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September 2011 - Diakonie Düsseldorf

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gefächerte Angebot im SHELTER stabilisiert<br />

werden konnte. Unabhängig von der Klärung<br />

diverser Rechtsfragen spielten der<br />

Beziehungsaspekt sowie der respektvolle<br />

Umgang mit dem Klienten, der Klientin in<br />

der Beratung eine wichtige Rolle. Die Beratungsarbeit<br />

im SHELTER fokussierte sich -<br />

wie konzeptionell verankert - auf folgende<br />

Themen:<br />

– Klärung beziehungsweise Sicherstellung<br />

der finanziellen Grundversorgung<br />

– Unterstützung bei der Beschaffung<br />

und/oder Sicherung von Wohnraum<br />

– Informationen über die verschiedenen<br />

Angebote in der ambulanten und stationären<br />

Wohnungslosenhilfe sowie der<br />

Weitervermittlung zu den zuständigen<br />

Institutionen<br />

– Motivation und Unterstützung bei der<br />

Arbeitssuche und -aufnahme einschließlich<br />

begleitender Hilfen<br />

– Motivation bei vorliegender Suchtproblematik,<br />

die entsprechenden Fachinstitutionen<br />

aufzusuchen<br />

– Unterstützung bei der Klärung melderechtlicher<br />

Fragen<br />

– aktive Unterstützung bei der Schuldenregulierung<br />

beziehungsweise bei Bedarf<br />

und entsprechender Motivation Weitervermittlung<br />

an eine Schuldnerberatungsstelle<br />

– Unterstützung bei Problemen mit Polizei<br />

und Staatsanwaltschaft.<br />

Die Veränderungen in der Beratungsstruktur,<br />

die bereits im Jahresbericht 2008 aufgeführt<br />

wurden, haben sich fortgesetzt<br />

und werden wie folgt kurz dargestellt:<br />

EIN FALLBEISPIEL<br />

Als ich, Philip Machado, im Januar <strong>2011</strong><br />

meinen Dienst als Sozialpädagoge in der<br />

Tagesstätte SHELTER aufnahm, entstand<br />

nach kurzer Zeit der erste Beratungskontakt<br />

zu einem Klienten (Herrn X), dessen<br />

Fall ich im Folgenden beispielhaft darstellen<br />

möchte:<br />

Herr X ist 69 Jahre alt, Mieter einer kleinen<br />

Wohnung in <strong>Düsseldorf</strong> und bezieht<br />

Grundsicherungsleistungen nach dem SGB<br />

XII.<br />

Herr X bat mich im Februar <strong>2011</strong> um ein<br />

Beratungsgespräch. Er teilte mir mit, dass<br />

ihm seine Grundsicherungsleistungen für<br />

die Monate November und Dezember 2010<br />

nicht gezahlt worden sind. Er hat sich zu<br />

– Weiterhin ist der Anteil der Frauen,<br />

die die Einrichtung besuchen und<br />

Beratung in Anspruch nehmen, stabil.<br />

Da es sich aber entweder um<br />

Frauen handelt, die die Einrichtung<br />

schon seit einiger Zeit besuchen<br />

oder Kontakt zu Besuchern unserer<br />

Einrichtung haben, möchten diese<br />

oft direkt vor Ort beraten werden<br />

und suchen deshalb unsere separate<br />

Fachberatungsstelle für Frauen nicht<br />

auf.<br />

– Auch im Jahr <strong>2011</strong> wurde die Tagesstätte<br />

von Menschen mit einer psychiatrischen<br />

Erkrankung besucht.<br />

Trotz ihres oftmals sehr auffälligen<br />

Verhaltens konnten diese in die Tagesstätte<br />

integriert werden und haben<br />

teilweise Kontakte zu anderen<br />

Besuchern geknüpft. In einigen Fällen<br />

fand eine engmaschige Absprache<br />

mit dem sozialpsychiatrischen<br />

Dienst der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> sowie<br />

der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle<br />

des Amtes für Soziale<br />

Sicherung und Integration statt, und<br />

es wurden konkrete Hilfestellungen<br />

geleistet (zum Beispiel Einrichtung<br />

einer Betreuung).<br />

– Nach wie vor sind Schwerpunkte der<br />

Arbeit Beratungen bezüglich Rechnungen<br />

von Energieversorgern, Nebenkostenabrechnung,Arbeitslosengeld<br />

II und Fragen zur Entschuldung.<br />

Dazu wird bei offenen Fragestellungen<br />

mit dem jeweiligen Fachdienst<br />

Kontakt aufgenommen.<br />

dieser Zeit im Ausland aufgehalten, um<br />

dort seine Familie zu besuchen. Er bat<br />

mich festzustellen, warum ihm die Leistungen<br />

nicht gezahlt worden sind und<br />

ihm dabei zu helfen, die Leistungen<br />

rückwirkend einzufordern.<br />

Nach einem Telefonat mit einem Mitarbeiter<br />

des Amtes für soziale Sicherung<br />

und Integration stellte sich heraus, dass<br />

Herr X verpasst hatte, den nötigen Antrag<br />

zur Weiterbewilligung seiner<br />

Grundsicherungsleistungen zu stellen,<br />

bevor er ins Ausland gereist ist. Wir<br />

haben uns daraufhin dazu entschieden,<br />

Widerspruch gegen seinen letzten Bescheid<br />

bzgl. seiner Grundsicherungsleistungen<br />

einzulegen. Dadurch bestand<br />

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