzung<br />

(s.S. 49 ff) erbringt das <strong>Studentenwerk</strong><br />

für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereichs<br />

Dienstleistungen<br />

auf sozialem und wirtschaftlichem<br />

Gebiet. Dazu gehören vor allem<br />

• Mensen und Cafeterien<br />

• Wohnanlagen<br />

• Ausbildungförderung und<br />

• Kinderbetreuung<br />

Das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Bielefeld</strong> war im<br />

Wintersemester <strong>2008</strong>/09 für insgesamt<br />

29.819 Studierende zuständig,<br />

die sich folgendermaßen auf die verschiedenen<br />

Hochschulen verteilten:<br />

Gesetzliche Zuständigkeit/Studierendenzahlen<br />

Hochschule <strong>2008</strong>/09 2007/08 2006/07<br />

Universität <strong>Bielefeld</strong> 17.818 17.700 18.186<br />

Fachhochschule <strong>Bielefeld</strong> 6.610 6.496 6.296<br />

Hochschule Ostwestfalen-Lippe 4.718 4.655 4.678<br />

Hochschule für Musik Detmold 673 634 632<br />

Gesamt 29.819 29.485 29.792<br />

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