Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer - WMD Brokerchannel
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Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH<br />
Apianstraße 16–20<br />
85774 Unterföhring bei München<br />
Deutschland<br />
Gebührenfreie Telefonnummer<br />
für Anfragen aus Deutschland:<br />
0800.888-1928<br />
www.pioneerinvestments.de<br />
Stand: 30.04.2008. Quellen: Pioneer Investments, BVI sowie Bundesfinanzministerium. Die<br />
vorstehend getroffenen steuerlichen Aussagen sind nicht als Garantie für den Eintritt der<br />
dargestellten steuerlichen Folgen zu verstehen. Es sollte vor allem berücksichtigt werden, dass sich<br />
die Steuergesetzgebung sowie ihre Interpretation durch Finanzgerichte und -verwaltung jederzeit<br />
ändern kann. Unabhängig davon empfehlen wir die Einschaltung <strong>Ihr</strong>es Steuerberaters, insbesondere,<br />
wenn es um die Erörterung individueller Fragen <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> geht. Die Fonds von Pioneer<br />
Investments erhalten Sie bei Banken, Versicherungen und Anlageberatern. Der vollständige sowie<br />
der vereinfachte Verkaufsprospekt, die für den Anteilserwerb allein maßgeblich sind, sind als<br />
Druckstücke kostenlos erhältlich in Deutschland bei der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft<br />
mbH, Apianstraße 16–20, 85774 Unterföhring bei München. Die in der Vergangenheit<br />
erzielten Erfolge sind keine Garantie für die zukünftige Entwicklung einer Anlage. Soweit nicht anders<br />
angegeben, beruhen die in diesem Dokument enthaltenen Ansichten auf Recherchen, Berechnungen<br />
und Informationen von Pioneer Investments. Diese Ansichten können sich jederzeit ändern, abhängig<br />
von wirtschaftlichen und anderen Rahmenbedingungen. Es gibt keine Gewähr, dass sich Länder,<br />
Märkte oder Branchen wie erwartet entwickeln werden. Investitionen beinhalten gewisse Risiken,<br />
darunter politische und währungsbedingte Risiken. Die Rendite und der Wert der zugrunde liegenden<br />
Anlage sind Schwankungen unterworfen. Dies kann zum vollständigen Verlust des investierten<br />
Kapitals führen. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt aufmerksam, bevor Sie investieren. Diese<br />
Broschüre ist kein Verkaufsprospekt und stellt kein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Anteilen in<br />
Ländern dar, in denen ein solches Angebot nicht rechtmäßig wäre. Außerdem stellt diese Broschüre<br />
kein solches Angebot an Personen dar, an die es nach der jeweils anwendbaren Gesetzgebung nicht<br />
abgegeben werden darf. Pioneer Investments ist ein Markenname der Unternehmensgruppe Pioneer<br />
Global Asset Management S.p.A.<br />
04/08 880 115 01<br />
<strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong><br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong>
Inhalt<br />
Seite<br />
Was ist die <strong>Abgeltungssteuer</strong>? 4<br />
Die wichtigsten Änderungen 5<br />
Nicht alle Anlageformen werden 6<br />
künftig gleich besteuert<br />
Investmentfonds bleiben attraktiv 8<br />
Anwendung der <strong>Abgeltungssteuer</strong> 10<br />
auf Aktienfonds<br />
Anwendung der <strong>Abgeltungssteuer</strong> 11<br />
auf Renten- und Geldmarktfonds<br />
Anwendung der <strong>Abgeltungssteuer</strong> 12<br />
auf Dach- und Mischfonds<br />
Umschichtungen kosten künftig Geld 13<br />
Sonderstellung von Zertifikaten 14<br />
Versicherungen: Die <strong>Abgeltungssteuer</strong> 15<br />
greift nicht<br />
Tipps <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 16<br />
Was Sie über die <strong>Abgeltungssteuer</strong> 20<br />
wissen sollten<br />
Diese Termine sollten Sie beachten 22<br />
2 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 3
