GR Protokoll 19.02.2013 - Waldachtal
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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
GÖ130203<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 7<br />
- 2 -<br />
Anschließend unterrichtet Herr Enderle den Gemeinderat noch ausführlich über Gebührenausgleichsrückstellungen<br />
bzw. Verrechnungen, die Kalkulation der Zählergebühren (Grundgebühr)<br />
2013 zu § 42 a Abwassersatzung sowie eine Vergleichsberechnung alt/neu Nachversiegelungsgrad.<br />
Sämtliche Unterlagen liegen dem Gemeinderat als Tischvorlage vor.<br />
Gemeinderat Klaus Gebauer weist darauf hin, dass bei der Verwaltung nach Versenden der<br />
Bescheide sicherlich viele Rückfragen eingehen werden. Er empfiehlt deshalb, entsprechende<br />
Informationen zum Thema gesplittete Abwassergebühr auf die Homepage der Gemeinde<br />
einzustellen. Ferner sei es wichtig, eine Telefonnummer zu veröffentlichen, wo Bürgerinnen<br />
und Bürger Rückfragen stellen können. Er erkundigt sich auch, wie in Härtefällen verfahren<br />
wird.<br />
Herr Enderle antwortet, dass man die Anregung, entsprechende Informationen auf die Homepage<br />
zu nehmen, gerne aufgreifen wolle. Im Übrigen sei es so, dass auf jedem Bescheid<br />
auch die Telefonnummer der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters stehe, wo man bei Fragen<br />
anrufen könne. Härtefälle seien der Verwaltung derzeit zwar nicht erkennbar, diese<br />
müssten aber im Einzelfall gesondert geprüft werden.<br />
Nach Beratung fasst der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
Der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong> macht sich die Nachkalkulation der „gesplitteten“ Abwassergebühren<br />
in Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr zu Eigen und beschließt<br />
diese. Dabei werden folgende Gebühren rückwirkend festgelegt:<br />
a) 2010 Schmutzwassergebühr 2,25 m³ Niederschlagswassergebühr 0,30 EUR/m²<br />
b) 2011 Schmutzwassergebühr 2,27 m³ Niederschlagswassergebühr 0,36 EUR/m²<br />
c) 2012 Schmutzwassergebühr 2,17 m³ Niederschlagswassergebühr 0,34 EUR/m²<br />
d) 2013 Schmutzwassergebühr 2,17 m³ Niederschlagswassergebühr 0,32 EUR/m²