GR Protokoll 19.02.2013 - Waldachtal
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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />
GÖ130203<br />
Landkreis Freudenstadt Seite 6<br />
NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />
am 19. Februar 2013<br />
Gesplittete Abwassergebühr, Festlegung der Kosten je Quadratmeter versiegelter<br />
Fläche<br />
§ 3<br />
Gemeindekämmerer Herr Christoph Enderle erinnert daran, dass aufgrund eines Urteils des<br />
Verwaltungsgerichtshofs vom 11. März 2010 alle Kommunen die Abwassergebühren in einen<br />
Schmutzwasseranteil und einen Regenwasseranteil aufteilen (splitten) mussten.<br />
Nachdem die Gemeindefläche von <strong>Waldachtal</strong> beflogen wurde, mussten alle Flächen erfasst<br />
und abgefragt und mit den entsprechenden Versiegelungsfaktoren bewertet werden. Das<br />
Verfahren konnte Ende 2012 abgeschlossen werden.<br />
Dabei ergaben sich bewertete versiegelte Flächen von 685.134 m² in ganz <strong>Waldachtal</strong>.<br />
Dazu musste ein ganz neues Muster der Kalkulation unter Berücksichtigung der sich ergebenden<br />
Gewinne erarbeitet werden; hierzu liegt dem Gemeinderat eine ausführliche Tischvorlage<br />
vor.<br />
Damit die Gebührenerhebung und die Abwicklung der Jahre 2010 bis 2013 schnellstmöglich<br />
erfolgen können, habe die Finanzverwaltung alle Jahre mit den ermittelten Kosten nachkalkuliert,<br />
mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Freudenstadt abgestimmt und mit den<br />
jeweiligen Sätzen der Gewinne und Verluste verrechnet.<br />
Für die neu zu erlassende Satzung in 2013, so führt Herr Enderle weiter aus, müsse formal<br />
festgehalten werden, welche Daten zu Grunde lagen, damit der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong><br />
sein Ermessen fehlerfrei ausüben kann.<br />
Dies bedeute, dass nur – wer die Rahmenbedingung kenne, letztendlich auch wisse, was<br />
er entscheide.<br />
Im Einzelnen sind dies laut Herrn Enderle folgende Rahmenbedingungen:<br />
1. Einjähriger Kalkulationszeitraum (2013)<br />
2. Als gebührenfähige Kosten werden die im Erfolgsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung<br />
für das Jahr 2013 voraussichtlich anfallenden Aufwendungen und Erträge<br />
des Wirtschaftsplanes herangezogen.<br />
3. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 4,39 %.<br />
4. Abschreibungen in 2013 von 500.000 EUR<br />
5. Verwaltungskostenbeiträge an Bauhof 16.800 EUR, an die Gemeindeverwaltung<br />
45.000 EUR<br />
6. Einbezogener Straßenentwässerungskostenanteil 216.918,03 EUR<br />
7. Versiegelte Fläche von 685.000 m² und einem Entsorgungsvolumen von 264.000 m³<br />
wird angenommen.<br />
Im Anschluss erläutert Herr Enderle dem Gemeinderat detailliert die Kalkulation 2010 für den<br />
Klärbereich und den Kanalbereich mit Gebührenobergrenze, ebenso die entsprechenden<br />
Unterlagen für die Jahre 2011 und 2012 sowie für das Jahr 2013.<br />
…