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Seite 7<br />

4.1.7 Unerträgliche Verkehrsbelastung in der Weidener Straße; Bürgeranliegen in der Sitzung des<br />

BA-16 am 06.07.2010; Antwortschreiben des Kreisverwaltungsreferats <strong>vom</strong> 11.10.2010<br />

„Hinsichtlich der Dialogdisplays wird auf die kommende StR-Vorlage verwiesen; Permanent-<br />

Blitzgeräte bedürfen der Zustimmung des StMI; eine Tempo-30-Zone für das Gewerbegebiet<br />

wird wiederholt abgelehnt (noch ausstehend Antwort auf Antrag der Tempobeschränkung in<br />

der Unterbiberger Straße); Lärmschutzmaßnahmen können nicht angeordnet wer-den, da die<br />

Lärmbelastungen die Grenzwerte nicht überschreiten. Die Aufstellung von Leitpfosten scheidet<br />

ebenso aus, vorgeschlagen wird eine versetzte Parkordnung mit der Bitte um Rückmeldung<br />

durch den BA. Eine 10minütige Verkehrszählung, die am 28.07.10 durchgeführt wurde,<br />

konnte einen Schleichverkehr in Richtung Schneckestraße nicht bestätigen. Ein Ortstermin<br />

wird für entbehrlich angesehen. Der UA empfiehlt einstimmig Folgendes:<br />

Das KVR wird aufgefordert,<br />

1. dem BA-16 sämtliche Verkehrsmessungsdaten, die im Rahmen des verkehrlichen Gutachtens<br />

zur angekündigten Vorlage eines verkehrlichen Grundsatzbeschlusses gesammelt<br />

wurden, vorzulegen und dabei insbesondere auf die Verkehrsbelastung und Aufkommensverteilung<br />

in den morgendlichen und abendlichen Spitzenverkehrszeiten einzugehen.<br />

Sollten sich die zur Vorbereitung des verkehrlichen Grundsatzbeschlusses gesammelten<br />

Daten auf die geschilderte zehnminütige (!) Verkehrszählung an einem Sommernachmittag<br />

beschränken oder für die Weidener Straße nicht vorliegen, so ist unverzüglich<br />

eine ganztägige Verkehrszählung außer-halb von Ferien durchzuführen.<br />

2. ggf. in Zusammenarbeit mit dem RGU in den von der Antragstellerin angesprochenen<br />

Zeiträumen, d.h. insbesondere nachts und in den Morgenstunden, vor Ort eine Lärmpegelmessung<br />

durchzuführen, um den tatsächlichen Belastungswert zu ermitteln. Der BA-<br />

16 weist dabei daraufhin, dass die angesprochene Lärmkarte auf Hochrechnungen basiert<br />

und lokale Rahmenbedingungen (Straßenzustand, Parkregelung etc.) nicht berücksichtigt.<br />

3. dem BA mittels einer maßstabsgetreuen Skizze oder mithilfe eines Ortstermins dar-zulegen,<br />

wie eine versetzte Parkordnung aussehen könnte, vor allem unter Berücksichtigung<br />

dessen, das die Weidener Straße fast den kompletten LKW-Verkehr von und zum Gewerbegebiet<br />

zu tragen hat. Dabei erinnert der BA-16 daran, dass ja gerade eine Gehwegmitbenutzung,<br />

wie sie andernorts aus versetzten Parkordnungen resultiert, vermieden werden<br />

soll. Ebenfalls darzustellen ist dabei, welche Anzahl von Parkplätzen durch die skizzierte<br />

Maßnahme verloren gehen würden.<br />

4. die Parkverbotsschilder auf der Südseite der Weidener Straße <strong>vom</strong> Übergang zwischen<br />

Radweg und Fußweg an den Übergang von Radweg und Fahrbahn zu verlegen und damit<br />

die Mitbenutzung von Rad- und Fußweg durch Fahrzeuge über größere Distanzen zu<br />

verhindern (siehe Anlage 1).<br />

4.1.8 Straßenbenennung: Perlacher-Tor-Platz; Benennung des Vorplatzes zwischen dem PEP-<br />

Eingang „Perlacher Tor“ und der Thomas-Dehler-Straße als „Perlacher Tor Platz“ (gem. Entscheidungsrecht<br />

des BA (§ 9 Abs. 1 und Anlage 1 Nr. 8.1 der BA-Satzung); Aufhebung des<br />

Beschlusses des Kommunalauschusses <strong>vom</strong> 12.02.2009: „Ablehnung der Benennung des<br />

Vorplatzes zwischen dem Eingang zum PEP-Einkaufszentrum und der Thomas-Dehler-Straße<br />

in Perlacher-Tor-Platz“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01612); Antrag Nr. 08-14 / B 1348<br />

des BA-16 <strong>vom</strong> 28.07.2009; Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04370; Beschluss des Kommunalausschusses<br />

<strong>vom</strong> 30.09.2010 (SB)<br />

„Der Kommunalausschuss des Stadtrats lehnt Umbenennung weiterhin ab. Der UA empfiehlt<br />

einstimmig die Kenntnisnahme.“<br />

Herr Schlichtmeier führte aus, dass die Rechte des Bezirksausschusses hier nicht beachtet<br />

wurden. Die Entscheidung über die Umbenennung stehe nicht dem Stadtrat sondern dem<br />

Bezirksausschuss zu. Er werde sich daher an die Regierung von Oberbayern wenden.<br />

4.1.9 Verkehrssituation Im Gefilde; Bürgeranliegen in der Sitzung am 06.07.2010; Nachfrage des<br />

BA-16 in der Sitzung am 15.09.2010; Antwortschreiben des Kreisverwaltungsreferats <strong>vom</strong><br />

21.10.2010<br />

„Das Schild „Kinder“, <strong>Zeichen</strong> 136 wird abgelehnt, da es nicht zum Zwecke der Geschwindigkeitsreduzierung<br />

gebraucht werden dürfe und es sich zudem um eine Tempo-30-Zone handle.<br />

Der UA empfiehlt einstimmig die Kenntnisnahme und bittet zudem die örtliche Presse<br />

über das im Antwortschreiben angesprochene Vorhaben zum Abbau von Verkehrszeichen<br />

innerhalb von Tempo-30-Zonen zu berichten, da dies erwartbarerweise viele Bürgerinnen<br />

und Bürger irritieren wird.“

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