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Diplomarbeit Maya Meiners - Aktionsbündnis gegen Geschlossene ...

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<strong>Geschlossene</strong> Unterbringung in der fachlichen Diskussion<br />

der Arbeit stehen“ (ZAPF 1995, 46) 4 . AHRBECK & STADLER geben in diesem<br />

Zusammenhang zu bedenken: „(...) dass eine Freiheit im äußeren Sinne nicht heilt, ist durch<br />

die Lebensgeschichte der Mädchen hinreichend belegt“ (2000, 25).<br />

WEISS stellt die These auf, dass es bei genauer Betrachtung bisher keine, auf<br />

empirischer Forschung basierende, grundsätzlich negative Einschätzung<br />

geschlossener Unterbringung gibt (vgl. 1999, 888). Sie argumentiert, dass die<br />

Strukturelemente „Geschlossenheit“ ebenso wie „Offenheit“ keinen Einfluss auf<br />

Erfolg oder Misserfolg der Erziehungshilfe haben. Es käme inhaltlich und nicht<br />

strukturell auf eine positive Pädagogik und die Art der Beziehung an. Und es sei<br />

vielmehr eine Frage der Herangehensweise: „Es liegt an uns, ob die Unterbringung in einer<br />

physisch geschlossenen Einrichtung die Form von Einschließen oder Wegschließen annimmt oder zu<br />

einer pädagogischen Intensivmaßnahme wird, die – eingebunden in ein Verbundsystem<br />

unterschiedlicher Formen von Fremdunterbringung – den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht<br />

wird“ (ebd. 889).<br />

Geschlossenheit hat zum Ziel, dass sich die Jugendlichen Konflikten und<br />

Anforderungen nicht entziehen, um ihnen so im zweiten Schritt intensive und<br />

verlässliche Beziehungen zu ermöglichen. Der Grundsatz „Ich muss erst jemanden<br />

haben, um ihn erziehen zu können“ kommt hier zum Ausdruck. Die gesicherte<br />

Heimunterbringung soll einen „Schonraum“ vor gefährlichen Außeneinflüssen und<br />

unkontrollierten Impulshandlungen der Insassen bieten (vgl. AHRBECK & STADLER<br />

2002, 25). Durch Reduzierung der Außenkontakte sollen in diesem beschützenden<br />

Rahmen die Jugendlichen vor eigenem Fehlverhalten und den daraus resultierenden<br />

Konsequenzen geschützt und vor unangemessenen Anforderungen bewahrt werden.<br />

Dies begünstige das Einüben von alternativen Verhaltensweisen.<br />

„Die zielgerichtete Aktivierung der Jugendlichen ist ein Essential der pädagogisch-therapeutischen<br />

Arbeit“, so AHRBECK & STADLER (ebd.). Den Rahmen bildet eine hoch qualitative<br />

4 Das Hamburger Konzept bleibt bei der Bezeichnung „<strong>Geschlossene</strong> Unterbringung“, und nennt das Heim auch<br />

nicht „Verbindliche Unterbringung“, wie im abweichenden Votum des ENQUETE-BERICHTS vorgeschlagen wurde<br />

(vgl. BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG 2000, 234). Ob damit folgerichtig und<br />

„ehrlicherweise“ die „Geschlossenheit“ im Vordergrund steht um den Tatbestand des Freiheitsentzuges zu<br />

untermauern, oder die Konzepte aus Gauting und Rummelsberg sprachlich Realitäten zu glätten versuchen (wie<br />

von verschiedenen Autoren vermutet wird; vgl. LINDENBERG 2002, 65), sei an dieser Stelle dahingestellt.<br />

WOLFFERSDORFF & SPRAU-KUHLEN sprechen in diesem Kontext von fließenden Grenzen und partiellen<br />

Distanzierungen von dem, „was doch die Bezeichnung ‚geschlossene Unterbringung‛ in ihrer ursprünglichen Bedeutung meint –<br />

nämlich die Beschränkung bzw. den Entzug von Freiheit an Kindern und Jugendlichen im Vorfeld strafrechtlicher Maßnahmen“<br />

(1990, 58-59).<br />

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