RUDER-CLUB TEGEL 1886 E. V.
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13. Ergänzende Vorschriften<br />
§ 35 (Haftung)<br />
Falls Mitglieder oder Nichtmitglieder auf dem Gelände des Clubs einen Schaden oder einen Verlust erleiden, haftet der Club nur<br />
dann, wenn dem Club ein Verschulden nachgewiesen werden kann.<br />
Es wird in diesem Zusammenhang auf den Aushang im Club hingewiesen.<br />
§ 36 (Eigentum an Preisen)<br />
Werden von Mitgliedern, die auf sportlichen Veranstaltungen unter dem Namen des Clubs starten, Preise gewonnen, so werden<br />
diese unveräußerliches Eigentum des Clubs. Die den einzelnen verliehenen Erinnerungszeichen werden deren Eigentum.<br />
§ 37 (Satzungsänderung)<br />
Änderung der Satzung können nur auf einer Hauptversammlung nach ordnungsgemäßer Bezeichnung in der mit der Einladung<br />
bekannt gegebenen Tagesordnung mit zwei Drittel der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<br />
§38 (Auflösung)<br />
1. Über die Auflösung des Clubs entscheidet eine hierfür eigens einzuberufende Mitgliederversammlung mit<br />
Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten.<br />
2. Bei Auflösung des Clubs oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes gemäß § 4 dieser Satzung fällt das Vermögen des<br />
Clubs, soweit es bestehende Verbindlichkeiten übersteigt, dem Landesruderverband Berlin e. V. zu, der es unmittelbar und<br />
ausschließlich für die in § 4 dieser Satzung aufgeführten Zwecke zu verwenden hat.<br />
Diese Satzung wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 23. Februar 2007 beschlossen und am 23. Mai 2007 in das<br />
Vereinsregister unter Nummer 755 B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eingetragen.<br />
Ausgabe vom 23.05.2007 Seite 6/6