Was ist die<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong>?<br />
Ab dem 01.01.2009 unterliegen grundsätzlich alle Zinserträge,<br />
Dividenden und Kursgewinne einer Pauschalbesteuerung<br />
von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).<br />
Betroffen sind alle Anleger, die in<br />
Deutschland steuerpflichtig sind.<br />
Die wichtigsten<br />
Änderungen<br />
Ab dem<br />
01.01.2009 gilt<br />
die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
für sämtliche<br />
Erträge aus<br />
Kapitalanlagen.<br />
Sie betrifft alle in<br />
Deutschland<br />
steuerpflichtigen<br />
Anleger.<br />
Im Gegenzug entfallen das Halbeinkünfteverfahren<br />
bei Dividenden und die zwölfmonatige Spekulationsfrist<br />
auf Veräußerungsgewinne – die Haltedauer der<br />
Anlagen ist also für die <strong>Abgeltungssteuer</strong> unerheblich.<br />
Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25%<br />
liegt, können zu viel bezahlte Steuern über ihre Einkommensteuererklärung<br />
<strong>zur</strong>ückfordern.<br />
Die Vorteile der <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
Mit der Einführung der <strong>Abgeltungssteuer</strong> soll die<br />
Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland verbessert<br />
werden. Die anonyme Besteuerung der Anleger, ein<br />
niedriger Steuersatz und ein einheitliches, transparentes<br />
System für die unterschiedlichen Erträge sind besonders<br />
für ausländische Investoren interessant. Steuerhinterziehung<br />
ist im Inland künftig kaum mehr möglich. Denn<br />
die Erträge aus Kapitalvermögen werden von der depotführenden<br />
Bank direkt an das Finanzamt abgeführt.<br />
Regelung für Investmentfonds<br />
bis zum 31.12.2008<br />
Veräußerungsgewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist<br />
von 12 Monaten erzielt werden, werden mit<br />
dem individuellen Einkommen steuersatz besteuert.<br />
Veräußerungsgewinne, die nach Ablauf von 12<br />
Monaten erzielt werden, sind steuerfrei.<br />
Veräußerungsverluste (zwischen Kauf und Verkauf<br />
liegen weniger als 12 Monate) können mit<br />
anderen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen<br />
verrechnet werden (u.a. Aktien, Immobilien, Investmentfonds).<br />
Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Dividenden werden<br />
nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert.<br />
Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Zinsen werden<br />
mit dem individuellen Steuersatz versteuert.<br />
Ausgeschüttete bzw. thesaurierte Kursgewinne<br />
bleiben steuerfrei.<br />
Regelung für Investmentfonds<br />
ab dem 01.01.2009<br />
25% Steuer auf realisierte<br />
Veräußerungsgewinne –<br />
unabhängig von der Haltedauer.<br />
Realisierte Veräußerungsverluste können u.a.<br />
mit Kursgewinnen aus Aktien, anderen Fondsanteilen,<br />
Anleihen und Zertifikaten sowie mit<br />
Dividenden und Zinsen verrechnet werden.<br />
Bei Erträgen, die der Fonds erzielt, gilt: 25%<br />
Steuer auf Dividenden und Zinsen – sowohl<br />
bei Ausschüttung als auch bei Thesaurierung.<br />
Kursgewinne dagegen werden nur bei der<br />
Ausschüttung besteuert.<br />
4 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 5
Nicht alle Anlageformen<br />
werden<br />
künftig gleich<br />
besteuert<br />
Sowohl Investmentfonds als auch traditionelle Anlageformen<br />
wie Spareinlagen und Bausparverträge unterliegen<br />
ab dem 01.01.2009 der <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Dabei<br />
weichen die abgeltungssteuerpflichtigen Erträge von<br />
Anlage zu Anlage ab.<br />
Investmentfonds Zinsen/Mieten Dividenden Kursgewinne Siehe Seite<br />
Aktienfonds X X 10<br />
Rentenfonds X X 11<br />
Geldmarktfonds X X 11<br />
Dachfonds X X X 12<br />
Mischfonds X X X 12<br />
AS-Fonds X X X<br />
