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NaSe 01/2007 - Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

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Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg<br />

<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Ersatz von Sachschäden bei Hilfeleistungen<br />

Reflexion macht Kinder sicher<br />

Mit Wirkung vom <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2005 ist in<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

der Sachschadenersatz auf ehrenamtliche<br />

Helfer in Hilfeleistungsunternehmen<br />

(z.B. freiwillige Feuerwehren)<br />

ausgedehnt worden.<br />

Nach Eintritt eines Versicherungsfalls<br />

ist es die Aufgabe der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung, die Gesundheit<br />

und die Leistungsfähigkeit<br />

der Versicherten mit allen geeigneten<br />

Mitteln wiederherzustellen bzw.<br />

die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen<br />

durch Geldleistungen zu entschädigen.<br />

Das versicherte Gut ist<br />

somit die Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit<br />

des Versicherten. Ein<br />

Ersatz von Sachschäden ist daher in<br />

der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

grundsätzlich ausgeschlossen.<br />

Das Leistungsrecht der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung kannte bisher<br />

schon Ausnahmen von dieser Regelung.<br />

Folgenden Personen können<br />

unter bestimmten Voraussetzungen<br />

auf Antrag Sachschäden erstattet<br />

werden:<br />

- Personen, die von einer Körperschaft,<br />

Anstalt oder Stiftung des<br />

öffentlichen Rechts zur Unterstützung<br />

einer Diensthandlung herangezogen<br />

werden.<br />

- Personen, die bei Unglücksfällen<br />

oder gemeiner Gefahr oder Not<br />

Hilfe leisten oder einen anderen<br />

aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr<br />

für seine Gesundheit retten.<br />

- Personen, die sich bei der Verfolgung<br />

oder Festnahme einer<br />

Person, die einer Straftat verdächtigt<br />

ist, oder zum Schutz eines<br />

widerrechtlich Angegriffenen persönlich<br />

einsetzen.<br />

Seit dem <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.2005 wurde der<br />

oben genannte Personenkreis um<br />

jene Versicherten erweitert, die in<br />

Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen<br />

oder im Zivilschutz unentgeltlich,<br />

insbesondere ehrenamtlich<br />

tätig sind. Hierzu sind beispielsweise<br />

die Mitglieder der freiwilligen<br />

Feuerwehren oder der DLRG zu<br />

zählen.<br />

Unterschieden werden muss zwischen<br />

Einsatz einerseits und Ausund<br />

Fortbildung andererseits. Zwar<br />

besteht sowohl während des Einsatzes<br />

als auch während der Aus- und<br />

Fortbildungsveranstaltungen Versicherungsschutz.<br />

Ein Anspruch auf<br />

Sachschadenersatz kommt allerdings<br />

nur bei solchen Sachschäden<br />

in Frage, welche im Zusammenhang<br />

mit einem Einsatz entstanden sind.<br />

Ferner sind auch Sachschäden vom<br />

Ersatz ausgeschlossen, welche auf<br />

einem Weg zum oder vom Ort der<br />

versicherten Tätigkeit entstehen. Für<br />

Angehörige der freiwilligen Feuerwehren<br />

beginnt der Einsatz allerdings<br />

mit der Alarmierung und endet<br />

mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.<br />

Ersetzt werden Schäden an Sachen,<br />

welche im Interesse des Hilfeleistungsunternehmens<br />

mitgeführt worden<br />

sind. Die Beschädigung der<br />

Sache muss also auf ihren Einsatz<br />

zurückzuführen sein. Der Ersatzanspruch<br />

beschränkt sich daher auf<br />

Sachen, die bei der Hilfeleistung üblicherweise<br />

mitgeführt werden. Ist<br />

beispielsweise der Einsatz privater<br />

Fahrzeuge erforderlich, sind entstehende<br />

Schäden zu ersetzen. Auch<br />

Schäden an privaten Kleidungsstücken<br />

des Helfers sind zu ersetzen.<br />

Nicht zu ersetzen sind dagegen<br />

Schmuckgegenstände, die üblicherweise<br />

nicht ständig getragen werden<br />

(Ausnahme: Ehering) oder der Inhalt<br />

von Geldbörsen. Auch Mobiltelefone<br />

können ersetzt werden, wenn deren<br />

Nutzung vom Hilfeleistungsunternehmen<br />

beispielsweise zur Kommunikation<br />

unter den Helfern gewünscht<br />

wird.<br />

Zu beachten ist noch, dass ein Ersatz<br />

von Sachschäden nicht wie die<br />

meisten anderen Leistungen der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung von<br />

Amts wegen, d.h. ohne besonderen<br />

Antrag gewährt wird. Ein Antrag des<br />

Betroffenen ist zwingend notwendig.<br />

Olaf Lütjen<br />

Telefon 04 21/35<strong>01</strong>232<br />

Bei Dunkelheit und schlechter Sicht<br />

müssen Kinder auf dem Schulweg<br />

gut sichtbar sein. Eltern sollten deshalb<br />

darauf achten, dass vor allem<br />

Jacke und Hose der Kinder sowie<br />

der Ranzen großzügig mit Reflexmaterial<br />

ausgestattet sind. Kinder,<br />

die zu dunkle Kleidung oder einen<br />

Ranzen ohne Reflexstreifen tragen,<br />

laufen Gefahr, von Autofahrern erst<br />

im letzten Augenblick oder zu spät<br />

erkannt zu werden.<br />

Einzelnes reflektierendes Material<br />

reicht nicht aus. Die reflektierenden<br />

Materialien sollten deshalb auf Arme,<br />

Beine und Oberkörper gleichermaßen<br />

verteilt werden. Je heller die<br />

Reflexion ausfällt, desto sicherer.<br />

Deshalb sind helle, silberne oder<br />

weiße Reflektoren besser geeignet<br />

als rote oder blaue. Zur „Sicherheit<br />

durch Anziehen“ gehört zusätzlich,<br />

dass Kinder eher helle als dunkle<br />

Garderobe tragen sollten. Ein gelber<br />

Regen-Poncho anstelle eines dunkelblauen<br />

ist dafür ein gutes<br />

Beispiel.<br />

Dieter Lammers<br />

Telefon 04 41/77909-33<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Unfallkasse</strong> <strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Walsroder Straße 12-14,<br />

28215 <strong>Bremen</strong><br />

www.unfallkasse.bremen.de<br />

Gemeinde-Unfallversicherungsverband<br />

Oldenburg<br />

Gartenstraße 9,<br />

26122 Oldenburg<br />

www.guv-oldenburg.de<br />

Verantwortlich:<br />

Lothar Jackwerth, Michael May<br />

Gestaltung + Satz:<br />

<strong>Unfallkasse</strong><br />

<strong>Freie</strong> <strong>Hansestadt</strong> <strong>Bremen</strong><br />

Druck:<br />

W. Zertani,<br />

Druckerei und Verlag, <strong>Bremen</strong>

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