September 2011 - Diakonie Düsseldorf
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gefächerte Angebot im SHELTER stabilisiert<br />
werden konnte. Unabhängig von der Klärung<br />
diverser Rechtsfragen spielten der<br />
Beziehungsaspekt sowie der respektvolle<br />
Umgang mit dem Klienten, der Klientin in<br />
der Beratung eine wichtige Rolle. Die Beratungsarbeit<br />
im SHELTER fokussierte sich -<br />
wie konzeptionell verankert - auf folgende<br />
Themen:<br />
– Klärung beziehungsweise Sicherstellung<br />
der finanziellen Grundversorgung<br />
– Unterstützung bei der Beschaffung<br />
und/oder Sicherung von Wohnraum<br />
– Informationen über die verschiedenen<br />
Angebote in der ambulanten und stationären<br />
Wohnungslosenhilfe sowie der<br />
Weitervermittlung zu den zuständigen<br />
Institutionen<br />
– Motivation und Unterstützung bei der<br />
Arbeitssuche und -aufnahme einschließlich<br />
begleitender Hilfen<br />
– Motivation bei vorliegender Suchtproblematik,<br />
die entsprechenden Fachinstitutionen<br />
aufzusuchen<br />
– Unterstützung bei der Klärung melderechtlicher<br />
Fragen<br />
– aktive Unterstützung bei der Schuldenregulierung<br />
beziehungsweise bei Bedarf<br />
und entsprechender Motivation Weitervermittlung<br />
an eine Schuldnerberatungsstelle<br />
– Unterstützung bei Problemen mit Polizei<br />
und Staatsanwaltschaft.<br />
Die Veränderungen in der Beratungsstruktur,<br />
die bereits im Jahresbericht 2008 aufgeführt<br />
wurden, haben sich fortgesetzt<br />
und werden wie folgt kurz dargestellt:<br />
EIN FALLBEISPIEL<br />
Als ich, Philip Machado, im Januar <strong>2011</strong><br />
meinen Dienst als Sozialpädagoge in der<br />
Tagesstätte SHELTER aufnahm, entstand<br />
nach kurzer Zeit der erste Beratungskontakt<br />
zu einem Klienten (Herrn X), dessen<br />
Fall ich im Folgenden beispielhaft darstellen<br />
möchte:<br />
Herr X ist 69 Jahre alt, Mieter einer kleinen<br />
Wohnung in <strong>Düsseldorf</strong> und bezieht<br />
Grundsicherungsleistungen nach dem SGB<br />
XII.<br />
Herr X bat mich im Februar <strong>2011</strong> um ein<br />
Beratungsgespräch. Er teilte mir mit, dass<br />
ihm seine Grundsicherungsleistungen für<br />
die Monate November und Dezember 2010<br />
nicht gezahlt worden sind. Er hat sich zu<br />
– Weiterhin ist der Anteil der Frauen,<br />
die die Einrichtung besuchen und<br />
Beratung in Anspruch nehmen, stabil.<br />
Da es sich aber entweder um<br />
Frauen handelt, die die Einrichtung<br />
schon seit einiger Zeit besuchen<br />
oder Kontakt zu Besuchern unserer<br />
Einrichtung haben, möchten diese<br />
oft direkt vor Ort beraten werden<br />
und suchen deshalb unsere separate<br />
Fachberatungsstelle für Frauen nicht<br />
auf.<br />
– Auch im Jahr <strong>2011</strong> wurde die Tagesstätte<br />
von Menschen mit einer psychiatrischen<br />
Erkrankung besucht.<br />
Trotz ihres oftmals sehr auffälligen<br />
Verhaltens konnten diese in die Tagesstätte<br />
integriert werden und haben<br />
teilweise Kontakte zu anderen<br />
Besuchern geknüpft. In einigen Fällen<br />
fand eine engmaschige Absprache<br />
mit dem sozialpsychiatrischen<br />
Dienst der Stadt <strong>Düsseldorf</strong> sowie<br />
der Zentralen Fachstelle für Wohnungsnotfälle<br />
des Amtes für Soziale<br />
Sicherung und Integration statt, und<br />
es wurden konkrete Hilfestellungen<br />
geleistet (zum Beispiel Einrichtung<br />
einer Betreuung).<br />
– Nach wie vor sind Schwerpunkte der<br />
Arbeit Beratungen bezüglich Rechnungen<br />
von Energieversorgern, Nebenkostenabrechnung,Arbeitslosengeld<br />
II und Fragen zur Entschuldung.<br />
Dazu wird bei offenen Fragestellungen<br />
mit dem jeweiligen Fachdienst<br />
Kontakt aufgenommen.<br />
dieser Zeit im Ausland aufgehalten, um<br />
dort seine Familie zu besuchen. Er bat<br />
mich festzustellen, warum ihm die Leistungen<br />
nicht gezahlt worden sind und<br />
ihm dabei zu helfen, die Leistungen<br />
rückwirkend einzufordern.<br />
Nach einem Telefonat mit einem Mitarbeiter<br />
des Amtes für soziale Sicherung<br />
und Integration stellte sich heraus, dass<br />
Herr X verpasst hatte, den nötigen Antrag<br />
zur Weiterbewilligung seiner<br />
Grundsicherungsleistungen zu stellen,<br />
bevor er ins Ausland gereist ist. Wir<br />
haben uns daraufhin dazu entschieden,<br />
Widerspruch gegen seinen letzten Bescheid<br />
bzgl. seiner Grundsicherungsleistungen<br />
einzulegen. Dadurch bestand<br />
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