ETFs X X X<br />
Hedgefonds X X X<br />
Steueroptimierte Rentenfonds X X<br />
Geschlossene Fonds<br />
Offene Immobilienfonds<br />
Private-Equity-Fonds X X<br />
Sonstige Wertpapiere<br />
Aktien X X<br />
Festverzinsliche Wertpapiere X X<br />
Zertifikate X X 14<br />
Versicherungspolicen 15<br />
Fondsgebundene Lebensversicherung<br />
Rentenversicherung<br />
Sonstige Anlageformen<br />
Fondssparverträge (je nach Vertragsart) X X X<br />
VL-Verträge (je nach Vertragsart) X X X<br />
Bausparverträge<br />
X<br />
Fremdgenutzte Immobilien<br />
REITs X X<br />
Riester-/Rürup-Produkte<br />
Selbstgenutzte Immobilien<br />
Spar-, Sicht- und Termineinlagen<br />
X<br />
Quelle: Pioneer Investments, BVI und Bundesfinanzministerium.<br />
6 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 7
Investmentfonds<br />
bleiben attraktiv<br />
Auch typische<br />
Altersvorsorgelösungen<br />
wie<br />
Fondssparpläne<br />
und VL-Verträge<br />
unterliegen der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Ab dem 01.01.2009 unterliegen alle Zinserträge, Dividenden<br />
und Kursgewinne der <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Kursgewinne von<br />
Fondsanteilen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden,<br />
können auch noch nach dem 01.01.2009 jederzeit steuerfrei<br />
veräußert werden. Voraussetzung: Zwischen Kauf und Verkauf<br />
liegen mindestens zwölf Monate.<br />
Keine Ausnahme für Fondssparpläne und VL-Verträge<br />
Auch Vorsorgelösungen wie das Fondssparen oder Vermögenswirksame<br />
Leistungen (VL) sind von der <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
betroffen. Dabei wird jede Sparrate als separate Einmalanlage<br />
betrachtet.<br />
→ Alle Anteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden,<br />
werden noch nach der alten Regelung behandelt.<br />
→ Werden Fondsanteile ab dem 01.01.2009 gekauft, fallen<br />
bei Verkauf realisierte Kursgewinne unter die <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Entnahmen aus Fondssparplänen<br />
Aktuell wird die „First in first out“-Methode (Fifo-Methode)<br />
angewandt: Zuerst erworbene Anteile gelten auch zuerst als<br />
verkauft. Anteile, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden,<br />
können unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist also<br />
auch noch nach dem 01.01.2009 steuerfrei verkauft werden.<br />
Zwischengewinnbesteuerung bleibt unverändert<br />
Zwischengewinne werden auch nach dem 01.01.2009<br />
besteuert: Unter Zwischengewinn versteht man den im<br />
Fondspreis enthaltenen und dem Anleger noch nicht<br />
zugeflossenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und<br />
Zinsansprüchen zusammensetzt. Beim Anleger sind die<br />
Zwischengewinne nur steuerlich relevant:<br />
→ bei Kauf und Verkauf oder<br />
→ beim Zufluss der ausschüttenden oder thesaurierenden<br />
Erträge<br />
1<br />
Eine Ausnahme soll nach<br />
neuesten Plänen für Gewinne<br />
aus der Veräußerung von<br />
Zertifikaten, die nach dem<br />
31.12.2008 von einem<br />
Fonds erworben werden,<br />
eingeführt werden. Diese<br />
sollen zu den ausschüttungsgleichen<br />
Erträgen zählen,<br />
die bereits zum Geschäftsjahresende<br />
des jeweiligen<br />
Fonds besteuert werden.<br />
2<br />
Ggf. mit Ausnahme<br />
von Erträgen aus nach<br />
dem 31.12.2008 erworbenen<br />
Zertifikaten.<br />
Vorteile für thesaurierende Investmentfonds<br />
Thesaurierende Investmentfonds – egal ob sie in Aktien oder<br />
Anleihen investieren – profitieren bei Erwerb ab 2009 von<br />
einem Steuerstundungseffekt: Realisierte und unrealisierte<br />
Kursgewinne, die der Fonds erwirtschaftet, fließen in das<br />
Fondsvermögen und nur die ordentlichen Erträge werden<br />
am Ende des Geschäftsjahres besteuert. Die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
