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Jahresbericht 2008 - Studentenwerk Bielefeld

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Überblick<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e in NRW<br />

Das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Bielefeld</strong> hat sich<br />

auch im Jahre <strong>2008</strong> wieder sehr engagiert<br />

an der gemeinsamen Arbeit<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e im Lande NRW<br />

beteiligt. Der Geschäftsführer nimmt<br />

weiterhin die Funktion des Sprechers<br />

der Arbeitsgemeinschaft wahr. Demzufolge<br />

befindet sich der Sitz der Arbeitsgemeinschaft<br />

auch in <strong>Bielefeld</strong><br />

und Frau Helga Fels erledigt die<br />

Aufgaben als Referentin der Arbeitsgemeinschaft.<br />

Frau Sabine Schubert<br />

als gemeinsame Datenschutzbeauftragte<br />

für die 12 <strong>Studentenwerk</strong>e als<br />

Ämter für Ausbildungsförderung hat<br />

ebenfalls ihren Dienstsitz im <strong>Studentenwerk</strong><br />

<strong>Bielefeld</strong>.<br />

Der Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>es<br />

<strong>Bielefeld</strong> ist weiterhin Vorsitzender<br />

des Fachausschusses für<br />

Hochschulgastronomie des Deutschen<br />

<strong>Studentenwerk</strong>s.<br />

Trotz eines im Jahre 2007 vorgelegten<br />

Rechtsgutachtens von Professor<br />

Dr. Martin Burgi (Leiter der<br />

Forschungsstelle Verwaltungsmodernisierung<br />

und Vergaberecht an der<br />

Ruhruniversität Bochum und Inhaber<br />

des Lehrstuhls für Deutsches und<br />

Europäisches öffentliches Recht) vertritt<br />

der Landesrechnungshof weiterhin<br />

(erneut) die Rechtsauffassung,<br />

die <strong>Studentenwerk</strong>e in NRW seien öffentliche<br />

Auftraggeber im Sinne des<br />

§ 98 GWB. Er will damit die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

unter das öffentliche Vergaberecht<br />

zwingen. Bedauerlicherweise<br />

hat sich das MIWFT der Meinung<br />

des LRH angeschlossen. Eine fundierte<br />

inhaltliche Auseinandersetzung<br />

mit den Positionen von Professor<br />

Dr. Burgi hat nicht stattgefunden.<br />

Die <strong>Studentenwerk</strong>e in NRW können<br />

diese Rechtsauffassung nicht kampflos<br />

akzeptieren bzw. übernehmen.<br />

Seit mehr als dreißig Jahren kaufen<br />

wir (u. a.) die haltbaren Lebensmittel<br />

preisgünstig und mit sehr geringen<br />

Verwaltungskosten über unsere Einkaufskooperation<br />

gemeinsam ein. Die<br />

zwingende Anwendung öffentlicher,<br />

europaweiter Ausschreibungsverfahren<br />

würde die Einkaufskooperation<br />

grundlegend in Frage stellen, zu<br />

deutlich höheren Verwaltungskosten<br />

führen und ungünstigere Einkaufspreise<br />

zur Folge haben. Diese Folgekosten<br />

würden aber nicht vom Land<br />

übernommen, sondern müssten von<br />

den Studierenden getragen werden.<br />

Wahrscheinlich wird eine gerichtliche<br />

Klärung dieser Frage unvermeidlich<br />

sein.<br />

Der Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />

<strong>Bielefeld</strong> war auch im Jahre<br />

<strong>2008</strong> Vorsitzender der Tarifgemeinschaft<br />

der <strong>Studentenwerk</strong>e in NRW.<br />

Mit den Vorsitzenden der Personalräte<br />

wurden mehrere gemeinsame<br />

Workshops zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven<br />

für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />

durchgeführt. Der Meinungsaustausch<br />

verlief offen und<br />

vertrauensvoll. Das erhoffte Ziel, einer<br />

studentenwerksspezifischen Tarifvereinbarung<br />

oder wenigstens<br />

einer Entgeltordnung näher zu kommen,<br />

konnte allerdings nicht erreicht<br />

werden. Nach den gescheiterten Tarifverhandlungen<br />

um eine Entgeltordnung<br />

herrschte zwischen Ver.di<br />

NRW und der Tarifgemeinschaft der<br />

<strong>Studentenwerk</strong>e „Funkstille“. Eine<br />

von Ver.di eingeleitete Klage gegen<br />

die Arbeitszeiterhöhung in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />

auf 39 Wochenstunden<br />

endete vor dem Arbeitsgericht <strong>Bielefeld</strong><br />

mit einem Vergleich. Eine grundsätzliche<br />

Entscheidung in der Sache<br />

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