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Handbuch-Gemeinderatswahlen - CDU Baden-Württemberg

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FAQ<br />

Wahl auch festzulegen, wer gegenüber<br />

dem Wahlleiter als Teilnehmer der Versammlung<br />

eine Versicherung an Eides<br />

statt abgibt, dass die Listenaufstellung<br />

satzungskonform erfolgt ist. Außerdem<br />

sollte die Versammlung bestimmen,<br />

wen sie als sog. Vertrauensleute für die<br />

Liste bestimmen will.<br />

Sind EU-Bürger bei der Nominierungsversammlung<br />

wahlberechtigt?<br />

EU-Bürger verfügen über ein aktives<br />

und passives Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl,<br />

d.h. sie dürfen, sofern<br />

sie <strong>CDU</strong>-Mitglied sind, bei den betreffenden<br />

Nominierungsversammlungen<br />

mitwirken und können als Bewerber<br />

aufgestellt werden.<br />

Muss das Frauenquorum<br />

beachtet werden?<br />

Das Frauenquorum gilt bei bei der<br />

Kandidatenaufstellung für die Wahl<br />

zu kommunalen Parlamenten nur als<br />

Sollvorschrift (§ 15 Statut der <strong>CDU</strong><br />

Deutschlands). Wird das Quorum von<br />

1/3 nicht erreicht, führt das nicht zur<br />

Ungültigkeit des Wahlgangs.<br />

Das Statut der <strong>CDU</strong> gibt den Vorständen<br />

der entscheidungsberechtigten<br />

Organisationseinheit die Aufgabe, auf<br />

eine ausreichende Beteiligung von<br />

Frauen hinzuwirken. Gleiches gilt für<br />

die Vorstände mitentscheidungsberechtigter<br />

Organisationseinheiten.<br />

Auch bei der Aufstellung von Listen für<br />

<strong>Gemeinderatswahlen</strong> soll das vorschlagsberechtigte<br />

Gremium, sofern<br />

es einen Listenvorschlag vorlegt, unter<br />

drei aufeinander folgenden Listenplätzen<br />

jeweils mindestens eine Frau<br />

vorschlagen.<br />

Das Recht der über die Listenvorschläge<br />

entscheidenden Gremien, für jeden<br />

Listenplatz Frauen oder Männer als<br />

Gegen- und Ergänzungsvorschläge zu<br />

benennen, bleibt unberührt. Sollte es<br />

dem vorschlagsberechtigten Gremium<br />

nicht gelungen sein, ausreichend Frauen<br />

auf dem Listenvorschlag zu berücksichtigen,<br />

so ist dies vor der entscheidungsberechtigten<br />

Versammlung darzulegen<br />

und zu begründen.<br />

Welche Unterlagen müssen von den<br />

Bewerberinnen und Bewerbern um<br />

eine Kandidatur vorliegen?<br />

Wir empfehlen Ihnen, von allen Kandidatinnen<br />

und Kandidaten, die als<br />

Bewerber auf die Liste gewählt werden<br />

wollen, bereits im Vorfeld der Versammlung<br />

eine Zustimmungserklärung, auf<br />

den hierfür bei den Vorsitzenden der<br />

Gemeindewahlausschüsse erhältlichen<br />

Formularen, einzuholen.<br />

Besonderes Augenmerk legen die Wahlausschüsse<br />

übrigens auf die korrekte<br />

und eindeutige Angabe der Berufsbezeichnung.<br />

Es macht daher Sinn, diese<br />

Angaben sorgfältig zu prüfen und ggf.<br />

mit dem jeweiligen Bewerber Rücksprache<br />

zu halten.<br />

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