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Konzeption des Betreuten Wohnens - Initiative zur sozialen ...

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Betroffenen über den Nutzen und die Risiken (unerwünschte Wirkungen, Spätfolgen) der<br />

Medikation ein. In Absprache mit FachärztInnen unterstützen wir Reduktions- und Absetzversuche<br />

der NutzerInnen.<br />

2.3 Arbeitsansatz und Zielsetzung<br />

Menschen mit psychischen Erkrankungen werden häufig von ihrer <strong>sozialen</strong> Umgebung als<br />

belastend wahrgenommen. Die Toleranz der Umgebung und der Grad der <strong>sozialen</strong><br />

Nichtangepasstheit sowie das Maß <strong>des</strong> individuellen Leidens sind die Kriterien dafür, ob und wie<br />

lange die/der Betroffene in ihrer/seiner ursprünglichen Umgebung verbleibt. Häufig kommt es im<br />

Verlauf einer Erkrankung zu Klinikaufenthalten und bei zunehmender Chronifizierung zu längeren<br />

Aufenthalten in Einrichtungen der Psychiatrie, die einerseits einen Schutz bieten, andererseits<br />

soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung bedeuten.<br />

Mit unserer Arbeit im <strong>Betreuten</strong> Wohnen wollen wir den NutzerInnen soviel Schutz wie nötig geben<br />

und ihnen die Möglichkeit bieten am gesellschaftlichen und <strong>sozialen</strong> Leben teilzunehmen bzw. sie<br />

in ihren Bemühungen um diese Teilnahme unterstützen. Das Leben in kleinen Gruppen oder in der<br />

eigenen Wohnung im Stadtteil ist die wesentliche Voraussetzung für unsere Arbeit. Dieses Umfeld<br />

bietet die Möglichkeit, sozial angemessene Bewältigungsformen für emotionalen Stress zu<br />

erproben.<br />

Wir verstehen unsere Arbeit als unterstützende Begleitung, die die Förderung der<br />

Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in den Mittelpunkt stellt. Grenzen zeigen sich im<br />

Spannungsfeld zwischen diesem Arbeitsansatz und der Verantwortung als professionelle HelferIn<br />

insbesondere dann, wenn selbst- und fremdgefährden<strong>des</strong> Verhalten den Handlungsspielraum<br />

einengt.<br />

2.4 Grenzen<br />

Wir beenden die Betreuung, wenn die im Betreuungsvertrag vertraglich festgelegten Bedingungen<br />

nicht eingehalten werden.<br />

Dazu zählen insbesondere:<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Bedrohung, körperliche Gewalt, Übergriffe gegenüber NutzerInnen oder MitarbeiterInnen<br />

fortgesetzter Missbrauch oder akute Abhängigkeit von einem Suchtstoff, durch den das<br />

Erreichen der Betreuungsziele unmöglich wird<br />

Entscheidung einer Fallkonferenz, die Betreuung zu beenden.<br />

Ein weiterer Grund die Betreuung zu beenden besteht dann, wenn der Betreuungsbedarf den<br />

angebotenen Rahmen übersteigt oder unterschreitet.<br />

Beim Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung kann ggf. die weitere Betreuung im <strong>Betreuten</strong><br />

Wohnen für Suchtkranke erfolgen.<br />

2.5 Besonderheiten <strong>des</strong> frauenspezifischen Angebotes<br />

Für die Betreuung von Frauen, die ausschließlich von Frauen betreut werden wollen, arbeitet ein<br />

Betreuungsteam, welches für diese Arbeit fortgebildet ist. Die dort lebenden Frauen haben häufig<br />

Gewalterfahrungen machen müssen. Dieser Arbeitsbereich berücksichtigt besonders die<br />

frauenspezifischen Bedingungen <strong>zur</strong> Entstehung und Entwicklung psychischer Erkrankungen.<br />

In der Zielsetzung dieser Arbeit geht es zusätzlich zu den bereits erwähnten Zielen darum,<br />

gemeinsam Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Gewalterfahrungen zu entwickeln. Dem gemäß<br />

bieten wir hier einen gewaltfreien Schutzraum für Frauen sowie frauenspezifische<br />

Gruppenangebote.<br />

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