Rheinland - Betreuungsvereine
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Initiative<br />
Eltern und Kinder im Blick<br />
Koblenz. Mit einer richtungsweisenden Initiative hat<br />
sich die AWO in Deutschland auf den Weg gemacht. Ziel<br />
sind Eltern und Kinder. Die Ziele sollen erreicht werden,<br />
indem bestehende Angebote für Eltern und Kinder besser<br />
bekannt gemacht werden sowie durch das Schaffen<br />
neuer Angebote. Die Initiative gehört zu dem großen<br />
Anliegen der AWO, Chancen durch Bildung und damit<br />
zugleich Chancengerechtigkeit zu schaffen.<br />
Der Geschäftsführer der ElternService AWO GmbH (ES<br />
GmbH), Wolfgang Stadler, und der Fachkoordinator der<br />
ES GmbH, Ludger Schabbing, reisen derzeit durch das<br />
AWO Land und informieren vor Ort über die Initiative. In<br />
Koblenz trafen sie auf zehn Mitarbeiter der AWO <strong>Rheinland</strong>,<br />
darunter Fachberaterin Petra Louis, um sich einen<br />
halben Tag lang über den Stand der Dinge auszutauschen.<br />
Die Anzahl der AWO Kinderbetreuungs-Einrichtungen<br />
soll bis zum Jahr 2013 etwa verdoppelt werden, von<br />
derzeit 2000 auf 4000 Einrichtungen. Ein Schwerpunkt<br />
wird auf den Ausbau der Kindertagespflege gelegt. Der<br />
Betreuungsausbau bei Tageseinrichtungen wie auch in<br />
Besuch vom AWO ElternService: Wolfgang Stadler<br />
(4. von rechts) und Ludger Schabbing (2. von rechts) in<br />
Koblenz. Foto: Axel Holz<br />
der Tagespflege sichere die bessere Betreuung von Kindern<br />
und leiste einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf, heißt es in einer Erklärung<br />
der AWO Deutschland. (ah)<br />
Service<br />
Betreuung IV<br />
Betreuungsgesetz<br />
Das Betreuungsgesetz ist am 1. Januar 1992 in Kraft<br />
getreten; es hat das Recht der Vormundschaft und<br />
Pflegschaft für Volljährige ersetzt. Dies hat erhebliche<br />
Verbesserungen für die Betroffenen mit sich gebracht<br />
und ihre Rechte weitreichend gestärkt. Seit Bestehen<br />
des Betreuungsrechts kann niemand mehr entmündigt<br />
werden. Die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich<br />
erhalten. Für Menschen, die aufgrund einer psychischen<br />
Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen<br />
Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten<br />
ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann eine<br />
rechtliche Betreuung eingerichtet werden.<br />
Die Einrichtung einer Betreuung ist nachrangig, das<br />
heißt, es wird zunächst geprüft, ob andere Hilfsmöglichkeiten<br />
ausreichend sind. Zum Beispiel: Bestehen<br />
Vollmachten, oder bieten soziale Dienste entsprechende<br />
Unterstützung an?<br />
Das Betreuungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang<br />
eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen<br />
kann. Es können ehrenamtliche oder professionell<br />
tätige Betreuer bestellt werden. Desweiteren<br />
wird die voraussichtliche Dauer der Anordnung geregelt.<br />
www.awo-ak.org<br />
www.ehrenamt-im-netz.de<br />
Eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden,<br />
wenn diese – zum Beispiel aufgrund einer Verbesserung<br />
des gesundheitlichen Zustandes - nicht mehr<br />
erforderlich ist. Die Aufgabenkreise, wie Gesundheitssorge,<br />
Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />
oder Wohnungsangelegenheiten bestimmen konkret, in<br />
welchen Bereichen der Betreuer tätig sein soll.<br />
Die Wünsche des Betroffenen und dessen Wohlergehen<br />
stehen im Vordergrund. Ziel ist es, den hilfsbedürftigen<br />
Menschen größtmöglichen Schutz zu bieten, aber auch<br />
ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Die<br />
Tätigkeiten des Betreuers werden durch das zuständige<br />
Vormundschaftsgericht kontrolliert. Weitreichende Maßnahmen,<br />
wie die Veräußerung eines Grundstücks, freiheitsentziehende<br />
Maßnahmen oder Operationen, mit<br />
denen besondere Gefahr verbunden ist, bedürfen der<br />
vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Weitere<br />
Informationen unter www.awo-ak.org und<br />
www.ehrenamt-im-netz.de.<br />
Der Betreuungsverein der AWO Altenkirchen informierte<br />
dieses Mal zum Thema: Betreuungsgesetz.<br />
Redaktion und Redaktionsbeirat sagen danke.<br />
kochen<br />
und<br />
backen<br />
8<br />
AWO <strong>Rheinland</strong><br />
Stadt und Land<br />
1/2009<br />
Früchtekuchenkugeln<br />
Das Rezept wurde von der Backstube des AWO Ortsvereins Hamm am Rhein an „Stadt und Land“ übermittelt.<br />
Zutaten:<br />
jeweils 25 g Zitronat, Orangeat, Rosinen<br />
und getrocknete Feigen<br />
4 Esslöffel Zwetschgen-Wasser oder Obstschnaps<br />
100 g Butter (zimmerwarm)<br />
50 g Zucker<br />
2 Eier<br />
150 g Honig<br />
350 g Mehl<br />
1 halber Teelöffel Backpulver<br />
2 Esslöffel Kakao,<br />
2 Teelöffel Lebkuchengewürz<br />
3 Esslöffel Haselnüsse<br />
Zubereitung:<br />
Früchte klein schneiden und mit 2 Esslöffeln Schnaps<br />
befeuchten und dann verschlossen einige Stunden<br />
ziehen lassen. Fett und Zucker schaumig schlagen;<br />
Eier unterrühren; angewärmten Honig hinzugeben;<br />
Mehl, Backpulver, Kakao und Lebkuchengewürz durchsieben<br />
und in die Fett-Honig-Masse einrühren;<br />
2 Esslöffel Schnaps und die Früchte hinzugeben; mit<br />
einem Teelöffel walnussgroße Teigstücke abstechen und<br />
zu Kugeln drehen; die Kugeln auf gefettetes oder mit<br />
Backpapier ausgelegtes Blech setzen; auf jede Kugel eine<br />
Haselnuss aufdrücken. Mittlere Backofenhitze:<br />
Nach 25 Minuten sind die Frücktekuchenkugeln fertig.