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GR Protokoll 19.02.2013 - Waldachtal

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Gemeinde <strong>Waldachtal</strong><br />

GÖ130203<br />

Landkreis Freudenstadt Seite 6<br />

NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates<br />

am 19. Februar 2013<br />

Gesplittete Abwassergebühr, Festlegung der Kosten je Quadratmeter versiegelter<br />

Fläche<br />

§ 3<br />

Gemeindekämmerer Herr Christoph Enderle erinnert daran, dass aufgrund eines Urteils des<br />

Verwaltungsgerichtshofs vom 11. März 2010 alle Kommunen die Abwassergebühren in einen<br />

Schmutzwasseranteil und einen Regenwasseranteil aufteilen (splitten) mussten.<br />

Nachdem die Gemeindefläche von <strong>Waldachtal</strong> beflogen wurde, mussten alle Flächen erfasst<br />

und abgefragt und mit den entsprechenden Versiegelungsfaktoren bewertet werden. Das<br />

Verfahren konnte Ende 2012 abgeschlossen werden.<br />

Dabei ergaben sich bewertete versiegelte Flächen von 685.134 m² in ganz <strong>Waldachtal</strong>.<br />

Dazu musste ein ganz neues Muster der Kalkulation unter Berücksichtigung der sich ergebenden<br />

Gewinne erarbeitet werden; hierzu liegt dem Gemeinderat eine ausführliche Tischvorlage<br />

vor.<br />

Damit die Gebührenerhebung und die Abwicklung der Jahre 2010 bis 2013 schnellstmöglich<br />

erfolgen können, habe die Finanzverwaltung alle Jahre mit den ermittelten Kosten nachkalkuliert,<br />

mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Freudenstadt abgestimmt und mit den<br />

jeweiligen Sätzen der Gewinne und Verluste verrechnet.<br />

Für die neu zu erlassende Satzung in 2013, so führt Herr Enderle weiter aus, müsse formal<br />

festgehalten werden, welche Daten zu Grunde lagen, damit der Gemeinderat <strong>Waldachtal</strong><br />

sein Ermessen fehlerfrei ausüben kann.<br />

Dies bedeute, dass nur – wer die Rahmenbedingung kenne, letztendlich auch wisse, was<br />

er entscheide.<br />

Im Einzelnen sind dies laut Herrn Enderle folgende Rahmenbedingungen:<br />

1. Einjähriger Kalkulationszeitraum (2013)<br />

2. Als gebührenfähige Kosten werden die im Erfolgsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung<br />

für das Jahr 2013 voraussichtlich anfallenden Aufwendungen und Erträge<br />

des Wirtschaftsplanes herangezogen.<br />

3. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 4,39 %.<br />

4. Abschreibungen in 2013 von 500.000 EUR<br />

5. Verwaltungskostenbeiträge an Bauhof 16.800 EUR, an die Gemeindeverwaltung<br />

45.000 EUR<br />

6. Einbezogener Straßenentwässerungskostenanteil 216.918,03 EUR<br />

7. Versiegelte Fläche von 685.000 m² und einem Entsorgungsvolumen von 264.000 m³<br />

wird angenommen.<br />

Im Anschluss erläutert Herr Enderle dem Gemeinderat detailliert die Kalkulation 2010 für den<br />

Klärbereich und den Kanalbereich mit Gebührenobergrenze, ebenso die entsprechenden<br />

Unterlagen für die Jahre 2011 und 2012 sowie für das Jahr 2013.<br />

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