Diplomarbeit Maya Meiners - Aktionsbündnis gegen Geschlossene ...
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Die Entwicklung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg<br />
3.2 Der Bericht der Enquete-Kommission<br />
„Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“<br />
„Strittig blieb in der Kommission, ob eine dieser Unterstützungsformen die Schaffung einer<br />
verbindlichen Unterbringung sein sollte.“<br />
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2000, S. 269<br />
Am 14.1.1998 wurde die Einsetzung einer Enquete Kommission durch die<br />
HAMBURGER BÜRGERSCHAFT beschlossen. Sie tagte in den Jahren 1998 bis 2000 und<br />
legte im April 2000 abschließende Ergebnisse vor. Die Arbeitsschwerpunkte der<br />
Kommission waren: Jugendstrafrechtliche Praxis, Jugendhilfe und Prävention.<br />
Im Folgenden werde ich die im Bericht enthaltenen Untersuchungsergebnisse zur<br />
geschlossenen Unterbringung darlegen.<br />
„Die <strong>gegen</strong>wärtig in der Öffentlichkeit von verschiedenen Seiten erhobene Forderung nach<br />
‚geschlossener Unterbringung‛ von Jugendlichen, die als besonders problematisch und mit den zur<br />
Verfügung stehenden Möglichkeiten der Jugendhilfe nicht erreichbar angesehen werden, wurde in der<br />
Kommission ausführlich und sehr kontrovers diskutiert“ (BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND<br />
HANSESTADT HAMBURG 2000, 220). Bezüglich dieser Forderung wurde von der<br />
Kommission keine einheitliche Aussage gemacht: „Vor allem die Befürchtung, dass die<br />
verbindliche Unterbringung, wie sie in dem abweichendem Votum gefordert wird, zur<br />
Wiedereinführung geschlossener Heime führen würde, verhinderte ein einvernehmliches Votum“<br />
(ebd. 269).<br />
Das abweichende Votum 3 kritisierte die dominierende und „monopolartige“ (ebd. 230)<br />
Handlungsmaxime der Lebensweltorientierung im Umgang mit den „besonders<br />
Schwierigen“ in der Hamburger Jugendhilfe. „Die Lebensweltorientierung ist als alleiniges<br />
handlungsleitendes Konzept für den Umgang mit erheblich gefährdeten und massiv delinquenten<br />
Kindern und Jugendlichem nicht geeignet. Zum Teil erweist es sich als kontraproduktiv und<br />
verschlechtert die Situation der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen noch dadurch, dass notwendige<br />
Hilfen unterbleiben“ (ebd. 221). Daraus resultiert die Frage, „(...) ob in jedem noch so<br />
extremen Einzelfall (...) auf eine verbindliche Unterbringung verzichtet werden kann“ (ebd. 234).<br />
Die Begrifflichkeit der geschlossenen Unterbringung wird ersetzt durch die<br />
Bezeichnung der „verbindlichen Unterbringung“, um sich von den geschlossenen<br />
3 Das abweichende Votum bestand hauptsächlich aus CDU-Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft,<br />
Vertretern der Justiz und einem bekannten Befürworter geschlossener Unterbringung aus Berlin.<br />
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