3.2.1.4 Allgemeine Handlungsfreiheit, Art.2 Abs.1 GG - Michael Jasch
3.2.1.4 Allgemeine Handlungsfreiheit, Art.2 Abs.1 GG - Michael Jasch
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Beispiel 2: Verbandsmitgliedschaften<br />
<strong>Art.2</strong> I garantiert eine Freiheit von Zwangsmitgliedschaften<br />
in Organisationen aller Art.<br />
• Zulässige Ausnahmen sind nur aus wichtigen, sachlich<br />
begründbaren Umständen möglich:<br />
Bsp.: Handwerkskammern, AStA<br />
(=> Semesterticket), Ärztekammern.