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Rheinland - Betreuungsvereine

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Initiative<br />

Eltern und Kinder im Blick<br />

Koblenz. Mit einer richtungsweisenden Initiative hat<br />

sich die AWO in Deutschland auf den Weg gemacht. Ziel<br />

sind Eltern und Kinder. Die Ziele sollen erreicht werden,<br />

indem bestehende Angebote für Eltern und Kinder besser<br />

bekannt gemacht werden sowie durch das Schaffen<br />

neuer Angebote. Die Initiative gehört zu dem großen<br />

Anliegen der AWO, Chancen durch Bildung und damit<br />

zugleich Chancengerechtigkeit zu schaffen.<br />

Der Geschäftsführer der ElternService AWO GmbH (ES<br />

GmbH), Wolfgang Stadler, und der Fachkoordinator der<br />

ES GmbH, Ludger Schabbing, reisen derzeit durch das<br />

AWO Land und informieren vor Ort über die Initiative. In<br />

Koblenz trafen sie auf zehn Mitarbeiter der AWO <strong>Rheinland</strong>,<br />

darunter Fachberaterin Petra Louis, um sich einen<br />

halben Tag lang über den Stand der Dinge auszutauschen.<br />

Die Anzahl der AWO Kinderbetreuungs-Einrichtungen<br />

soll bis zum Jahr 2013 etwa verdoppelt werden, von<br />

derzeit 2000 auf 4000 Einrichtungen. Ein Schwerpunkt<br />

wird auf den Ausbau der Kindertagespflege gelegt. Der<br />

Betreuungsausbau bei Tageseinrichtungen wie auch in<br />

Besuch vom AWO ElternService: Wolfgang Stadler<br />

(4. von rechts) und Ludger Schabbing (2. von rechts) in<br />

Koblenz. Foto: Axel Holz<br />

der Tagespflege sichere die bessere Betreuung von Kindern<br />

und leiste einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit<br />

von Familie und Beruf, heißt es in einer Erklärung<br />

der AWO Deutschland. (ah)<br />

Service<br />

Betreuung IV<br />

Betreuungsgesetz<br />

Das Betreuungsgesetz ist am 1. Januar 1992 in Kraft<br />

getreten; es hat das Recht der Vormundschaft und<br />

Pflegschaft für Volljährige ersetzt. Dies hat erhebliche<br />

Verbesserungen für die Betroffenen mit sich gebracht<br />

und ihre Rechte weitreichend gestärkt. Seit Bestehen<br />

des Betreuungsrechts kann niemand mehr entmündigt<br />

werden. Die Geschäftsfähigkeit bleibt grundsätzlich<br />

erhalten. Für Menschen, die aufgrund einer psychischen<br />

Krankheit, geistigen, seelischen oder körperlichen<br />

Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten<br />

ganz oder teilweise selbst zu regeln, kann eine<br />

rechtliche Betreuung eingerichtet werden.<br />

Die Einrichtung einer Betreuung ist nachrangig, das<br />

heißt, es wird zunächst geprüft, ob andere Hilfsmöglichkeiten<br />

ausreichend sind. Zum Beispiel: Bestehen<br />

Vollmachten, oder bieten soziale Dienste entsprechende<br />

Unterstützung an?<br />

Das Betreuungsrecht regelt, ob und in welchem Umfang<br />

eine Betreuung eingerichtet wird und wer diese übernehmen<br />

kann. Es können ehrenamtliche oder professionell<br />

tätige Betreuer bestellt werden. Desweiteren<br />

wird die voraussichtliche Dauer der Anordnung geregelt.<br />

www.awo-ak.org<br />

www.ehrenamt-im-netz.de<br />

Eine Betreuung kann jederzeit wieder aufgehoben werden,<br />

wenn diese – zum Beispiel aufgrund einer Verbesserung<br />

des gesundheitlichen Zustandes - nicht mehr<br />

erforderlich ist. Die Aufgabenkreise, wie Gesundheitssorge,<br />

Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht<br />

oder Wohnungsangelegenheiten bestimmen konkret, in<br />

welchen Bereichen der Betreuer tätig sein soll.<br />

Die Wünsche des Betroffenen und dessen Wohlergehen<br />

stehen im Vordergrund. Ziel ist es, den hilfsbedürftigen<br />

Menschen größtmöglichen Schutz zu bieten, aber auch<br />

ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Die<br />

Tätigkeiten des Betreuers werden durch das zuständige<br />

Vormundschaftsgericht kontrolliert. Weitreichende Maßnahmen,<br />

wie die Veräußerung eines Grundstücks, freiheitsentziehende<br />

Maßnahmen oder Operationen, mit<br />

denen besondere Gefahr verbunden ist, bedürfen der<br />

vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Weitere<br />

Informationen unter www.awo-ak.org und<br />

www.ehrenamt-im-netz.de.<br />

Der Betreuungsverein der AWO Altenkirchen informierte<br />

dieses Mal zum Thema: Betreuungsgesetz.<br />

Redaktion und Redaktionsbeirat sagen danke.<br />

kochen<br />

und<br />

backen<br />

8<br />

AWO <strong>Rheinland</strong><br />

Stadt und Land<br />

1/2009<br />

Früchtekuchenkugeln<br />

Das Rezept wurde von der Backstube des AWO Ortsvereins Hamm am Rhein an „Stadt und Land“ übermittelt.<br />

Zutaten:<br />

jeweils 25 g Zitronat, Orangeat, Rosinen<br />

und getrocknete Feigen<br />

4 Esslöffel Zwetschgen-Wasser oder Obstschnaps<br />

100 g Butter (zimmerwarm)<br />

50 g Zucker<br />

2 Eier<br />

150 g Honig<br />

350 g Mehl<br />

1 halber Teelöffel Backpulver<br />

2 Esslöffel Kakao,<br />

2 Teelöffel Lebkuchengewürz<br />

3 Esslöffel Haselnüsse<br />

Zubereitung:<br />

Früchte klein schneiden und mit 2 Esslöffeln Schnaps<br />

befeuchten und dann verschlossen einige Stunden<br />

ziehen lassen. Fett und Zucker schaumig schlagen;<br />

Eier unterrühren; angewärmten Honig hinzugeben;<br />

Mehl, Backpulver, Kakao und Lebkuchengewürz durchsieben<br />

und in die Fett-Honig-Masse einrühren;<br />

2 Esslöffel Schnaps und die Früchte hinzugeben; mit<br />

einem Teelöffel walnussgroße Teigstücke abstechen und<br />

zu Kugeln drehen; die Kugeln auf gefettetes oder mit<br />

Backpapier ausgelegtes Blech setzen; auf jede Kugel eine<br />

Haselnuss aufdrücken. Mittlere Backofenhitze:<br />

Nach 25 Minuten sind die Frücktekuchenkugeln fertig.

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