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Zeitung 03/2008 - UOG - Salzburg

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<strong>UOG</strong> SALZBURG Mitteilungsblatt <strong>03</strong>/08 Seite 6<br />

Ins Schwarze getroffen:<br />

Motivation<br />

Es gibt Bedienstete im Heer, die als Chargen auf<br />

einem Arbeitsplatz anfangen, um Jahrzehnte später<br />

auf genau demselben in Pension zu gehen. Die<br />

gibt es. Es gibt aber auch andere, und das ist die<br />

große Mehrheit, die gelegentlich eine andere Verwendung<br />

anstreben – sei es, der besseren Einstufung<br />

wegen, sei es aus Interesse an der neuen<br />

Funktion, der beruflichen Herausforderung oder<br />

einfach Lust an der Veränderung. Der Dienstgeber<br />

bietet dafür die Möglichkeit der Verwendungsänderung<br />

im eigenen Verband oder der Versetzung<br />

an. Nun verliert aber kein Kommandant gerne gute<br />

Leute, was natürlich sein gutes Recht ist. Innerhalb<br />

der eigenen Dienststelle geht es noch<br />

leichter, die Person bleibt ja erhalten, aber soll<br />

der Mann bzw. die Frau (und damit die Planstelle)<br />

ganz verloren gehen, wird gerne zu Tricks gegriffen.<br />

Da bleibt schon einmal ein Antrag ein paar<br />

Wochen lang liegen oder Ähnliches. Zuallermindest<br />

wird zum Versetzungsgesuch negativ Stellung<br />

genommen – „nur gegen gleichwertigen Ersatz“<br />

oder so ähnlich steht dann darin – was natürlich<br />

sehr selten gleich bewerkstelligt werden<br />

kann, denn wo bekommt man auf Anhieb einen<br />

ausgebildeten Fachunteroffizier in genau dieser<br />

Funktion her? Und in der eigenen Einheit weiß<br />

man natürlich von den Abwanderungsgelüsten,<br />

worunter sehr oft die Kameradschaft und das Klima<br />

leidet.<br />

Alles nur natürlich, möchte man meinen, und unvermeidlich?<br />

Doch wenn man sich Arbeitsplatzbesetzungen<br />

ab einer gewissen Ebene ansieht, bekommt<br />

man das Gefühl, dass es auch anders ginge.<br />

Ein Brigadekommandant, ein Sektionschef o-<br />

der Amtsdirektor, der ausgeschrieben wird, erntet<br />

nicht nur ausreichend Bewerbungen, da wird auch<br />

sofort nachbesetzt – ohne Rücksicht auf die gerade<br />

verlassene Dienststelle und eventuelle Nachfolge!<br />

Um keine Missverständnisse aufkommen zu<br />

lassen: jedem ist ein Aufstieg und der Wunsch<br />

nach Veränderung von Herzen zu gönnen, dem<br />

Offizier und Zivilbeamten ebenso wie dem Unteroffizier.<br />

Doch beschleicht einen gelegentlich der<br />

Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen wird –<br />

und das ist schade. Wenn Offizieren keine Steine<br />

in den Weg ihres beruflichen Aufstiegs gelegt werden,<br />

warum müssen Unteroffiziere diese Erfahrung<br />

dann machen? Warum wird einmal sofort für<br />

die „neue“ Dienststelle entschieden, und ein anderes<br />

Mal für die „alte“ (oder zumindest hinausgezögert,<br />

so lange es irgendwie geht)? Hat ein Unteroffizier<br />

nicht das Recht sich seinen Arbeitsplatz<br />

selbst zu wählen, besonders wenn er bereits eine<br />

Dienststelle gefunden hat, die bereit ist ihn zu<br />

nehmen? „Reisende soll man nicht aufhalten“, besagt<br />

ein wahres Sprichwort. Vielleicht ließe sich<br />

die Geschwindigkeit bei Versetzungen von Unteroffizieren<br />

etwas der von höheren Offizieren angleichen,<br />

bei denen man sieht, dass es auch<br />

schnell gehen kann.<br />

OStWm HIMMELBAUER<br />

Information1<br />

Bezüglich der Rückzahlung der Übergenüsse im<br />

AssE/GRÜ ist bis dato noch keine Entscheidung<br />

gefallen. Der Musterakt liegt noch immer beim<br />

Verwaltungsgerichtshof. – Wir bleiben an der Sache<br />

dran!<br />

Information2<br />

Seit langem ist es eine Bestrebung der Unteroffiziere<br />

und ihrer Standesvertretung, ihre Ausbildung<br />

und Tätigkeit als Beruf anerkannt zu bekommen.<br />

Dabei konnten sie sich der Unterstützung<br />

sowohl der Personalvertretung als auch des<br />

Dienstgebers BMLV sicher sein. Seit 1. September<br />

<strong>2008</strong> ist es nun so weit: Durch eine Novellierung<br />

des Berufsreifeprüfungsgesetzes wurde die Berufsunteroffiziersausbildung<br />

mit einer zivilen Berufsausbildung<br />

gleichgestellt!<br />

Unteroffiziere mit Abschluss der Grundausbildung<br />

MBUO2 (= Ausmusterung zum Wachtmeister) haben<br />

künftig in Verbindung mit einer dreijährigen<br />

Verwendung die Berechtigung zur Teilnahme an<br />

der Berufsreifeprüfung. Damit stehen ihnen auch<br />

Studien an Universitäten und Fachhochschulen<br />

offen!<br />

Bisher war die militärische Ausbildung, abgesehen<br />

vom Offizier, im Zivilleben nichts wert, um es<br />

ganz krass auszudrücken. In Zukunft erhält die<br />

Unteroffizierslaufbahn endlich die ihr zustehende<br />

Anerkennung und Wertschätzung und hat im nationalen<br />

Bildungswesen einen festen Platz gefunden.<br />

Vzlt ATZL-WIEDNIG<br />

DER STELLUNG BEWUSST — TREU DER PFLICHT — WACHSAM UND GERÜSTET

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