Konzeption des Betreuten Wohnens - Initiative zur sozialen ...
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Betroffenen über den Nutzen und die Risiken (unerwünschte Wirkungen, Spätfolgen) der<br />
Medikation ein. In Absprache mit FachärztInnen unterstützen wir Reduktions- und Absetzversuche<br />
der NutzerInnen.<br />
2.3 Arbeitsansatz und Zielsetzung<br />
Menschen mit psychischen Erkrankungen werden häufig von ihrer <strong>sozialen</strong> Umgebung als<br />
belastend wahrgenommen. Die Toleranz der Umgebung und der Grad der <strong>sozialen</strong><br />
Nichtangepasstheit sowie das Maß <strong>des</strong> individuellen Leidens sind die Kriterien dafür, ob und wie<br />
lange die/der Betroffene in ihrer/seiner ursprünglichen Umgebung verbleibt. Häufig kommt es im<br />
Verlauf einer Erkrankung zu Klinikaufenthalten und bei zunehmender Chronifizierung zu längeren<br />
Aufenthalten in Einrichtungen der Psychiatrie, die einerseits einen Schutz bieten, andererseits<br />
soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung bedeuten.<br />
Mit unserer Arbeit im <strong>Betreuten</strong> Wohnen wollen wir den NutzerInnen soviel Schutz wie nötig geben<br />
und ihnen die Möglichkeit bieten am gesellschaftlichen und <strong>sozialen</strong> Leben teilzunehmen bzw. sie<br />
in ihren Bemühungen um diese Teilnahme unterstützen. Das Leben in kleinen Gruppen oder in der<br />
eigenen Wohnung im Stadtteil ist die wesentliche Voraussetzung für unsere Arbeit. Dieses Umfeld<br />
bietet die Möglichkeit, sozial angemessene Bewältigungsformen für emotionalen Stress zu<br />
erproben.<br />
Wir verstehen unsere Arbeit als unterstützende Begleitung, die die Förderung der<br />
Selbstbestimmung und Eigenverantwortung in den Mittelpunkt stellt. Grenzen zeigen sich im<br />
Spannungsfeld zwischen diesem Arbeitsansatz und der Verantwortung als professionelle HelferIn<br />
insbesondere dann, wenn selbst- und fremdgefährden<strong>des</strong> Verhalten den Handlungsspielraum<br />
einengt.<br />
2.4 Grenzen<br />
Wir beenden die Betreuung, wenn die im Betreuungsvertrag vertraglich festgelegten Bedingungen<br />
nicht eingehalten werden.<br />
Dazu zählen insbesondere:<br />
●<br />
●<br />
●<br />
Bedrohung, körperliche Gewalt, Übergriffe gegenüber NutzerInnen oder MitarbeiterInnen<br />
fortgesetzter Missbrauch oder akute Abhängigkeit von einem Suchtstoff, durch den das<br />
Erreichen der Betreuungsziele unmöglich wird<br />
Entscheidung einer Fallkonferenz, die Betreuung zu beenden.<br />
Ein weiterer Grund die Betreuung zu beenden besteht dann, wenn der Betreuungsbedarf den<br />
angebotenen Rahmen übersteigt oder unterschreitet.<br />
Beim Vorliegen einer Abhängigkeitserkrankung kann ggf. die weitere Betreuung im <strong>Betreuten</strong><br />
Wohnen für Suchtkranke erfolgen.<br />
2.5 Besonderheiten <strong>des</strong> frauenspezifischen Angebotes<br />
Für die Betreuung von Frauen, die ausschließlich von Frauen betreut werden wollen, arbeitet ein<br />
Betreuungsteam, welches für diese Arbeit fortgebildet ist. Die dort lebenden Frauen haben häufig<br />
Gewalterfahrungen machen müssen. Dieser Arbeitsbereich berücksichtigt besonders die<br />
frauenspezifischen Bedingungen <strong>zur</strong> Entstehung und Entwicklung psychischer Erkrankungen.<br />
In der Zielsetzung dieser Arbeit geht es zusätzlich zu den bereits erwähnten Zielen darum,<br />
gemeinsam Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Gewalterfahrungen zu entwickeln. Dem gemäß<br />
bieten wir hier einen gewaltfreien Schutzraum für Frauen sowie frauenspezifische<br />
Gruppenangebote.<br />
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