Jahresbericht 2008 - Studentenwerk Bielefeld
Jahresbericht 2008 - Studentenwerk Bielefeld
Jahresbericht 2008 - Studentenwerk Bielefeld
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Überblick<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e in NRW<br />
Das <strong>Studentenwerk</strong> <strong>Bielefeld</strong> hat sich<br />
auch im Jahre <strong>2008</strong> wieder sehr engagiert<br />
an der gemeinsamen Arbeit<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e im Lande NRW<br />
beteiligt. Der Geschäftsführer nimmt<br />
weiterhin die Funktion des Sprechers<br />
der Arbeitsgemeinschaft wahr. Demzufolge<br />
befindet sich der Sitz der Arbeitsgemeinschaft<br />
auch in <strong>Bielefeld</strong><br />
und Frau Helga Fels erledigt die<br />
Aufgaben als Referentin der Arbeitsgemeinschaft.<br />
Frau Sabine Schubert<br />
als gemeinsame Datenschutzbeauftragte<br />
für die 12 <strong>Studentenwerk</strong>e als<br />
Ämter für Ausbildungsförderung hat<br />
ebenfalls ihren Dienstsitz im <strong>Studentenwerk</strong><br />
<strong>Bielefeld</strong>.<br />
Der Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>es<br />
<strong>Bielefeld</strong> ist weiterhin Vorsitzender<br />
des Fachausschusses für<br />
Hochschulgastronomie des Deutschen<br />
<strong>Studentenwerk</strong>s.<br />
Trotz eines im Jahre 2007 vorgelegten<br />
Rechtsgutachtens von Professor<br />
Dr. Martin Burgi (Leiter der<br />
Forschungsstelle Verwaltungsmodernisierung<br />
und Vergaberecht an der<br />
Ruhruniversität Bochum und Inhaber<br />
des Lehrstuhls für Deutsches und<br />
Europäisches öffentliches Recht) vertritt<br />
der Landesrechnungshof weiterhin<br />
(erneut) die Rechtsauffassung,<br />
die <strong>Studentenwerk</strong>e in NRW seien öffentliche<br />
Auftraggeber im Sinne des<br />
§ 98 GWB. Er will damit die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
unter das öffentliche Vergaberecht<br />
zwingen. Bedauerlicherweise<br />
hat sich das MIWFT der Meinung<br />
des LRH angeschlossen. Eine fundierte<br />
inhaltliche Auseinandersetzung<br />
mit den Positionen von Professor<br />
Dr. Burgi hat nicht stattgefunden.<br />
Die <strong>Studentenwerk</strong>e in NRW können<br />
diese Rechtsauffassung nicht kampflos<br />
akzeptieren bzw. übernehmen.<br />
Seit mehr als dreißig Jahren kaufen<br />
wir (u. a.) die haltbaren Lebensmittel<br />
preisgünstig und mit sehr geringen<br />
Verwaltungskosten über unsere Einkaufskooperation<br />
gemeinsam ein. Die<br />
zwingende Anwendung öffentlicher,<br />
europaweiter Ausschreibungsverfahren<br />
würde die Einkaufskooperation<br />
grundlegend in Frage stellen, zu<br />
deutlich höheren Verwaltungskosten<br />
führen und ungünstigere Einkaufspreise<br />
zur Folge haben. Diese Folgekosten<br />
würden aber nicht vom Land<br />
übernommen, sondern müssten von<br />
den Studierenden getragen werden.<br />
Wahrscheinlich wird eine gerichtliche<br />
Klärung dieser Frage unvermeidlich<br />
sein.<br />
Der Geschäftsführer des <strong>Studentenwerk</strong>s<br />
<strong>Bielefeld</strong> war auch im Jahre<br />
<strong>2008</strong> Vorsitzender der Tarifgemeinschaft<br />
der <strong>Studentenwerk</strong>e in NRW.<br />
Mit den Vorsitzenden der Personalräte<br />
wurden mehrere gemeinsame<br />
Workshops zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven<br />
für die <strong>Studentenwerk</strong>e<br />
durchgeführt. Der Meinungsaustausch<br />
verlief offen und<br />
vertrauensvoll. Das erhoffte Ziel, einer<br />
studentenwerksspezifischen Tarifvereinbarung<br />
oder wenigstens<br />
einer Entgeltordnung näher zu kommen,<br />
konnte allerdings nicht erreicht<br />
werden. Nach den gescheiterten Tarifverhandlungen<br />
um eine Entgeltordnung<br />
herrschte zwischen Ver.di<br />
NRW und der Tarifgemeinschaft der<br />
<strong>Studentenwerk</strong>e „Funkstille“. Eine<br />
von Ver.di eingeleitete Klage gegen<br />
die Arbeitszeiterhöhung in den <strong>Studentenwerk</strong>en<br />
auf 39 Wochenstunden<br />
endete vor dem Arbeitsgericht <strong>Bielefeld</strong><br />
mit einem Vergleich. Eine grundsätzliche<br />
Entscheidung in der Sache<br />
6