08.11.2014 Aufrufe

Handbuch-Gemeinderatswahlen - CDU Baden-Württemberg

Handbuch-Gemeinderatswahlen - CDU Baden-Württemberg

Handbuch-Gemeinderatswahlen - CDU Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die verschiedenen Möglichkeiten<br />

der Beteiligung an Gemeinde- und<br />

Ortschaftsratswahlen<br />

Die kommunalwahlrechtlichen Regelungen<br />

sehen verschiedene Möglichkeiten<br />

vor, wie sich Gruppierungen mit<br />

Vorschlägen an der Wahl beteiligen<br />

können.<br />

Wahlvorschlagsträger, also Einreicher<br />

einer Liste, können sein<br />

• Parteien<br />

• mitgliedschaftlich organisierte<br />

Wählervereinigungen<br />

• nicht mitgliedschaftlich organisierte<br />

Wählervereinigungen<br />

• gemeinsame Wählervorschläge<br />

mehrerer Gruppierungen<br />

Für die <strong>CDU</strong> kommen im Regelfall die<br />

Varianten „Beteiligung als Partei“<br />

oder die Einreichung eines gemeinsamen<br />

Wahlvorschlages z.B. mit einer<br />

Wählervereinigung in Betracht.<br />

Unter Parteien sind diejenigen<br />

Gruppierungen zu verstehen, auf die<br />

- wie für die <strong>CDU</strong> - das Parteiengesetz<br />

Anwendung findet.<br />

Mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen<br />

sind in der Regel als<br />

rechtsfähiger (e.V.) oder nicht rechtsfähiger<br />

Verein organisiert. Sie verfügen<br />

über eine feste Mitgliederstruktur und<br />

haben zumindest die Organe Mitgliederversammlung<br />

und Vorstand.<br />

Nicht mitgliedschaftlich organisierte<br />

Wählervereinigungen sind Zusammenschlüsse,<br />

die über keine besondere<br />

Rechtsform, keine Organisationsstrukturen<br />

und keine feste Mitgliederstruktur<br />

verfügen.<br />

Gemeinsame Wahlvorschläge sind<br />

Listen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern,<br />

also z.B. von der <strong>CDU</strong><br />

zusammen mit einer Wählervereinigung<br />

gemeinsam aufgestellt werden. Bei der<br />

Aufstellung solcher Wahlvorschläge<br />

sind einige Besonderheiten zu beachten,<br />

die auf Seite 29 dargestellt sind.<br />

Parteien, die bereits im Gemeinderat<br />

bzw. im Kreistag vertreten sind, kommt<br />

dabei das Privileg zu, dass sie für die<br />

Einreichung ihres Listenvorschlags<br />

keine Unterstützungsunterschriften<br />

beibringen müssen.<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!