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Kurzmanuskript<br />
» Forum 1<br />
Dr. Peter Gitschmann, Ltd. Wiss. Dir., Abteilungsleiter Rehabilitation und Teilhabe, BASFI 1 <strong>der</strong> Freien und<br />
Hansestadt Hamburg; stellvertr. Vorsitzen<strong>der</strong> BAGüS 2<br />
Sind die Finanzierungsträger gleichgültig gegenüber den<br />
personalwirtschaftlichen Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Anbieter<br />
o<strong>der</strong> haben sie eigene Gestaltungsvorstellungen ? 3<br />
Beitrag aus Sicht <strong>der</strong> überörtlichen Sozialhilfeträger<br />
im Forum „Arbeitsmarkt – Finanzierung – Wettbewerb:<br />
Geschäftsstrategie und Personalmanagement<br />
zur Stärkung <strong>der</strong> Zukunftsfähigkeit<br />
1. Die überörtlichen Sozialhilfeträger sind im Wesentlichen<br />
zuständig für Leistungen <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
und <strong>der</strong> Pflege an Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen. Diese<br />
Leistungen erbringen sie auf gesetzlicher Grundlage<br />
(6., 7. + 10. Kapitel SGB XII) mit Hilfe von vertraglich<br />
gebundenen, freigemeinnützigen und privatgewerblichen<br />
Leistungserbringern <strong>der</strong> <strong>Sozialwirtschaft</strong>.<br />
2. Die für die Leistungserbringungsverträge maßgeblichen<br />
gesetzlichen Grundsätze sind Leistungsfähigkeit, Eignung,<br />
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Einhaltung des Maßes des<br />
Notwendigen, marktgerechter Leistungspreis.<br />
3. Alle die Leistung, die Leistungserbringung, die Qualitätssicherung<br />
und die Leistungsvergütung betreffenden<br />
Fragen, namentlich auch Personalqualifikation, Personaleinsatz<br />
und Kosten sind in öffentlich-rechtlichen Verträgen<br />
/ Vereinbarungen nach § 75 f. SGB XII prospektiv zu<br />
regeln; nachträgliche Ausgleiche erwirtschafteter Gewinne<br />
o<strong>der</strong> Verluste sind unzulässig. Die Leistungsberechtigten<br />
erhalten eine bedarfsgerechte Leistungsbewilligung, mit<br />
<strong>der</strong> sie die Leistungen bei einem geeigneten Leistungserbringer<br />
in Anspruch nehmen können, die dieser<br />
wie<strong>der</strong>um dem Leistungsträger in Rechnung stellt<br />
(„Sozialhilferechtliches Dreieck“).<br />
4. In <strong>der</strong> nächsten Legislaturperiode des Dt. Bundestages<br />
ist hochwahrscheinlich eine grundlegende Einglie<strong>der</strong>ungshilfereform<br />
zu erwarten, die das bisherige Leistungsrecht<br />
unter Beachtung aller fachpolitischen Notwendigkeiten<br />
und auch <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> VN-Behin<strong>der</strong>tenrechtskonvention<br />
aus dem SGB XII herauslösen und in ein eigenständiges<br />
Bundesleistungsgesetz überführen wird. Dabei<br />
wird die Rolle <strong>der</strong> Leistungsberechtigten gestärkt werden<br />
(partizipatives Bedarfsfeststellungs- und Leistungsbewilligungsverfahren,<br />
allgemeiner Nachteilsausgleich, Geldpauschalleistungen<br />
und persönliche Budgets), dem<br />
Leistungsträger wird ein übergreifendes Fallmanagement<br />
ermöglicht, das Leistungserbringungsrecht wird personen-,<br />
leistungs- und wirkungsorientiert umgestaltet und sozialräumlich<br />
neu verortet werden, die Leistungserbringer<br />
werden sich auf kunden- und wirkungsorientierte Fachleistungen<br />
fokussieren müssen.<br />
5. Für den Leistungs- und Finanzierungsträger <strong>der</strong> Einglie<strong>der</strong>ungshilfe<br />
folgt aus dieser absehbaren Reform, dass<br />
er weiterhin „auf Augenhöhe“ mit den Leistungserbringern<br />
die erfor<strong>der</strong>lichen Fachleistungen zu organisieren<br />
hat, wobei <strong>der</strong> „externe Vergleich“ auf einem transparenten<br />
Angebotsmarkt wie<strong>der</strong> zunehmende Bedeutung<br />
gewinnt. Dabei werden die leistungsbezogenen personalwirtschaftlichen<br />
Belange <strong>der</strong> Leistungserbringer (Tarifbindungen,<br />
Qualifikationsmix) bei <strong>der</strong> Preisfindung<br />
angemessen berücksichtigt.<br />
6. Gemeinsames Ziel sollte es sein, die im jeweiligen<br />
Sozialraum erfor<strong>der</strong>lichen personen- und bedarfsorientierten,<br />
wirkungsmächtigen Teilhabe-Fachleistungen<br />
gemeinsam zu organisieren, in partizipativen Verfahren<br />
für die Leistungsberechtigten zu erschließen, und mit<br />
vorhandenem Selbsthilfepotenzial und den konkreten<br />
Möglichkeiten des Sozialraums dynamisch zu vernetzen.<br />
Dabei gilt es, den überkommenen Einrichtungsbezug dahingehend<br />
zu überwinden, dass sich Leistungserbringer<br />
und ihr Fachpersonal als kundenorientierte Dienstleister<br />
auf die professionell zu unterstützenden Teilhabeprozesse<br />
konzentrieren, während die Aspekte des Lebensunterhalts<br />
und des Wohnens ggf. in den dafür vorhandenen Regelsystemen<br />
bearbeitet werden, und nicht mehr in Einrichtungs-Son<strong>der</strong>welten<br />
stattfinden. ««<br />
1 (BASFI)<br />
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration<br />
2 (BAGüS)<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft überörtliche Sozialhilfe<br />
3 Forum-Thema so vom Veranstalter vorgegeben.<br />
Eigener Titel-Vorschlag wäre: Personalwirtschaftliche<br />
Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Leistungserbringer sozialer<br />
Dienstleistungen im Kontext <strong>der</strong> laufenden Sozialreform<br />
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Forum 1 | Kurzmanuskript Dr. Peter Gitschmann<br />
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