Zeitung 03/2008 - UOG - Salzburg
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<strong>UOG</strong> SALZBURG Mitteilungsblatt <strong>03</strong>/08 Seite 6<br />
Ins Schwarze getroffen:<br />
Motivation<br />
Es gibt Bedienstete im Heer, die als Chargen auf<br />
einem Arbeitsplatz anfangen, um Jahrzehnte später<br />
auf genau demselben in Pension zu gehen. Die<br />
gibt es. Es gibt aber auch andere, und das ist die<br />
große Mehrheit, die gelegentlich eine andere Verwendung<br />
anstreben – sei es, der besseren Einstufung<br />
wegen, sei es aus Interesse an der neuen<br />
Funktion, der beruflichen Herausforderung oder<br />
einfach Lust an der Veränderung. Der Dienstgeber<br />
bietet dafür die Möglichkeit der Verwendungsänderung<br />
im eigenen Verband oder der Versetzung<br />
an. Nun verliert aber kein Kommandant gerne gute<br />
Leute, was natürlich sein gutes Recht ist. Innerhalb<br />
der eigenen Dienststelle geht es noch<br />
leichter, die Person bleibt ja erhalten, aber soll<br />
der Mann bzw. die Frau (und damit die Planstelle)<br />
ganz verloren gehen, wird gerne zu Tricks gegriffen.<br />
Da bleibt schon einmal ein Antrag ein paar<br />
Wochen lang liegen oder Ähnliches. Zuallermindest<br />
wird zum Versetzungsgesuch negativ Stellung<br />
genommen – „nur gegen gleichwertigen Ersatz“<br />
oder so ähnlich steht dann darin – was natürlich<br />
sehr selten gleich bewerkstelligt werden<br />
kann, denn wo bekommt man auf Anhieb einen<br />
ausgebildeten Fachunteroffizier in genau dieser<br />
Funktion her? Und in der eigenen Einheit weiß<br />
man natürlich von den Abwanderungsgelüsten,<br />
worunter sehr oft die Kameradschaft und das Klima<br />
leidet.<br />
Alles nur natürlich, möchte man meinen, und unvermeidlich?<br />
Doch wenn man sich Arbeitsplatzbesetzungen<br />
ab einer gewissen Ebene ansieht, bekommt<br />
man das Gefühl, dass es auch anders ginge.<br />
Ein Brigadekommandant, ein Sektionschef o-<br />
der Amtsdirektor, der ausgeschrieben wird, erntet<br />
nicht nur ausreichend Bewerbungen, da wird auch<br />
sofort nachbesetzt – ohne Rücksicht auf die gerade<br />
verlassene Dienststelle und eventuelle Nachfolge!<br />
Um keine Missverständnisse aufkommen zu<br />
lassen: jedem ist ein Aufstieg und der Wunsch<br />
nach Veränderung von Herzen zu gönnen, dem<br />
Offizier und Zivilbeamten ebenso wie dem Unteroffizier.<br />
Doch beschleicht einen gelegentlich der<br />
Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird –<br />
und das ist schade. Wenn Offizieren keine Steine<br />
in den Weg ihres beruflichen Aufstiegs gelegt werden,<br />
warum müssen Unteroffiziere diese Erfahrung<br />
dann machen? Warum wird einmal sofort für<br />
die „neue“ Dienststelle entschieden, und ein anderes<br />
Mal für die „alte“ (oder zumindest hinausgezögert,<br />
so lange es irgendwie geht)? Hat ein Unteroffizier<br />
nicht das Recht sich seinen Arbeitsplatz<br />
selbst zu wählen, besonders wenn er bereits eine<br />
Dienststelle gefunden hat, die bereit ist ihn zu<br />
nehmen? „Reisende soll man nicht aufhalten“, besagt<br />
ein wahres Sprichwort. Vielleicht ließe sich<br />
die Geschwindigkeit bei Versetzungen von Unteroffizieren<br />
etwas der von höheren Offizieren angleichen,<br />
bei denen man sieht, dass es auch<br />
schnell gehen kann.<br />
OStWm HIMMELBAUER<br />
Information1<br />
Bezüglich der Rückzahlung der Übergenüsse im<br />
AssE/GRÜ ist bis dato noch keine Entscheidung<br />
gefallen. Der Musterakt liegt noch immer beim<br />
Verwaltungsgerichtshof. – Wir bleiben an der Sache<br />
dran!<br />
Information2<br />
Seit langem ist es eine Bestrebung der Unteroffiziere<br />
und ihrer Standesvertretung, ihre Ausbildung<br />
und Tätigkeit als Beruf anerkannt zu bekommen.<br />
Dabei konnten sie sich der Unterstützung<br />
sowohl der Personalvertretung als auch des<br />
Dienstgebers BMLV sicher sein. Seit 1. September<br />
<strong>2008</strong> ist es nun so weit: Durch eine Novellierung<br />
des Berufsreifeprüfungsgesetzes wurde die Berufsunteroffiziersausbildung<br />
mit einer zivilen Berufsausbildung<br />
gleichgestellt!<br />
Unteroffiziere mit Abschluss der Grundausbildung<br />
MBUO2 (= Ausmusterung zum Wachtmeister) haben<br />
künftig in Verbindung mit einer dreijährigen<br />
Verwendung die Berechtigung zur Teilnahme an<br />
der Berufsreifeprüfung. Damit stehen ihnen auch<br />
Studien an Universitäten und Fachhochschulen<br />
offen!<br />
Bisher war die militärische Ausbildung, abgesehen<br />
vom Offizier, im Zivilleben nichts wert, um es<br />
ganz krass auszudrücken. In Zukunft erhält die<br />
Unteroffizierslaufbahn endlich die ihr zustehende<br />
Anerkennung und Wertschätzung und hat im nationalen<br />
Bildungswesen einen festen Platz gefunden.<br />
Vzlt ATZL-WIEDNIG<br />
DER STELLUNG BEWUSST — TREU DER PFLICHT — WACHSAM UND GERÜSTET