ZUHAUSE MEIN - Gemeinde Kirchberg an der Raab
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Agrarstrukturerhebung 2010<br />
Die Bundes<strong>an</strong>stalt Statistik Österreich ist gemäß <strong>der</strong> Verordnung BGBl. II Nr. 122/2010 des Bundesministers<br />
für L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Agrarstrukturerhebung<br />
mit Stichtag 31. Oktober 2010 beauftragt.<br />
Die Erhebung ist als Vollerhebung in allen l<strong>an</strong>d- und forstwirtschaftlichen Betrieben durchzuführen,<br />
für die zumindest eines <strong>der</strong> folgenden Kriterien zutrifft:<br />
• ein Hektar l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutzte Fläche;<br />
• drei Hektar Waldfläche;<br />
• 25 Ar Erwerbsweinbaufläche;<br />
• 15 Ar intensiv genutzte Baumobstfläche o<strong>der</strong> 10 Ar intensiv genutzte Beerenobst-, Erdbeer-,<br />
Gemüse-, Hopfen-, Blumen- o<strong>der</strong> Zierpfl<strong>an</strong>zenfläche o<strong>der</strong> Reb-, Forst- o<strong>der</strong> Baumschulfläche;<br />
• ein Ar überwiegend gewerbsmäßig bewirtschaftete Gewächshäuser (Hochglas, Folientunnel,<br />
Nie<strong>der</strong>glas);<br />
• drei Rin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> fünf Schweine o<strong>der</strong> zehn Schafe o<strong>der</strong> zehn Ziegen o<strong>der</strong> mindestens 100 Stück<br />
Geflügel aller Art.<br />
Sollte <strong>der</strong> Betrieb keines <strong>der</strong> <strong>an</strong>geführten Kriterien erfüllen, ist unbedingt eine Leermeldung abzugeben.<br />
Ablauf <strong>der</strong> Erhebung<br />
Die Erhebung wird ausschließlich mittels elektronischen Fragebogens abgewickelt. Die dafür erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Unterlagen inklusive <strong>der</strong> persönlichen Zug<strong>an</strong>gsdaten für den Fragebogen erhalten die Auskunftspflichtigen<br />
per Post von <strong>der</strong> Bundes<strong>an</strong>stalt Statistik Österreich.<br />
Dem Auskunftspflichtigen stehen wie<strong>der</strong> zwei Meldemöglichkeiten zur Verfügung:<br />
• selbst über den eigenen PC (Direktmel<strong>der</strong>) o<strong>der</strong><br />
• über das <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Für die Selbstausfüllung ist <strong>der</strong> Zeitraum vom 31. Oktober 2010 bis Ende November 2010<br />
vorgesehen. Mit Unterstützung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ist die Meldung bis spätestens 28. Februar 2011 durchzuführen.<br />
Wenn Sie die Hilfe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> in Anspruch nehmen wollen, dürfen wir Sie ersuchen, rechtzeitig mit<br />
<strong>der</strong> zuständigen <strong>Gemeinde</strong>bediensteten Frau Sabrina Faul ab 23.11.2010 einen Termin zu vereinbaren.<br />
Bitte bringen Sie zur Befragung im <strong>Gemeinde</strong>amt unbedingt Ihre persönlichen Zug<strong>an</strong>gsdaten<br />
(Benutzerkennung und Passwort) mit, da die <strong>Gemeinde</strong> ohne diese Daten die Erhebung nicht durchführen<br />
k<strong>an</strong>n. Nehmen Sie gegebenenfalls auch alle erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen mit. Dies erleichtert das Ausfüllen<br />
des Fragebogens und verkürzt die Zeit Ihrer Anwesenheit in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Weiters empfehlen<br />
wir Ihnen, sich bereits vorab über den Erhebungsinhalt zu informieren: Hinweise dazu finden Sie in <strong>der</strong><br />
Broschüre „Ausfüll<strong>an</strong>leitung für den elektronischen Fragebogen“ o<strong>der</strong> im Internet auf www.statistik.at<br />
unter „Fragebögen“ - „L<strong>an</strong>d- und Forstwirtschaft“ - „Agrarstrukturerhebung 2010“.<br />
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