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GR Protokoll 19.02.2013 - Waldachtal

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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

GÖ130207<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 27<br />

- 2 -<br />

Im Anschluss erläutert Herr Enderle die wesentlichen Inhalte, Einzelpläne und Bestandteile<br />

des Haushaltsplanes im Einzelnen. Fragen aus der Mitte des Gemeinderates werden von<br />

der Verwaltung beantwortet.<br />

Nach eingehender Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2013 mit Investitionsprogramm der Jahre<br />

2012 bis 2016, wie von der Gemeindeverwaltung erläutert und vorgelegt.<br />

Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> beschließt nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2013:<br />

Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000<br />

(GBl. S. 582, berichtigt S. 698) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 01.07.2004 (GBl. S. 469) hat<br />

der Gemeinderat am 19. Februar 2013 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:<br />

§ 1 Haushaltsplan<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 16.265.000 €<br />

davon<br />

im Verwaltungshaushalt 12.790.000 €<br />

im Vermögenshaushalt 3.475.000 €<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für<br />

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) in Höhe von 0 €<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

in Höhe von 500.000 €<br />

§ 2 Kassenkreditermächtigung<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 3 Realsteuerhebesätze<br />

Die Hebesätze werden festgesetzt<br />

1. für die Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H.<br />

der Steuermessbeträge;<br />

2. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.<br />

der Steuermessbeträge.<br />

Hinweis:<br />

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (Gem0) oder<br />

aufgrund der Gem0 beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gem0 unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich<br />

innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der<br />

Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit<br />

der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.<br />

<strong>Waldachtal</strong>, den 19. Februar 2013<br />

Heinz Hornberger, Bürgermeister

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