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Diplomarbeit Maya Meiners - Aktionsbündnis gegen Geschlossene ...

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Die Entwicklung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg<br />

3.2 Der Bericht der Enquete-Kommission<br />

„Jugendkriminalität und ihre gesellschaftlichen Ursachen“<br />

„Strittig blieb in der Kommission, ob eine dieser Unterstützungsformen die Schaffung einer<br />

verbindlichen Unterbringung sein sollte.“<br />

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2000, S. 269<br />

Am 14.1.1998 wurde die Einsetzung einer Enquete Kommission durch die<br />

HAMBURGER BÜRGERSCHAFT beschlossen. Sie tagte in den Jahren 1998 bis 2000 und<br />

legte im April 2000 abschließende Ergebnisse vor. Die Arbeitsschwerpunkte der<br />

Kommission waren: Jugendstrafrechtliche Praxis, Jugendhilfe und Prävention.<br />

Im Folgenden werde ich die im Bericht enthaltenen Untersuchungsergebnisse zur<br />

geschlossenen Unterbringung darlegen.<br />

„Die <strong>gegen</strong>wärtig in der Öffentlichkeit von verschiedenen Seiten erhobene Forderung nach<br />

‚geschlossener Unterbringung‛ von Jugendlichen, die als besonders problematisch und mit den zur<br />

Verfügung stehenden Möglichkeiten der Jugendhilfe nicht erreichbar angesehen werden, wurde in der<br />

Kommission ausführlich und sehr kontrovers diskutiert“ (BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND<br />

HANSESTADT HAMBURG 2000, 220). Bezüglich dieser Forderung wurde von der<br />

Kommission keine einheitliche Aussage gemacht: „Vor allem die Befürchtung, dass die<br />

verbindliche Unterbringung, wie sie in dem abweichendem Votum gefordert wird, zur<br />

Wiedereinführung geschlossener Heime führen würde, verhinderte ein einvernehmliches Votum“<br />

(ebd. 269).<br />

Das abweichende Votum 3 kritisierte die dominierende und „monopolartige“ (ebd. 230)<br />

Handlungsmaxime der Lebensweltorientierung im Umgang mit den „besonders<br />

Schwierigen“ in der Hamburger Jugendhilfe. „Die Lebensweltorientierung ist als alleiniges<br />

handlungsleitendes Konzept für den Umgang mit erheblich gefährdeten und massiv delinquenten<br />

Kindern und Jugendlichem nicht geeignet. Zum Teil erweist es sich als kontraproduktiv und<br />

verschlechtert die Situation der Betroffenen und ihrer Bezugspersonen noch dadurch, dass notwendige<br />

Hilfen unterbleiben“ (ebd. 221). Daraus resultiert die Frage, „(...) ob in jedem noch so<br />

extremen Einzelfall (...) auf eine verbindliche Unterbringung verzichtet werden kann“ (ebd. 234).<br />

Die Begrifflichkeit der geschlossenen Unterbringung wird ersetzt durch die<br />

Bezeichnung der „verbindlichen Unterbringung“, um sich von den geschlossenen<br />

3 Das abweichende Votum bestand hauptsächlich aus CDU-Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft,<br />

Vertretern der Justiz und einem bekannten Befürworter geschlossener Unterbringung aus Berlin.<br />

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