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P.T. MAGAZIN 05/2010

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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Wirtschaft<br />

n Ca. 25 Schwerverletzte * 20.000 Euro<br />

Heilungskosten = 0,5 Mio. Euro.<br />

n Zehn dauerhaft Geschädigte mit<br />

Erwerbsschaden (inkl. Unterhalt) 10<br />

* 30.000 EUR jährlich * Rentenbarwert<br />

20 = 6 Mio. Euro.<br />

n Pflegekosten für drei Pflegefälle: 3 *<br />

25.000 Euro * Rentenbarwert 20 =<br />

1,5 Mio. Euro.<br />

n Schmerzensgeld 475 * 2.000 Euro +<br />

15 * 25.000 + 10 * 200.000 = ca. 3,3<br />

Mio. Euro.<br />

Zusammen ca. 15 Mio. Euro, einschließlich<br />

Sachschäden, Sicherheitszuschlag<br />

und einiger kleinerer<br />

anderer Fälle bei der gleichen Veranstaltung<br />

und noch ohne künftige<br />

Kostensteigerungen.<br />

Insolvenzrisiko für den Mittelstand<br />

In der Regel enden Fälle mit lückenhafter<br />

Deckung oder zu niedriger<br />

Versicherungssumme in einer Insolvenz.<br />

Die Lücken in der Versicherungsdeckung<br />

kann man allerdings<br />

nur dann rechtzeitig erkennen, wenn<br />

das Kleingedruckte analysiert und<br />

verglichen wird. Im Mittelstand ist es<br />

ganz typisch, dass der Unternehmer<br />

oder Geschäftsleiter von seinem Versicherungsvermittler<br />

keine fundierte<br />

Ermittlung des zu versichernden Risikos<br />

erhält. Womöglich richtet er sich<br />

– wo überhaupt vorhanden – nach<br />

gesetzlichen oder behördlichen Mindestvorgaben,<br />

die aber objektiv gar<br />

nicht ausreichen. Für einen Haftpflichtversicherungsmakler<br />

reichen<br />

z. B. die zur Erlangung der IHK-Zulassung<br />

gesetzlich vorgeschriebenen<br />

1,13 Mio. Euro Versicherungssumme<br />

ganz offensichtlich bei einer Fehlberatung<br />

keinesfalls aus.<br />

Mindestdeckung selten ausreichend<br />

Später kann es dann sein, dass<br />

der Versicherer einen sog. Gutachter<br />

beauftragt, der vom Versicherer<br />

dafür belohnt wird, wenn die Entschädigung<br />

niedriger ausfällt als es<br />

nach den Versicherungsbedingungen<br />

geschuldet wird. Regelmäßig fällt<br />

erst nach einem Brand- und Wasserschaden<br />

auf, wie groß die Deckungslücke<br />

bzw. die Unterversicherung<br />

ist. Die bei Versicherungsmaklern<br />

übliche gesetzliche Mindestdeckung<br />

für zu verantwortende Vermögensschäden<br />

(rund 1 Mio. Euro) reicht in<br />

der Praxis selten aus, vorhandene<br />

Lücken auch nur annähernd aufzufüllen.<br />

n<br />

Dr. Johannes Fiala/Peter A. Schramm<br />

Über die Autoren<br />

Dr. Johannes Fiala ist als Rechtsanwalt<br />

in München tätig (www.fiala.de),<br />

Peter A. Schramm als Diplom-Mathematiker<br />

für die IHK Frankfurt/M.<br />

(www.pkv-gutachter.de).<br />

37<br />

P.T. <strong>MAGAZIN</strong> 5/<strong>2010</strong>

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