18.11.2014 Aufrufe

Aktienanleihen - HSBC Trinkaus

Aktienanleihen - HSBC Trinkaus

Aktienanleihen - HSBC Trinkaus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. Ausstattungsmerkmale<br />

und Funktionsweise<br />

Bei der Emission von <strong>Aktienanleihen</strong> werden unterschiedliche Ausstattungsmerkmale festgelegt.<br />

Neben dem Basiswert, dem Fälligkeitstag, dem Feststellungstag, dem Beginn des<br />

Zinslaufs und der Höhe des Nennbetrages, kommt es für Anleger insbesondere auf den<br />

Basiskurs, die Anzahl der Aktien und den Zinssatz p.a. an.<br />

Die Rückzahlung einer Aktienanleihe bei Fälligkeit lässt sich in (i) eine Zinszahlung und<br />

(ii) eine Zahlung des Nennbetrages oder eine Lieferung von Aktien trennen. Ob der Nennbetrag<br />

gezahlt wird oder aber Aktien geliefert werden, ist maßgeblich vom Kurs des Basiswertes<br />

zum Feststellungszeitpunkt und dem bei Emission festgelegten Basiskurs der<br />

Aktienanleihe abhängig. Liegt der Kurs des Basiswertes zum Feststellungszeitpunkt über<br />

dem Basiskurs, wird die Emittentin die Aktienanleihe auf die Beispiel AG zum Nennbetrag<br />

tilgen. Der Basiskurs einer Aktienanleihe lässt sich durch Division des Nennbetrags<br />

durch die Anzahl der Aktien, auf die die Aktienanleihe lautet, bestimmen. Für unser<br />

Beispiel – Aktienanleihe mit einem Nennbetrag von 1.000,00 Euro auf 10 Aktien der<br />

Beispiel AG – ergibt sich somit ein Basiskurs von 100,00 Euro.<br />

Für die Rückzahlung der Aktienanleihe gilt daher: Solange der Aktienkurs der Beispiel AG am Feststellungstag über<br />

100,00 Euro liegt, wird die Emittentin die Aktienanleihe zum Nennbetrag tilgen. 10 Aktien zu einem Aktienkurs von<br />

100,00 Euro entsprechen genau dem Nennbetrag in Höhe von 1.000,00 Euro.<br />

Der Anleger partizipiert nicht an Kurssteigerungen<br />

der Aktie über den Basiskurs hinaus.<br />

Der Anleger partizipiert nicht an Kurssteigerungen der Aktie über den Basiskurs hinaus. Liegt der Aktienkurs des Basiswertes<br />

am Feststellungstag dagegen unter 100,00 Euro, wird die Emittentin die Aktienanleihe bei Fälligkeit durch Einbuchung<br />

der entsprechenden Anzahl Aktien in das Depot des Anlegers tilgen. Bei einem Aktienkurs von 90,00 Euro<br />

etwa entsprechen 10 Aktien einem Gesamtwert von 900,00 Euro. Angenommen, der Anleger hat eine Aktienanleihe zu<br />

einem Briefkurs von 100,00 Prozent also zu 1.000,00 Euro erworben und bekäme nur 900,00 Euro (90,00 Prozent des<br />

Nennbetrages) am Laufzeitende in Aktien wieder ins Depot gebucht, entstünde ein zunächst rechnerischer Verlust in<br />

Höhe von 10,00 Prozent. Entstandene Einnahmen durch die Zinszahlung am Laufzeitende müssen dem möglichen<br />

Verlust natürlich noch gegenübergestellt werden. Die Höhe des möglichen Verlustes aus dem Erwerb der Aktienanleihe<br />

kann aber erst endgültig am Fälligkeitstag nach Einbuchung der gelieferten Aktien zum Einbuchungskurs festgestellt<br />

werden.<br />

Eine weitere Möglichkeit, potenzielle Verluste bereits beim Kauf einer Aktienanleihe sinnvoll einzuschränken, ist, wenn<br />

Anleger die Aktienanleihe unter pari – also unter 100,00 Prozent des Nennbetrages – erwerben können. Kauft ein<br />

Anleger die Aktienanleihe auf die Beispiel AG zum Briefkurs von 99,00 Prozent, und notiert die Aktie am Feststellungstag<br />

über dem Basiskurs, erhält der Anleger neben der Zinszahlung auch den Nennbetrag, also 100,00 Prozent, gezahlt,<br />

und kann so einen zusätzlichen Gewinn in Höhe von 1,00 Prozent erzielen.<br />

13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!