3.2.1.4 Allgemeine Handlungsfreiheit, Art.2 Abs.1 GG - Michael Jasch
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Beispiel 4: Strafbarkeit Inzest (§ 173 Abs.2 StGB)<br />
• Problem: Ist diese Einschränkung der Sexualität durch<br />
§ 173 StGB verfassungsgemäß ?<br />
• Strafrecht darf nur bestimmbare Rechtsgüter schützen –<br />
nicht aber moralische Vorstellungen !<br />
BVerfG: Verbot von Inzest zulässig !:<br />
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/<br />
rs20080226_2bvr039207.html<br />
Beachte aber das abweichende Votum des Richters Hassemer am<br />
Ende der Entscheidung!