Zeitung 03/2008 - UOG - Salzburg
Zeitung 03/2008 - UOG - Salzburg
Zeitung 03/2008 - UOG - Salzburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>UOG</strong> SALZBURG Mitteilungsblatt <strong>03</strong>/08 Seite 14<br />
Die Personalvertretung der Schwarzenbergkaserne (3)<br />
Fragen zum KRANKENSTAND<br />
Vzlt Edwin GALEITHNER, Vorsitzender des Dienststellenausschusses der Schwarzenbergkaserne<br />
Ob wir „gesund“ bleiben oder „krank“ werden, hängt nicht nur von unserem<br />
Alter, unserer persönlichen Konstitution, vom Wetter oder irgendwelchen<br />
„Epidemien“ ab. Arbeitsmediziner weisen auf psychische Belastungen<br />
wie Stress aber auch Mobbing hin, die mittlerweile die Hauptauslöser für<br />
so genannte Befindlichkeitsstörungen sind, welche wiederum die Zahl der<br />
Krankenstände ansteigen lassen.<br />
Dienstgeber und Dienstnehmervertreter sind daher aufgerufen, für ein gesundes Klima am<br />
Arbeitsplatz zu sorgen.<br />
Neben der „Hardware“, die im Bundesbediensteten-Schutzgesetz geregelt ist, gehören dazu<br />
auch folgende Faktoren:<br />
der subjektive Sinn der Arbeit<br />
die Verstehbarkeit sowohl der einzelnen Arbeitszusammenhänge als auch der Entscheidungsprozesse<br />
ausreichende Qualifikation und Kompetenz zur Bewältigung der zugewiesenen Aufgaben<br />
die vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />
ein Ausmaß an Handlungsspielraum und Verantwortung<br />
Die interne Kommunikation (Mitarbeitergespräche, regelmäßige<br />
Besprechungen im Team, gemeinsame Kaffeepausen, Betriebsausflüge,<br />
usw.) fördert eine „gesunde Organisation“.<br />
Unabhängig davon ob wir nun in einer „gesunden“ oder<br />
„kranken“ Organisation Dienst versehen, gibt es sie, die Krankenstände.<br />
Was dabei zu beachten ist und welche Konsequenzen<br />
sie nach sich ziehen, soll nebenstehende Tabelle veranschaulichen.<br />
Eine Erkrankung während des Erholungsurlaubes, die länger<br />
als drei Kalendertage dauert, ist der Dienststelle unverzüglich zu melden. Wird ein<br />
ärztliches Zeugnis über Beginn und Dauer der Dienstunfähigkeit vorgelegt (im Ausland ist<br />
dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung beizufügen, dass es von einem zur<br />
Ausübung des Arztberufes zugelassenen Arzt ausgestellt wurde!), so wird die Dauer der<br />
Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet (siehe VBl. 13/2007).<br />
Liebe Leser,<br />
Mit diesem 3. und letzten Teil schließen wir unsere Serie über die Themen und Aufgaben der Personalvertretung<br />
ab. Wir hoffen damit zur Information über Rechte, Ansprüche und Pflichten von Bediensteten<br />
beigetragen zu haben, für weitere Fragen steht die PV selbstverständlich zur Verfügung!<br />
DER STELLUNG BEWUSST — TREU DER PFLICHT — WACHSAM UND GERÜSTET