Handbuch-Gemeinderatswahlen - CDU Baden-Württemberg
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Nach der Nominierungsversammlung:<br />
Die Einreichung des Wahlvorschlags<br />
Wenn Sie die Nominierungsversammlung<br />
erfolgreich hinter sich gebracht<br />
haben, sollten Sie sich an die Zusammenstellung<br />
der für die Einreichung des<br />
Wahlvorschlags notwendigen Unterlagen<br />
machen.<br />
Für die Erstellung der Wahlvorschlagsunterlagen<br />
halten die Vorsitzenden<br />
der Gemeindewahlausschüsse bzw. die<br />
Gemeindeverwaltungen Formblätter<br />
bereit, die Sie unbedingt verwenden<br />
sollten. Die Formblätter sind auch in<br />
elektronischer Form als PDF-Formulare,<br />
die Sie am PC ausfüllen können, verfügbar.<br />
Im Einzelnen bestehen die Wahlvorschlagsunterlagen<br />
aus:<br />
dem Formblatt Wahlvorschlag. In<br />
das Formular sind Name und Kurzbezeichnung<br />
der Partei („Christlich<br />
Demokratische Union Deutschlands<br />
- <strong>CDU</strong>“), für jeden Bewerber Beruf/<br />
Stand, Geburtstag, Anschrift der<br />
Hauptwohnung sowie bei EU-<br />
Bürgern die Staatsangehörigkeit<br />
einzutragen. Im Wahlvorschlag sind<br />
die Vertrauensleute zu bezeichnen.<br />
Der Wahlvorschlag ist von drei<br />
Vorstandsmitgliedern, darunter dem<br />
Vorsitzenden oder einem Stellvertreter,<br />
zu unterzeichnen.<br />
dem Formblatt Niederschrift über<br />
die Aufstellung der Bewerber/<br />
innen. Dieses Formblatt enthält<br />
die wichtigsten Angaben über die<br />
Nominierungsversammlung und<br />
die Ergebnisse der Abstimmungen.<br />
Es ist vom Leiter der Versammlung<br />
und den beiden hierfür gewählten<br />
Versammlungsteilnehmern zu unterzeichnen;<br />
mit der Unterschrift geben<br />
diese Personen auch eine Versicherung<br />
an Eides statt über die Einhaltung<br />
der Satzungsbestimmungen ab.<br />
einem Formblatt Zustimmungserklärung<br />
für jeden einzelnen<br />
Kandidaten, das die Zustimmung des<br />
Betreffenden zur Aufnahme in den<br />
Wahlvorschlag dokumentiert.<br />
einem Formblatt Versicherung an<br />
Eides statt für jeden EU-Bürger, der<br />
auf der Liste kandidiert. Ggf. sind<br />
hier auch weitere Unterlagen beizubringen<br />
(siehe Seite 26).<br />
Wenn Sie alle Unterlagen zusammengetragen<br />
und geprüft haben, reichen<br />
Sie diese - am besten persönlich - beim<br />
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses<br />
ein. Mit einer frühzeitigen<br />
Einreichung stellen Sie sicher, dass<br />
dieser eine Vorprüfung der Unterlagen<br />
vornehmen und Sie ggf. auf Unstimmigkeiten<br />
oder Zulassungshindernisse<br />
hinweisen kann. Spätester Zeitpunkt<br />
für die Einreichung ist Donnerstag, 27.<br />
März 2014, 18.00 Uhr.<br />
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und<br />
gutes Gelingen!<br />
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