Diplomarbeit Maya Meiners - Aktionsbündnis gegen Geschlossene ...
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<strong>Geschlossene</strong> Unterbringung in der fachlichen Diskussion<br />
der Arbeit stehen“ (ZAPF 1995, 46) 4 . AHRBECK & STADLER geben in diesem<br />
Zusammenhang zu bedenken: „(...) dass eine Freiheit im äußeren Sinne nicht heilt, ist durch<br />
die Lebensgeschichte der Mädchen hinreichend belegt“ (2000, 25).<br />
WEISS stellt die These auf, dass es bei genauer Betrachtung bisher keine, auf<br />
empirischer Forschung basierende, grundsätzlich negative Einschätzung<br />
geschlossener Unterbringung gibt (vgl. 1999, 888). Sie argumentiert, dass die<br />
Strukturelemente „Geschlossenheit“ ebenso wie „Offenheit“ keinen Einfluss auf<br />
Erfolg oder Misserfolg der Erziehungshilfe haben. Es käme inhaltlich und nicht<br />
strukturell auf eine positive Pädagogik und die Art der Beziehung an. Und es sei<br />
vielmehr eine Frage der Herangehensweise: „Es liegt an uns, ob die Unterbringung in einer<br />
physisch geschlossenen Einrichtung die Form von Einschließen oder Wegschließen annimmt oder zu<br />
einer pädagogischen Intensivmaßnahme wird, die – eingebunden in ein Verbundsystem<br />
unterschiedlicher Formen von Fremdunterbringung – den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht<br />
wird“ (ebd. 889).<br />
Geschlossenheit hat zum Ziel, dass sich die Jugendlichen Konflikten und<br />
Anforderungen nicht entziehen, um ihnen so im zweiten Schritt intensive und<br />
verlässliche Beziehungen zu ermöglichen. Der Grundsatz „Ich muss erst jemanden<br />
haben, um ihn erziehen zu können“ kommt hier zum Ausdruck. Die gesicherte<br />
Heimunterbringung soll einen „Schonraum“ vor gefährlichen Außeneinflüssen und<br />
unkontrollierten Impulshandlungen der Insassen bieten (vgl. AHRBECK & STADLER<br />
2002, 25). Durch Reduzierung der Außenkontakte sollen in diesem beschützenden<br />
Rahmen die Jugendlichen vor eigenem Fehlverhalten und den daraus resultierenden<br />
Konsequenzen geschützt und vor unangemessenen Anforderungen bewahrt werden.<br />
Dies begünstige das Einüben von alternativen Verhaltensweisen.<br />
„Die zielgerichtete Aktivierung der Jugendlichen ist ein Essential der pädagogisch-therapeutischen<br />
Arbeit“, so AHRBECK & STADLER (ebd.). Den Rahmen bildet eine hoch qualitative<br />
4 Das Hamburger Konzept bleibt bei der Bezeichnung „<strong>Geschlossene</strong> Unterbringung“, und nennt das Heim auch<br />
nicht „Verbindliche Unterbringung“, wie im abweichenden Votum des ENQUETE-BERICHTS vorgeschlagen wurde<br />
(vgl. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2000, 234). Ob damit folgerichtig und<br />
„ehrlicherweise“ die „Geschlossenheit“ im Vordergrund steht um den Tatbestand des Freiheitsentzuges zu<br />
untermauern, oder die Konzepte aus Gauting und Rummelsberg sprachlich Realitäten zu glätten versuchen (wie<br />
von verschiedenen Autoren vermutet wird; vgl. LINDENBERG 2002, 65), sei an dieser Stelle dahingestellt.<br />
WOLFFERSDORFF & SPRAU-KUHLEN sprechen in diesem Kontext von fließenden Grenzen und partiellen<br />
Distanzierungen von dem, „was doch die Bezeichnung ‚geschlossene Unterbringung‛ in ihrer ursprünglichen Bedeutung meint –<br />
nämlich die Beschränkung bzw. den Entzug von Freiheit an Kindern und Jugendlichen im Vorfeld strafrechtlicher Maßnahmen“<br />
(1990, 58-59).<br />
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