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Seite 3<br />
2.6 Sonstige<br />
2.6.1 Entscheidungen über die Gewährung von Zuschüssen aus den Budgetmitteln<br />
des BA 16 gemäß Vollmacht des Oberbürgermeisters <strong>vom</strong> 26.11.2007<br />
2.6.1.1 AntragsstellerIn: Gewerbekreis Ramersdorf e.V.; für die Maßnahme:<br />
Ramersdorfer Weihnachtsmarkt v. 10. - 21.12.2010; Antragssumme: 3.000.- €;<br />
Beschlussvorlage des Direktoriums <strong>vom</strong> 04.11.2010<br />
Herr Bohlig berichtete aus dem UA Kultur, Vereine, Veranstaltungen hierzu: „Der Antrag ist<br />
am 7. Oktober 2010, also fristgerecht, gestellt worden. Die Antragsteller, Herr Johannes Müller<br />
und Herr Klaus Körmer, sind der Einladung des Unterausschussvorsitzenden zur Erörterung<br />
ihres Antrages gefolgt. Nachdem der Bürgerverein Ramersdorf, der traditionell über<br />
zwei Jahrzehnte den Ramersdorfer Weihnachtsmarkt organisiert und durchgeführt hat, nicht<br />
mehr besteht, setzt der Gewerbekreis Ramersdorf diese Tradition seit dem letzten Jahr fort.<br />
Der Gewerbekreis mit seinen derzeit ca. 50 Mitgliedern, der auch einen Teil der Vereinszwecke<br />
des Bürgervereins, wie zum Beispiel die Aufstellung und den Erhalt eines Maibaumes an<br />
der angestammten Stelle mit allen finanziellen Verpflichtungen übernehmen will, erwägt daher<br />
eine Umbenennung des Gewerbekreises in „Bürger und Gewerbekreis Ramersdorf“.<br />
Schon im Rahmen der BA-Zuschussgewährung an der Bürgerverein Ramersdorf war dieser<br />
wiederholt zu einer neuen, attraktiven Konzeption und Verkürzung der Dauer des Weihnachtsmarkts<br />
aufgefordert worden. Der Gewerbekreis begrenzt die Veranstaltungsdauer auf<br />
den Zeitraum <strong>vom</strong> 10. mit 21. Dezember 2010. Die Verkaufsstände werden den Marktleuten<br />
zu einem vertretbaren Preis von 200.- EURO für die gesamte Laufzeit angeboten. Für ein attraktives<br />
Veranstaltungsprogramm ist gesorgt.<br />
Vereine aus der Organisationsgemeinschaft „WiR – Wir in Ramersdorf“ beteiligen sich an der<br />
Ausgestaltung des Rahmenprogramms. Die Kosten für Gagen und Aufwendungen für Interpreten,<br />
sowie Veranstalterhaftpflichtversicherung, GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherung<br />
usw., die durch das Rahmenprogramm entstehen, werden auf ca. 3000.- EURO beziffert.<br />
Aufgrund der Erfahrungen aus der letztjährigen Veranstaltung geht der Gewerbekreis<br />
davon aus, diese Kosten durch den Glühweinverkauf und ggf. Spenden finanzieren zu können.<br />
Eine Finanzierungslücke könnte allerdings entstehen, wenn aufgrund schlechter Witterung<br />
die erwarteten Besucher ausbleiben sollten. Aus diesem Grunde wird vorsorglich der<br />
Antrag auf einen Zuschuss aus dem BA-Budget als Fehlbedarfsfinanzierung gestellt. Die Finanzierung<br />
der weiteren Kosten ist gesichert. Der Aufbau der Hütten wird durch eine Fachfirma<br />
mit Unterstützung von durch den Gewerbekreis beauftragten Hartz-IV-Empfängern<br />
durchgeführt, die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeit für diese Tätigkeit (im Antrag als<br />
„Aufwandsentschädigung bezeichnet) entlohnt werden. Die Inanspruchnahme einer Fachfirma<br />
ist erforderlich, da die Hütten, bzw. Hüttenteile, mit einem Hebegerät über den Zaun des<br />
Biergartens beim Alten Wirt gehoben werden müssen und der fachgerechte Zusammenbau<br />
der Hütten gewährleistet werden muss. Dies ist eine Auflage des Verleihers, um Beschädigungen<br />
beim Aufbau zu verhüten. Die Hütten des Bürgervereins sind anderweitig veräußert<br />
worden und stehen somit nicht mehr zur Verfügung. Das Werbeplakat und ein Werbe-Faltblatt<br />
sind von einer Fachfirma erstellt worden, was allerdings nicht kostenlos oder ehrenamtlich<br />
bewältigt werden konnte. Es wird erwartet, dass mit der Verwendung professioneller<br />
Werbemittel potentielle Besucher verstärkt angesprochen werden. Plakate und Faltblätter<br />
werden in Eigenleistung durch die Angehörigen des Gewerbekreises selbst verteilt.<br />
Beschluss des Unterausschusses:<br />
Einstimmig wird die Zustimmung zu diesem Budgetantrag empfohlen.“<br />
Der Empfehlung des Unterausschusses, den Antrag in voller beantragter Höhe von 3.000.- €<br />
zu bezuschussen, wurde einstimmig zugestimmt.