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DARSTELLUNG VON DIAGNOSEN - HL7 Deutschland eV

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Implementierungsleitfaden<br />

Darstellung von Diagnosen mittels <strong>HL7</strong> Version 3 Seite 17<br />

4.6 Dokumentationsdatum der Diagnose<br />

Das Datum ist der Zeitpunkt, an dem eine Krankheit z. B. durch einen Arzt dokumentiert<br />

wurde.<br />

Hinweis: Wenn zwischen Feststellung der Diagnose und Dokumentationsdatum nicht unterschieden<br />

werden muss, ist das Datum der Feststellung der Diagnose (Diagnosedatum)<br />

anzugeben.<br />

4.7 Angaben zur klinisch relevanten Zeitraum von Diagnosen<br />

Der Zeitraum wird durch zwei Datumsangaben angegeben, von wann bis wann ein Patient<br />

an der diagnostizierten Krankheit litt. Über den Zeitraum kann auch ausgedrückt<br />

werden, seit wann ein Patient an einer Krankheit leidet, indem nur das Startdatum des<br />

Zeitraums angegeben wird. Das Startdatum des Zeitraums kann abweichen von dem<br />

Diagnosedatum. Datumsangaben zu Diagnosen können in unterschiedlicher Präzision<br />

vorhanden sein.<br />

Beispiel: Diabetes seit 2006 oder Oberschenkelfraktur am 12. März 2007<br />

4.8 Diagnosesicherheit<br />

Die Diagnosesicherheit, d.h. wie sicher die Diagnose im Einzelfall zu werten ist, kann unterschiedlich<br />

angegeben werden.<br />

Für Abrechnungszwecke in der ambulanten Versorgung muss obligatorisch ein Zusatzkennzeichen<br />

für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) angegeben werden, d. h. die<br />

Angabe ist obligatorisch. In der stationären Versorgung sind diese Zusatzkennzeichen für<br />

die Angabe der Diagnosesicherheit für Abrechnungszwecke dagegen nicht zulässig.<br />

4.9 Lokalisation<br />

Über die Lokalisation kann angegeben werden, in welchem Bereich des Körpers eine<br />

Krankheit diagnostiziert wurde (Topographische Information). Die Beschreibung der Lokalisation<br />

kann sowohl im Klartext erfolgen, als auch über einen Codierungsschlüssel<br />

(Seitenlokalisation).<br />

Ein Sonderfall der Lokalisation ist die Angabe der Körperseite (Seitenlokalisation).<br />

4.10 Diagnoseerläuterung<br />

Damit soll dem Arzt die Möglichkeit gegeben werden evt. nähere Angaben zu einer Diagnose<br />

in Form von Freitext zu machen.<br />

4.11 Begründung von Ausnahmen<br />

Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, das Auftreten einer Diagnose zu begründen,<br />

z.B. für geschlechtsspezifische Plausibilitätsprüfungen.<br />

Eine Codierung für Ausnahmebegründungen gibt es zurzeit nicht, d.h. diese erfolgt in<br />

Freitext.

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