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Pastoralkonzept von 2008 - St. Lukas

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<strong>Pastoralkonzept</strong> Düren-Mitte (24.06.<strong>2008</strong>) Seite 15<br />

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4. Zusammenarbeit der leitungsverantwortlichen Gremien<br />

4.1 Kirchengemeindeverband Düren-Mitte<br />

Wir möchten einen Prozess des langsamen Zusammenwachsens unserer Gemeinden auch<br />

auf der Ebene der Kirchenvorstände in der Form eines Kirchengemeindeverbandes, in dem<br />

Entscheidungen vor allem im Personalbereich getroffen werden. Entsprechend der Vorgaben<br />

des Bistums soll der Kirchengemeindeverband möglichst bis 31.12.09 gegründet sein.<br />

Ab Sommer <strong>2008</strong> wird es - entsprechend der Empfehlung der Fachgruppe Recht - einen Arbeitskreis<br />

auf der Ebene der Kirchenvorstände geben, der personell aus einem Pfarrer und je<br />

zwei Delegierten je Kirchenvorstand besteht (Hinweis: Abweichung <strong>von</strong> der Mustersatzung für<br />

KGV: alle Pfarrer + 2 Delegierte je KV). Er leitet die vorbereitenden Schritte zur Bildung eines<br />

Kirchengemeindeverbandes ein. Für den Bereich Personal soll der Arbeitskreis 'Kirchengemeindeverband'<br />

für die GdG Düren-Mitte gemeinsame Planungen vornehmen und Entscheidungsempfehlungen<br />

aussprechen. Die Verantwortung für die Initiierung und Arbeit des Arbeitskreises<br />

'Kirchengemeindeverband' hat der GdG-Leiter.<br />

Bis zur Gründung des Kirchengemeindeverbandes gibt es die Absprache zwischen den Kirchenvorständen,<br />

dass keine personellen Veränderungen ohne den (zumindest informellen)<br />

Austausch mit den anderen Kirchengemeinden vorgenommen werden.<br />

4.2 Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte<br />

Ab Sommer <strong>2008</strong> wird ein 'Gemeinsamer Ausschuss' aller sechs Pfarrgemeinderäte - entsprechend<br />

der Satzung für Pfarrgemeinderäte § 14 Nr.3b bzw. der 'Ordnung für die Gemeinsamen<br />

Ausschüsse' - seine Arbeit aufnehmen. In diesen entsendet jede Pfarrgemeinde neben<br />

dem Pfarrgemeinderatsvorsitzenden je zwei Delegierte. Wenn mehrere Gemeinden einen gemeinsamen<br />

Pfarrgemeinderat bilden, gilt bei der Delegiertenentsendung - abweichend <strong>von</strong> der<br />

Ordnung für die GA - weiterhin das Pfarrprinzip.<br />

Uns ist die Kontinuität der personellen Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses<br />

zwar wichtig, Vorrang hat aber, dass jede Gemeinde immer mit der vollen Zahl der Delegierten<br />

teilnimmt. Daher eröffnen wir - abweichend <strong>von</strong> der Ordnung für die Gemeinsamen Ausschüsse<br />

- im Einzelfall die Möglichkeit der Vertretung durch zwei vom jeweiligen Pfarrgemeinderat<br />

benannte Ersatzmitglieder. Der GdG-Leiter lädt zur konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen<br />

Ausschusses ein.<br />

4.3 Kontrolle und Überarbeitung des <strong>Pastoralkonzept</strong>es<br />

Die Umsetzung der im <strong>Pastoralkonzept</strong> vereinbarten Planungen und getroffenen Entscheidungen<br />

bedürfen der Kontrolle. Der Gemeinsame Ausschuss unserer Pfarrgemeinderäte hat den<br />

Auftrag, diese Kontrolle mindestens jährlich und bei Bedarf durchzuführen.<br />

Es ist notwendig, regelmäßig zu überprüfen, ob unser <strong>Pastoralkonzept</strong> noch den zeitlichen,<br />

gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen entspricht, damit entsprechende Veränderungen<br />

berücksichtigt und in die weiteren Planungen aufgenommen werden können. Der Gemeinsame<br />

Ausschuss unserer Pfarrgemeinderäte hat den Auftrag, diese Überprüfung zu initiieren.<br />

Die Überarbeitung des <strong>Pastoralkonzept</strong>es hat alle zwei Jahre, beginnend 2010, zu geschehen.<br />

4.4 Tabor-Tag<br />

Um das Gefühl der gemeinsamen (Leitungs-)Verantwortung zu stärken und den Blick auf das<br />

Gemeinschaftliche der Gemeinden zu richten, soll es für alle MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinderäte<br />

und Kirchenvorstände jährlich einen 'Tabor-Tag' geben. Dieser kann das Kennenlernen<br />

fördern, eine evtl. Neuausrichtung der Arbeit ermöglichen und einen (spirituellen) Motivationsimpuls<br />

bieten. Der Tabor-Tag soll stets am zweiten Samstag der Fastenzeit stattfinden.<br />

Verantwortlich hierfür ist der GdG-Leiter zusammen mit dem Gemeinsamen Ausschuss unserer<br />

Pfarrgemeinderäte.

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