Diplomarbeit Maya Meiners - Aktionsbündnis gegen Geschlossene ...
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<strong>Geschlossene</strong> Unterbringung in der fachlichen Diskussion<br />
Spezialdienste“ (1990, 80). THIERSCH spricht von einer „strukturellen Verführung für die<br />
Heimerziehung“: Institutionen der Heimerziehung müssten durch das Bestehen von<br />
Spezialinstitutionen ihr eigenes Handeln nicht mehr ausreichend reflektieren und<br />
modifizieren. Sie könnten die Frage verdrängen, warum sie mit bestimmten Kindern<br />
und Jugendlichen nicht zurecht kommen (vgl. 1994, 278).<br />
Durch die hierdurch entstehenden Verlege- und Abschiebeprozesse produziert das<br />
Jugendhilfesystem den Bedarf und die Adressaten für geschlossene Einrichtungen<br />
quasi selbst, weil, so PETERS, „(...) es ein abgestuftes System vorhält, aus dem immer wieder<br />
Minderjährige herausfallen und ob des Vorhandenseins spezialisierter Treatmentsysteme an ‚die<br />
nächste Instanz‛ verwiesen (d.h. versetzt und abgeschoben) werden, an derem Ende die g.U. steht“<br />
(1988, 133). Die schädlichen Folgen von Abschiebe- und Verlegeprozessen, die so<br />
genannte „Heimkarrieren“ produzieren, hat FREIGANG (1986) ausführlich<br />
beschrieben.<br />
Das Existieren von geschlossenen Einrichtungen im Jugendhilfesystem stellt eine<br />
massive Drohkulisse für Kinder und Jugendliche dar (vgl. STRUCK 2002, 9;<br />
WOLF 1995a, 67; PANKOFER 1997). Dieses Drohpotenzial verursacht bei den<br />
Minderjährigen eine Anpassung an bestehende stationäre Systeme der Jugendhilfe,<br />
nicht aber eine konstruktive Auseinandersetzung mit Problemen des realen Lebens.<br />
WOLF beschreibt aus Sicht der Jugendlichen das Drohpotenzial wie folgt: „Die<br />
Drohung mit der Verlegung in eine geschlossene Einrichtung (...) überschattet so das Leben sehr<br />
vieler Kinder in öffentlicher Erziehung. Insbesondere bei Jugendlichen spielt die Drohung eine<br />
wesentliche Rolle: Sie kennen solche Drohungen, haben von geschlossenen Heimen Schlimmes gehört<br />
und haben ggf. selbst erlebt, wie sie nach einer Zeit der Drohungen tatsächlich auch in eine andere<br />
Einrichtung verlegt worden sind. Aus solchen Prozessen, die hier nur angedeutet werden können,<br />
ergibt sich die besondere Bedeutung der geschlossenen Unterbringung für die gesamte Heimerziehung“<br />
(1995a, 67).<br />
Die Forderung nach freiheitsentziehenden Einrichtungen ist nach Meinung<br />
verschiedener Autoren abhängig von dem Angebot bestehender ambulanter<br />
Jugendhilfe-Angebote bzw. dem Fehlen von Alternativen im Umgang mit jungen<br />
gefährdeten Menschen (vgl. AFET 1995, 139; SCHRÖER 1994, 308). So würde in<br />
Regionen, wo sich eine flächendeckende ambulante und flexible Angebotsstruktur<br />
entwickelt hätte, die Nachfrage nach geschlossener Heimunterbringung für die<br />
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