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3.2.1.4 Allgemeine Handlungsfreiheit, Art.2 Abs.1 GG - Michael Jasch

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11<br />

Beispiel 4: Strafbarkeit Inzest (§ 173 Abs.2 StGB)<br />

• Problem: Ist diese Einschränkung der Sexualität durch<br />

§ 173 StGB verfassungsgemäß ?<br />

• Strafrecht darf nur bestimmbare Rechtsgüter schützen –<br />

nicht aber moralische Vorstellungen !<br />

BVerfG: Verbot von Inzest zulässig !:<br />

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/<br />

rs20080226_2bvr039207.html<br />

Beachte aber das abweichende Votum des Richters Hassemer am<br />

Ende der Entscheidung!

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