auf Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurierenden<br />
Fondsanteile fällig. 1<br />
Ausgeschüttete Kursgewinne und ordentliche Erträge werden<br />
dagegen ab dem 01.01.2009 – sofern das entsprechende<br />
Wertpapier durch den Fonds nach dem 31.12.2008 erworben<br />
wurde – der <strong>Abgeltungssteuer</strong> unterworfen. Unabhängig<br />
davon, ob die Fondsanteile vor oder nach dem 01.01.2009<br />
gekauft wurden.<br />
Keine Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Investmentfonds<br />
Thesaurierte Zinsen und Dividenden (sowie ggf. Erträge aus<br />
der Einlösung bzw. der Veräußerung von Zertifikaten, die<br />
nach dem 31.12.2008 erworben wurden) fließen dem Anleger<br />
am Geschäftsjahresende steuerrechtlich zu. Sie verbleiben<br />
aber im Fonds. Damit Anleger beim Verkauf ihrer Anteile<br />
nicht doppelt besteuert werden, können Veräußerungsgewinne<br />
um die bis dahin entstandenen Thesaurierungen<br />
bereinigt werden.<br />
Besteuerung von Investmentfonds<br />
Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />
Wer sichergehen will, dass die vom Fondsmanagement erwirtschafteten Kursgewinne<br />
2 keine <strong>Abgeltungssteuer</strong> auslösen, legt sich vor dem 01.01.2009<br />
thesaurierende Fonds ins Depot.<br />
Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />
Das Fondsprivileg bleibt teilweise bestehen, da Veräußerungsgewinne 2 auf Fondsebene<br />
auch weiterhin nicht besteuert werden. Für den Anleger kommt die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
erst beim Verkauf seiner thesaurierenden Fondsanteile zum Tragen.<br />
Er profitiert also von einem Steuerstundungseffekt.<br />
8 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 9
Anwendung der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
auf Aktienfonds<br />
Keine Unterscheidung zwischen Aktien und Aktienfonds<br />
Aktienfonds-Anleger werden steuerlich behandelt wie<br />
Aktionäre: Ab 2009 werden Dividenden und realisierte<br />
Kursgewinne mit 25% <strong>Abgeltungssteuer</strong> (zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer) belastet. Anleger können<br />
aber künftig die Kursgewinne ihrer Anlagen ohne Berücksichtigung<br />
der zwölfmonatigen Spekulationsfrist veräußern.<br />
Anwendung der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
auf Renten- und<br />
Geldmarktfonds<br />
Rentenfonds werden wie Anleihen besteuert<br />
Schütten Rentenfonds nach dem 31.12.2008 Zinsen aus,<br />
fallen – ebenso wie bei Zinsen aus festverzinslichen<br />
Wertpapieren – 25% <strong>Abgeltungssteuer</strong> an. Sollten in den<br />
Ausschüttungen auch Kursgewinne enthalten sein, werden<br />
diese ebenfalls mit 25% belastet – sofern die entsprechenden<br />
Wertpapiere durch den Fonds nach dem<br />
31.12.2008 erworben wurden.<br />
Die Spekulationsfrist<br />
bei Aktienfonds<br />
behindert<br />
ab dem<br />
01.01.2009 nicht<br />
mehr die Realisierung<br />
von<br />
Kursgewinnen.<br />
Auswirkung der <strong>Abgeltungssteuer</strong> auf eine langfristige<br />
Anlage in einem Aktienfonds<br />
200.000 EUR<br />
150.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
50.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
25.000 EUR<br />
75.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
Die Zinserträge<br />
bei Renten- und<br />
Geldmarktfonds<br />
unterliegen ab<br />
2009 nur noch<br />
einer Besteuerung<br />
von maximal<br />
25%.<br />
Niedrigzins-Anleihen leiden unter der <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
Niedrigzins-Anleihen werden an der Börse weit unter<br />
ihrem Nominalwert gehandelt. Vergehen bis <strong>zur</strong> Tilgung<br />
zu 100% mehr als zwölf Monate, ist der Kursgewinn für<br />
