3.2.1.4 Allgemeine Handlungsfreiheit, Art.2 Abs.1 GG - Michael Jasch
3.2.1.4 Allgemeine Handlungsfreiheit, Art.2 Abs.1 GG - Michael Jasch
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Fall 1<br />
Der 17jährige Schüler M betreibt eine Internet-Seite, auf<br />
der Mitschüler und –schülerinnen ihre Profile einstellen<br />
können. Da dort zahlreiche Urlaubsphotos in sehr<br />
spärlicher – z.T. auch ohne – Badebekleidung zu sehen<br />
sind, lässt die Bezirksregierung Göttingen die Seite per<br />
Sperrungsverfügung abschalten.<br />
Fall 2<br />
M nähert sich nach einem Kneipenbesuch stark<br />
schwankend seinem PKW und wird dabei von Polizist P<br />
beobachtet. Beim vierten Versuch schafft er es, den<br />
Schlüssel in das Autoschloss zu stecken.<br />
P untersagt ihm, den Wagen zu fahren.<br />
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