Konzeption des Betreuten Wohnens - Initiative zur sozialen ...
Konzeption des Betreuten Wohnens - Initiative zur sozialen ...
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krankheitsbedingt verändern kann, dementsprechend wird zu Beginn der Betreuung die Dauer<br />
nicht befristet.<br />
Wir unterstützen die NutzerInnen bei der Inanspruchnahme anderer ambulanter Angebote (z.B.:<br />
Tagesstätten, berufliche Rehabilitationseinrichtungen, Tagesklinik, Pflegedienste sowie<br />
nichtpsychiatrischer Hilfen), und kooperieren mit diesen Stellen.<br />
Mit dem <strong>Betreuten</strong> Wohnen wollen wir dazu beitragen, dass individuelle, soziale und<br />
gesellschaftliche Beeinträchtigungen psychiatrisierter, geistig behinderter und<br />
abhängigkeitserkrankter Menschen verhindert, verringert oder überwunden werden. Hierzu gehört<br />
vor allem die Integration in das Lebensfeld im Stadtteil und die Vermeidung von stationärer<br />
Langzeitunterbringungen.<br />
Die Entwicklung sozialer Grundlagen, auf denen die NutzerInnen eigene Entscheidungen treffen<br />
können und Wahlmöglichkeiten in der Lebensgestaltung haben, gehört zu den Zielen <strong>des</strong><br />
<strong>Betreuten</strong> <strong>Wohnens</strong>.<br />
1.2 Rechtlicher Rahmen<br />
NutzerInnen <strong>des</strong> <strong>Betreuten</strong> <strong>Wohnens</strong> der <strong>Initiative</strong>...e.V. können all diejenigen erwachsenen<br />
Menschen sein, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII haben. Die<br />
Bewilligung entsprechender Hilfen durch das Amt für Soziale Dienste sowie deren zeitlicher<br />
Umfang erfolgt nach gutachterlicher Stellungnahme, Inhalt und Umfang der Betreuung richten sich<br />
nach dem Gesamtplan gemäß § 58 SGB XII. Das Amt für Soziale Dienste prüft, ob der/die<br />
Nutzer/in Eigenanteile leisten muss, bzw. ob die Kosten vollständig oder anteilig übernommen<br />
werden.<br />
Zwischen der <strong>Initiative</strong>...e.V. und den NutzerInnen wird ein Betreuungsvertrag und ggf. ein<br />
Mietvertrag abgeschlossen, die Verträge sind voneinander unabhängig.<br />
Die Leistungen <strong>des</strong> <strong>Betreuten</strong> <strong>Wohnens</strong> werden gemäß § 54 SGB XII erbracht. Für NutzerInnen,<br />
die vor Aufnahme ihren Wohnsitz außerhalb Bremens hatten, gelten die mit dem Land Bremen<br />
vereinbarten Grundsätze <strong>zur</strong> Leistungserbringung. Dazu gehört auch das vereinbarte<br />
Leistungsentgelt. Näheres teilen wir auf Anfrage gerne mit.<br />
1.3 Räumliche Ausstattung und Betreuungsformen<br />
Das Betreute Wohnen umfasst :<br />
●<br />
●<br />
Betreuung in einer Wohngemeinschaft<br />
Einzelbetreuungen<br />
Die <strong>Initiative</strong>...e.V. vermietet Wohnraum an die NutzerInnen der Wohngemeinschaften und an<br />
einzelbetreute Personen, die über keinen eigenen Wohnraum verfügen.<br />
Zu fast allen Häusern gehört ein kleiner Garten. Die persönlichen Zimmer werden von den<br />
NutzerInnen selbst, die Gemeinschaftsräume, wie Küche, Wohnzimmer, Bäder etc. werden von<br />
der <strong>Initiative</strong>...e.V. eingerichtet und ausgestattet.<br />
In unseren Büros werden Räume für Beratungen, Einzelgespräche sowie Treffen von<br />
BewohnerInnen genutzt.<br />
1.4 Personelle Ausstattung, fachliche Rahmenbedingungen & Arbeitsorganisation<br />
Die personelle Ausstattung orientiert sich sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht an<br />
den erforderlichen Betreuungsleistungen.<br />
Grundlage für die quantitative Personalausstattung sind die begutachteten Betreuungsschlüssel.<br />
Ab dem Zeitpunkt der geplanten Einführung von Hilfebedarfsgruppen werden diese <strong>zur</strong> Grundlage.<br />
Basis der qualitativen Personalausstattung ist die Beschäftigung von Fachpersonal. 3