den Anleger – sofern diese Anleihen nicht als Finanzinnovationen<br />
eingestuft werden – steuerfrei. Ab dem<br />
01.01.2009 fällt das Privileg für solche Anleihen weg.<br />
0 EUR<br />
Einmalanlage vor<br />
dem 01.01.2009<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong> von 25% auf Kursgewinne<br />
Fiktiver Gewinn nach zehn Jahren<br />
Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds<br />
Einmalanlage nach<br />
dem 01.01.2009<br />
Quelle: Pioneer Investments. Eigene Berechnungen, ohne Berücksichtigung von Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuerabzug.<br />
Besteuerung von Aktienfonds<br />
Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />
Aktienfondsanteile können auch nach dem 01.01.2009 jederzeit steuerfrei<br />
veräußert werden. Voraussetzung: Die zwölfmonatige Spekulationsfrist wird eingehalten.<br />
Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />
Anleger profitieren weiterhin von der hohen Renditeerwartung von Aktien und<br />
Aktienfonds. Sie können ihre Verkaufsentscheidung jetzt unabhängig von der<br />
Haltedauer treffen. Denn die Spekulationsfrist fällt weg. Gewinne aus Aktienverkäufen<br />
unterliegen aber grundsätzlich der <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Besteuerung von Renten- und Geldmarktfonds<br />
Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />
Anteile von Renten- oder Geldmarktfonds können – unter Einhaltung der Spekulationsfrist<br />
– jederzeit steuerfrei veräußert werden.<br />
Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />
Renten- und Geldmarktfonds sowie festverzinsliche Wertpapiere profitieren von der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong>. Wurden bisher Zinserträge mit 30% Zinsabschlagsteuer belastet<br />
und später der individuellen Einkommensteuer unterworfen, wird der Steuersatz ab<br />
2009 höchstens noch 25% betragen.<br />
10 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 11
Anwendung der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
auf Dach- und<br />
Mischfonds<br />
Dachfonds eignen sich für Investoren, die ihre Anlagen<br />
lange halten. Denn das Fondsmanagement passt die<br />
Portfolioaufteilung dem aktuellen Marktumfeld an.<br />
So kann in Börsenschwächephasen der Aktienanteil<br />
gesenkt und in starken Marktphasen erhöht werden.<br />
Dachfonds sind daher ideal für langfristiges Investieren.<br />
Umschichtungen<br />
kosten künftig<br />
Geld<br />
Langfristige Anleger werden ab dem 01.01.2009 belohnt.<br />
Denn die <strong>Abgeltungssteuer</strong> in Höhe von 25% auf Kursgewinne<br />
greift erst beim Verkauf ihrer Anteile. Spekulative<br />
Anleger – die ihr Depot oft umschichten – werden<br />
hingegen bei jeder Veräußerung aufs Neue <strong>zur</strong> Kasse<br />
gebeten. <strong>Ihr</strong> Kapital <strong>zur</strong> Wiederanlage schrumpft.<br />
Dachfonds sind<br />
die Gewinner der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Anteile, die ab<br />
2009 erworben<br />
werden, ermöglichen<br />
einen Steuerstundungseffekt<br />
–<br />
denn die Umschichtungen<br />
im<br />
Fonds unterliegen<br />
nicht der <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Große Vorteile für Dachfonds ab 2009<br />
Anleger, die ihr Portfolio immer selbst an die aktuelle<br />
Marktlage anpassen wollen, müssen die realisierten<br />
Gewinne bei Erwerb ab dem 01.01.2009 versteuern. Diese<br />
fehlen ihnen dann bei der Wiederanlage. Je länger der<br />
Anlagezeitraum, die Höhe der Kursgewinne und die<br />
Anzahl der Umschichtungen im Depot, desto dramatischer<br />
die Folgen. Umschichtungen innerhalb des Vermögens<br />
eines Dach- oder Mischfonds lösen jedoch keine<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong> aus – dies gilt auch bei Erwerb der<br />
Anteile nach dem 31.12.2008. Das Management kann<br />
