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Zeitung 03/2008 - UOG - Salzburg

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<strong>UOG</strong> SALZBURG Mitteilungsblatt <strong>03</strong>/08 Seite 14<br />

Die Personalvertretung der Schwarzenbergkaserne (3)<br />

Fragen zum KRANKENSTAND<br />

Vzlt Edwin GALEITHNER, Vorsitzender des Dienststellenausschusses der Schwarzenbergkaserne<br />

Ob wir „gesund“ bleiben oder „krank“ werden, hängt nicht nur von unserem<br />

Alter, unserer persönlichen Konstitution, vom Wetter oder irgendwelchen<br />

„Epidemien“ ab. Arbeitsmediziner weisen auf psychische Belastungen<br />

wie Stress aber auch Mobbing hin, die mittlerweile die Hauptauslöser für<br />

so genannte Befindlichkeitsstörungen sind, welche wiederum die Zahl der<br />

Krankenstände ansteigen lassen.<br />

Dienstgeber und Dienstnehmervertreter sind daher aufgerufen, für ein gesundes Klima am<br />

Arbeitsplatz zu sorgen.<br />

Neben der „Hardware“, die im Bundesbediensteten-Schutzgesetz geregelt ist, gehören dazu<br />

auch folgende Faktoren:<br />

der subjektive Sinn der Arbeit<br />

die Verstehbarkeit sowohl der einzelnen Arbeitszusammenhänge als auch der Entscheidungsprozesse<br />

ausreichende Qualifikation und Kompetenz zur Bewältigung der zugewiesenen Aufgaben<br />

die vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

ein Ausmaß an Handlungsspielraum und Verantwortung<br />

Die interne Kommunikation (Mitarbeitergespräche, regelmäßige<br />

Besprechungen im Team, gemeinsame Kaffeepausen, Betriebsausflüge,<br />

usw.) fördert eine „gesunde Organisation“.<br />

Unabhängig davon ob wir nun in einer „gesunden“ oder<br />

„kranken“ Organisation Dienst versehen, gibt es sie, die Krankenstände.<br />

Was dabei zu beachten ist und welche Konsequenzen<br />

sie nach sich ziehen, soll nebenstehende Tabelle veranschaulichen.<br />

Eine Erkrankung während des Erholungsurlaubes, die länger<br />

als drei Kalendertage dauert, ist der Dienststelle unverzüglich zu melden. Wird ein<br />

ärztliches Zeugnis über Beginn und Dauer der Dienstunfähigkeit vorgelegt (im Ausland ist<br />

dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung beizufügen, dass es von einem zur<br />

Ausübung des Arztberufes zugelassenen Arzt ausgestellt wurde!), so wird die Dauer der<br />

Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet (siehe VBl. 13/2007).<br />

Liebe Leser,<br />

Mit diesem 3. und letzten Teil schließen wir unsere Serie über die Themen und Aufgaben der Personalvertretung<br />

ab. Wir hoffen damit zur Information über Rechte, Ansprüche und Pflichten von Bediensteten<br />

beigetragen zu haben, für weitere Fragen steht die PV selbstverständlich zur Verfügung!<br />

DER STELLUNG BEWUSST — TREU DER PFLICHT — WACHSAM UND GERÜSTET

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