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Seite 3<br />

2.6 Sonstige<br />

2.6.1 Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen aus den Budgetmitteln<br />

des BA 16 gemäß Vollmacht des Oberbürgermeisters <strong>vom</strong> 26.11.2007<br />

2.6.1.1 AntragsstellerIn: Gewerbekreis Ramersdorf e.V.; für die Maßnahme:<br />

Ramersdorfer Weihnachtsmarkt v. 10. - 21.12.2010; Antragssumme: 3.000.- €;<br />

Beschlussvorlage des Direktoriums <strong>vom</strong> 04.11.2010<br />

Herr Bohlig berichtete aus dem UA Kultur, Vereine, Veranstaltungen hierzu: „Der Antrag ist<br />

am 7. Oktober 2010, also fristgerecht, gestellt worden. Die Antragsteller, Herr Johannes Müller<br />

und Herr Klaus Körmer, sind der Einladung des Unterausschussvorsitzenden zur Erörterung<br />

ihres Antrages gefolgt. Nachdem der Bürgerverein Ramersdorf, der traditionell über<br />

zwei Jahrzehnte den Ramersdorfer Weihnachtsmarkt organisiert und durchgeführt hat, nicht<br />

mehr besteht, setzt der Gewerbekreis Ramersdorf diese Tradition seit dem letzten Jahr fort.<br />

Der Gewerbekreis mit seinen derzeit ca. 50 Mitgliedern, der auch einen Teil der Vereinszwecke<br />

des Bürgervereins, wie zum Beispiel die Aufstellung und den Erhalt eines Maibaumes an<br />

der angestammten Stelle mit allen finanziellen Verpflichtungen übernehmen will, erwägt daher<br />

eine Umbenennung des Gewerbekreises in „Bürger und Gewerbekreis Ramersdorf“.<br />

Schon im Rahmen der BA-Zuschussgewährung an der Bürgerverein Ramersdorf war dieser<br />

wiederholt zu einer neuen, attraktiven Konzeption und Verkürzung der Dauer des Weihnachtsmarkts<br />

aufgefordert worden. Der Gewerbekreis begrenzt die Veranstaltungsdauer auf<br />

den Zeitraum <strong>vom</strong> 10. mit 21. Dezember 2010. Die Verkaufsstände werden den Marktleuten<br />

zu einem vertretbaren Preis von 200.- EURO für die gesamte Laufzeit angeboten. Für ein attraktives<br />

Veranstaltungsprogramm ist gesorgt.<br />

Vereine aus der Organisationsgemeinschaft „WiR – Wir in Ramersdorf“ beteiligen sich an der<br />

Ausgestaltung des Rahmenprogramms. Die Kosten für Gagen und Aufwendungen für Interpreten,<br />

sowie Veranstalterhaftpflichtversicherung, GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherung<br />

usw., die durch das Rahmenprogramm entstehen, werden auf ca. 3000.- EURO beziffert.<br />

Aufgrund der Erfahrungen aus der letztjährigen Veranstaltung geht der Gewerbekreis<br />

davon aus, diese Kosten durch den Glühweinverkauf und ggf. Spenden finanzieren zu können.<br />

Eine Finanzierungslücke könnte allerdings entstehen, wenn aufgrund schlechter Witterung<br />

die erwarteten Besucher ausbleiben sollten. Aus diesem Grunde wird vorsorglich der<br />

Antrag auf einen Zuschuss aus dem BA-Budget als Fehlbedarfsfinanzierung gestellt. Die Finanzierung<br />

der weiteren Kosten ist gesichert. Der Aufbau der Hütten wird durch eine Fachfirma<br />

mit Unterstützung von durch den Gewerbekreis beauftragten Hartz-IV-Empfängern<br />

durchgeführt, die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit für diese Tätigkeit (im Antrag als<br />

„Aufwandsentschädigung bezeichnet) entlohnt werden. Die Inanspruchnahme einer Fachfirma<br />

ist erforderlich, da die Hütten, bzw. Hüttenteile, mit einem Hebegerät über den Zaun des<br />

Biergartens beim Alten Wirt gehoben werden müssen und der fachgerechte Zusammenbau<br />

der Hütten gewährleistet werden muss. Dies ist eine Auflage des Verleihers, um Beschädigungen<br />

beim Aufbau zu verhüten. Die Hütten des Bürgervereins sind anderweitig veräußert<br />

worden und stehen somit nicht mehr zur Verfügung. Das Werbeplakat und ein Werbe-Faltblatt<br />

sind von einer Fachfirma erstellt worden, was allerdings nicht kostenlos oder ehrenamtlich<br />

bewältigt werden konnte. Es wird erwartet, dass mit der Verwendung professioneller<br />

Werbemittel potentielle Besucher verstärkt angesprochen werden. Plakate und Faltblätter<br />

werden in Eigenleistung durch die Angehörigen des Gewerbekreises selbst verteilt.<br />

Beschluss des Unterausschusses:<br />

Einstimmig wird die Zustimmung zu diesem Budgetantrag empfohlen.“<br />

Der Empfehlung des Unterausschusses, den Antrag in voller beantragter Höhe von 3.000.- €<br />

zu bezuschussen, wurde einstimmig zugestimmt.

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