nach jedem Verkauf wieder das komplette Kapital investieren.<br />
Die <strong>Abgeltungssteuer</strong> greift erst, wenn Anteile des<br />
Fonds mit Gewinn verkauft werden.<br />
Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage<br />
vor dem 01.01.2009<br />
140.000 EUR<br />
130.000 EUR<br />
120.000 EUR<br />
110.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
90.000 EUR<br />
Einmalanlage<br />
vor 2009<br />
Verkauf und<br />
Wiederanlage<br />
Aktienfonds<br />
vor 2009<br />
Verkauf und<br />
Wiederanlage<br />
Aktienfonds<br />
nach 2009<br />
133.100 EUR<br />
127.119 EUR<br />
Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen)<br />
Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen)<br />
Verkauf Aktien-/<br />
Dachfonds<br />
nach 2009<br />
Verkäufe und<br />
Käufe in Aktienfonds<br />
mindern<br />
den fiktiven<br />
Gewinn gegenüber<br />
einem<br />
Dachfonds um<br />
5.981 EUR.<br />
Besteuerung von Dach- und Mischfonds<br />
Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />
Anlagen in Dach- oder Mischfonds profitieren in vollem Umfang vom Fondsprivileg<br />
(keine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen). Fondsanteile können – unter Einhaltung<br />
der Spekulationsfrist – jederzeit steuerfrei veräußert werden.<br />
Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />
Dach- und Mischfonds profitieren teilweise auch weiterhin vom Fondsprivileg –<br />
denn Veräußerungsgewinne, die im Fondsvermögen verbleiben, sind abgeltungssteuerfrei.<br />
Wertentwicklung einer fiktiven Einmalanlage<br />
nach dem 01.01.2009<br />
140.000 EUR<br />
130.000 EUR<br />
120.000 EUR<br />
110.000 EUR<br />
100.000 EUR<br />
90.000 EUR<br />
Einmalanlage<br />
nach 2009<br />
Verkauf und<br />
Wiederanlage<br />
Aktienfonds<br />
nach 2009<br />
Verkauf und<br />
Wiederanlage<br />
Aktienfonds<br />
nach 2009<br />
130.075 EUR<br />
124.230 EUR<br />
Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Dachfonds (keine Umschichtungen)<br />
Einmalanlage von 100.000 EUR in einem Aktienfonds (mit Umschichtungen)<br />
Quelle: Pioneer Investments. Eigene Berechnungen. Angenommene Rendite von 10% pro Jahr.<br />
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer unberücksichtigt.<br />
Verkauf Aktien-/<br />
Dachfonds<br />
nach 2009<br />
Verkäufe und<br />
Käufe in Aktienfonds<br />
mindern<br />
den fiktiven<br />
Gewinn gegenüber<br />
einem<br />
Dachfonds um<br />
5.845 EUR.<br />
12 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 13
Sonderstellung<br />
von Zertifikaten<br />
Einige Zertifikate wurden bisher so konstruiert, dass sie<br />
steuerpflichtige Zins- und Dividendenerträge in steuerfreie<br />
Veräußerungsgewinne umwandeln. Die Voraussetzung<br />
hierfür war eine Haltedauer von mindestens zwölf<br />
Monaten. Um weiteren Steuerausfällen vorzubeugen, wurden<br />
für Zertifikate spezielle Fristen festgelegt.<br />
Versicherungen:<br />
Die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
greift<br />
nicht<br />
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, die<br />
bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, werden bei Fälligkeit<br />
steuerfrei ausgezahlt. Die Voraussetzungen:<br />
→ Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren<br />
→ Mindesttodesfallschutz von 60%<br />
→ mindestens fünf Jahre Beitragszahlung<br />
Bei der künftigen<br />
Besteuerung von<br />
Zertifikaten sind<br />
besondere Fristen<br />
zu beachten.<br />
Besondere Fristen für die Besteuerung von Zertifikaten<br />
→ Zertifikate, die nicht als Finanzinnovationen eingestuft<br />
werden und bis einschließlich 14.03.2007 erworben<br />
wurden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist<br />
jederzeit steuerfrei veräußert werden.<br />
