DARSTELLUNG VON DIAGNOSEN - HL7 Deutschland eV
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Implementierungsleitfaden<br />
Darstellung von Diagnosen mittels <strong>HL7</strong> Version 3 Seite 17<br />
4.6 Dokumentationsdatum der Diagnose<br />
Das Datum ist der Zeitpunkt, an dem eine Krankheit z. B. durch einen Arzt dokumentiert<br />
wurde.<br />
Hinweis: Wenn zwischen Feststellung der Diagnose und Dokumentationsdatum nicht unterschieden<br />
werden muss, ist das Datum der Feststellung der Diagnose (Diagnosedatum)<br />
anzugeben.<br />
4.7 Angaben zur klinisch relevanten Zeitraum von Diagnosen<br />
Der Zeitraum wird durch zwei Datumsangaben angegeben, von wann bis wann ein Patient<br />
an der diagnostizierten Krankheit litt. Über den Zeitraum kann auch ausgedrückt<br />
werden, seit wann ein Patient an einer Krankheit leidet, indem nur das Startdatum des<br />
Zeitraums angegeben wird. Das Startdatum des Zeitraums kann abweichen von dem<br />
Diagnosedatum. Datumsangaben zu Diagnosen können in unterschiedlicher Präzision<br />
vorhanden sein.<br />
Beispiel: Diabetes seit 2006 oder Oberschenkelfraktur am 12. März 2007<br />
4.8 Diagnosesicherheit<br />
Die Diagnosesicherheit, d.h. wie sicher die Diagnose im Einzelfall zu werten ist, kann unterschiedlich<br />
angegeben werden.<br />
Für Abrechnungszwecke in der ambulanten Versorgung muss obligatorisch ein Zusatzkennzeichen<br />
für die Diagnosesicherheit (A, G, V oder Z) angegeben werden, d. h. die<br />
Angabe ist obligatorisch. In der stationären Versorgung sind diese Zusatzkennzeichen für<br />
die Angabe der Diagnosesicherheit für Abrechnungszwecke dagegen nicht zulässig.<br />
4.9 Lokalisation<br />
Über die Lokalisation kann angegeben werden, in welchem Bereich des Körpers eine<br />
Krankheit diagnostiziert wurde (Topographische Information). Die Beschreibung der Lokalisation<br />
kann sowohl im Klartext erfolgen, als auch über einen Codierungsschlüssel<br />
(Seitenlokalisation).<br />
Ein Sonderfall der Lokalisation ist die Angabe der Körperseite (Seitenlokalisation).<br />
4.10 Diagnoseerläuterung<br />
Damit soll dem Arzt die Möglichkeit gegeben werden evt. nähere Angaben zu einer Diagnose<br />
in Form von Freitext zu machen.<br />
4.11 Begründung von Ausnahmen<br />
Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, das Auftreten einer Diagnose zu begründen,<br />
z.B. für geschlechtsspezifische Plausibilitätsprüfungen.<br />
Eine Codierung für Ausnahmebegründungen gibt es zurzeit nicht, d.h. diese erfolgt in<br />
Freitext.