Pastoralkonzept von 2008 - St. Lukas
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<strong>Pastoralkonzept</strong> Düren-Mitte (24.06.<strong>2008</strong>) Seite 15<br />
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4. Zusammenarbeit der leitungsverantwortlichen Gremien<br />
4.1 Kirchengemeindeverband Düren-Mitte<br />
Wir möchten einen Prozess des langsamen Zusammenwachsens unserer Gemeinden auch<br />
auf der Ebene der Kirchenvorstände in der Form eines Kirchengemeindeverbandes, in dem<br />
Entscheidungen vor allem im Personalbereich getroffen werden. Entsprechend der Vorgaben<br />
des Bistums soll der Kirchengemeindeverband möglichst bis 31.12.09 gegründet sein.<br />
Ab Sommer <strong>2008</strong> wird es - entsprechend der Empfehlung der Fachgruppe Recht - einen Arbeitskreis<br />
auf der Ebene der Kirchenvorstände geben, der personell aus einem Pfarrer und je<br />
zwei Delegierten je Kirchenvorstand besteht (Hinweis: Abweichung <strong>von</strong> der Mustersatzung für<br />
KGV: alle Pfarrer + 2 Delegierte je KV). Er leitet die vorbereitenden Schritte zur Bildung eines<br />
Kirchengemeindeverbandes ein. Für den Bereich Personal soll der Arbeitskreis 'Kirchengemeindeverband'<br />
für die GdG Düren-Mitte gemeinsame Planungen vornehmen und Entscheidungsempfehlungen<br />
aussprechen. Die Verantwortung für die Initiierung und Arbeit des Arbeitskreises<br />
'Kirchengemeindeverband' hat der GdG-Leiter.<br />
Bis zur Gründung des Kirchengemeindeverbandes gibt es die Absprache zwischen den Kirchenvorständen,<br />
dass keine personellen Veränderungen ohne den (zumindest informellen)<br />
Austausch mit den anderen Kirchengemeinden vorgenommen werden.<br />
4.2 Gemeinsamer Ausschuss der Pfarrgemeinderäte<br />
Ab Sommer <strong>2008</strong> wird ein 'Gemeinsamer Ausschuss' aller sechs Pfarrgemeinderäte - entsprechend<br />
der Satzung für Pfarrgemeinderäte § 14 Nr.3b bzw. der 'Ordnung für die Gemeinsamen<br />
Ausschüsse' - seine Arbeit aufnehmen. In diesen entsendet jede Pfarrgemeinde neben<br />
dem Pfarrgemeinderatsvorsitzenden je zwei Delegierte. Wenn mehrere Gemeinden einen gemeinsamen<br />
Pfarrgemeinderat bilden, gilt bei der Delegiertenentsendung - abweichend <strong>von</strong> der<br />
Ordnung für die GA - weiterhin das Pfarrprinzip.<br />
Uns ist die Kontinuität der personellen Zusammensetzung des Gemeinsamen Ausschusses<br />
zwar wichtig, Vorrang hat aber, dass jede Gemeinde immer mit der vollen Zahl der Delegierten<br />
teilnimmt. Daher eröffnen wir - abweichend <strong>von</strong> der Ordnung für die Gemeinsamen Ausschüsse<br />
- im Einzelfall die Möglichkeit der Vertretung durch zwei vom jeweiligen Pfarrgemeinderat<br />
benannte Ersatzmitglieder. Der GdG-Leiter lädt zur konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen<br />
Ausschusses ein.<br />
4.3 Kontrolle und Überarbeitung des <strong>Pastoralkonzept</strong>es<br />
Die Umsetzung der im <strong>Pastoralkonzept</strong> vereinbarten Planungen und getroffenen Entscheidungen<br />
bedürfen der Kontrolle. Der Gemeinsame Ausschuss unserer Pfarrgemeinderäte hat den<br />
Auftrag, diese Kontrolle mindestens jährlich und bei Bedarf durchzuführen.<br />
Es ist notwendig, regelmäßig zu überprüfen, ob unser <strong>Pastoralkonzept</strong> noch den zeitlichen,<br />
gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen entspricht, damit entsprechende Veränderungen<br />
berücksichtigt und in die weiteren Planungen aufgenommen werden können. Der Gemeinsame<br />
Ausschuss unserer Pfarrgemeinderäte hat den Auftrag, diese Überprüfung zu initiieren.<br />
Die Überarbeitung des <strong>Pastoralkonzept</strong>es hat alle zwei Jahre, beginnend 2010, zu geschehen.<br />
4.4 Tabor-Tag<br />
Um das Gefühl der gemeinsamen (Leitungs-)Verantwortung zu stärken und den Blick auf das<br />
Gemeinschaftliche der Gemeinden zu richten, soll es für alle MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinderäte<br />
und Kirchenvorstände jährlich einen 'Tabor-Tag' geben. Dieser kann das Kennenlernen<br />
fördern, eine evtl. Neuausrichtung der Arbeit ermöglichen und einen (spirituellen) Motivationsimpuls<br />
bieten. Der Tabor-Tag soll stets am zweiten Samstag der Fastenzeit stattfinden.<br />
Verantwortlich hierfür ist der GdG-Leiter zusammen mit dem Gemeinsamen Ausschuss unserer<br />
Pfarrgemeinderäte.