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3.2.1.4 Allgemeine Handlungsfreiheit, Art.2 Abs.1 GG - Michael Jasch

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Beispiel 2: Verbandsmitgliedschaften<br />

<strong>Art.2</strong> I garantiert eine Freiheit von Zwangsmitgliedschaften<br />

in Organisationen aller Art.<br />

• Zulässige Ausnahmen sind nur aus wichtigen, sachlich<br />

begründbaren Umständen möglich:<br />

Bsp.: Handwerkskammern, AStA<br />

(=> Semesterticket), Ärztekammern.

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