→ Anleger, die nach dem 14.03.2007 gekauft haben, aber<br />
vor dem 30.06.2009 verkaufen, erhalten ihre Gewinne<br />
steuerfrei. Voraussetzung ist wieder eine Haltefrist von<br />
mindestens zwölf Monaten.<br />
→ Wer Zertifikate nach dem 14.03.2007 erworben hat und<br />
nach dem 30.06.2009 mit Gewinn veräußert, zahlt auf<br />
realisierte Kursgewinne <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Besteuerung von Zertifikaten<br />
Erwerb vor dem 30.06.2008:<br />
Alle Anlagen, die bis 29.06.2008 erworben werden, können bis zum 30.06.2009<br />
steuerfrei veräußert werden. Auch hier gilt es, die Spekulationsfrist von zwölf<br />
Monaten zu beachten. Zertifikate, die bis einschließlich 14.03.2007 erworben<br />
wurden, können auch nach dem 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden.<br />
Erwerb nach dem 30.06.2008:<br />
Eine Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Zertifikaten kann nicht<br />
mehr vermieden werden.<br />
Versicherungspolicen<br />
sind<br />
nicht von der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
betroffen.<br />
Bei Vertragsabschlüssen nach dem 01.01.2005 ist der<br />
Ertrag lediglich <strong>zur</strong> Hälfte steuerpflichtig. Entscheidend<br />
ist dann der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers<br />
– die <strong>Abgeltungssteuer</strong> kommt nicht zum Tragen.<br />
Diese Regelung gilt für alle Lebensversicherungen und für<br />
private Rentenversicherungen mit einmaliger Kapitalauszahlung.<br />
Die Voraussetzungen:<br />
→ Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren<br />
→ Auszahlung der Versicherungssumme erst ab einem<br />
Alter von 60 Jahren<br />
Vergleich von Fondspolicen mit traditionellen Fondssparplänen<br />
Fondspolicen<br />
Fondssparpläne<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong>pflichtig Nein. Aber die Hälfte Ja, bei Erwerb von Anteilen<br />
der Kapitalerträge muss nach dem 31.12.2008.<br />
mit dem persönlichen 25% <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
Steuersatz versteuert auf Kursgewinne und<br />
werden.<br />
ordentliche Erträge.<br />
Renditeerwartung Meist geringer als bei Gewöhnlich eine höhere<br />
Fondssparplänen.<br />
Renditeerwartung.<br />
Flexibilität Gewöhnlich lange Gewöhnlich<br />
Laufzeit. Verkauf nur zum börsentäglicher<br />
aktuellen Rückkaufswert Verkauf möglich.<br />
unter großen Kapitalverlusten<br />
möglich.<br />
Besteuerung von Lebens- und Rentenversicherungen<br />
Versicherungspolicen sind nicht von der <strong>Abgeltungssteuer</strong> betroffen. Sie haben<br />
aber gewöhnlich eine lange Vertragslaufzeit – eine vorzeitige Vertragsauflösung<br />
ist daher oft nur unter erheblichen Kapitaleinbußen möglich.<br />
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Tipps <strong>zur</strong><br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
Kapitaleinkünfte erhöhen künftig nicht mehr das steuerpflichtige<br />
Einkommen<br />
Kapitalerträge, die der <strong>Abgeltungssteuer</strong> unterliegen,<br />
brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu<br />
werden. Somit erhöhen Kapitaleinkünfte ab dem<br />
01.01.2009 nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen.<br />
Ein Vorteil für Investoren, die hohe Zins- und Dividendeneinnahmen<br />
erzielen. Anleger, deren persönlicher<br />
Steuersatz unter 25% liegt, können in ihrer Einkommensteuererklärung<br />
zu viel gezahlte Steuern <strong>zur</strong>ückfordern.<br />
Altverluste können in einer Übergangsphase weiter<br />
verrechnet werden<br />
Altverluste aus der Veräußerung von Wertpapieren<br />
können bis 2013 weiterhin mit anderen Einkünften aus<br />
Kapitalvermögen verrechnet werden. Voraussetzung:<br />
Es handelt sich dabei nach geltendem Recht um negative<br />
Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften.<br />
Anleger, deren<br />
persönlicher<br />
Steuersatz unter<br />
25% liegt, können<br />
zu viel<br />
gezahlte Steuern<br />
über die Einkommensteuererklärung<br />
<strong>zur</strong>ückfordern.<br />
Verrechnung von Kursverlusten möglich<br />
Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem<br />
01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />
verrechenbar – nicht aber mit Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Aktien: Auch<br />
weiterhin können realisierte Kursverluste nur mit<br />
Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.<br />
Für die Besteuerung<br />
von Fremdwährungsanlagen<br />
ist künftig<br />
nur der Gewinn<br />
im Euro-Gegenwert<br />
relevant.<br />
Altverluste aus Kapitalvermögen<br />
verrechenbar mit<br />
sämtlichen Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen<br />
Versteuerung von ausländischen Kapitalerträgen<br />
Der Steuerpflichtige muss ausländische Kapitalerträge,<br />
sofern sie nicht von einem deutschen Kreditinstitut für<br />
ihn verwahrt werden, selbst in der Steuererklärung<br />
angeben.<br />
Veräußerungsverluste<br />
aus Aktien<br />
Sonstige Verluste aus<br />
Kapitalvermögen<br />
verrechenbar mit<br />
verrechenbar mit<br />
Veräußerungsgewinnen<br />
aus Aktien<br />
sämtlichen Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen<br />
Fremdwährungsanlagen: Besteuerung der Gewinne im<br />
Euro-Gegenwert<br />
Fremdwährungsanleihen haben gewöhnlich eine höhere<br />
jährliche Rendite als Euro-Anleihen. <strong>Abgeltungssteuer</strong>pflichtig<br />
ist künftig aber nur der Unterschied zwischen<br />
Anschaffungs- und Verkaufskurs in Euro. Wirft eine<br />
Anlage in ausländischer Währung zwar Zinsen ab, verliert<br />
aber durch Währungsabwertung, so ist nur der<br />
Saldo steuerpflichtig.<br />
16 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 17
Freistellungsauftrag<br />
und<br />
NV-Bescheinigung<br />
bleiben<br />
gültig.<br />
Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung<br />
Für Kapitalerträge gilt weiterhin der Sparerpauschbetrag<br />
in Höhe von 801 Euro pro Person – bei Zusammenveranlagten<br />
beträgt er 1.602 Euro. Dieser ersetzt den Freistellungsauftrag<br />
von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale<br />
in Höhe von 51 Euro. Erträge innerhalb dieses<br />
Rahmens unterliegen nicht der <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Dagegen<br />
erkennt das Finanzamt Werbungskosten – wie Depot- und<br />
Vermögensverwaltungsgebühren – ab dem 01.01.2009<br />
nicht mehr an.<br />
Die NV-Bescheinigung – die so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
– behält weiterhin ihre Gültigkeit:<br />
Sie befreit Anleger komplett von der <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
NV-Bescheinigungen bekommen Anleger, wenn ihr<br />
Wohnsitz in Deutschland liegt und anzunehmen ist, dass<br />
sie nicht <strong>zur</strong> Einkommensteuer veranlagt werden.<br />
Quellensteuer im Ausland bleibt bestehen<br />
Die <strong>Abgeltungssteuer</strong> wird die Quellensteuer im Ausland<br />
nicht ersetzen. Die Quellensteuer wird aber auf die<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong> in Deutschland angerechnet. Die seit<br />
dem 01.07.2005 in Belgien, Österreich, Luxemburg, der<br />
Schweiz und Liechtenstein erhobene anonyme Quellensteuer<br />
auf Zinsen gilt ebenfalls weiterhin. Derzeit liegt<br />
der Steuersatz bei 15%. Ab Juli 2008 steigt die Steuer auf<br />
20% und ab Juli 2011 auf 35%. Dann ist die deutsche<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong> günstiger und die Verlagerung von<br />
Zinserträgen in diese Länder lohnt kaum noch.<br />
Künftige Berechnung von Einkommen aus Kapitalvermögen<br />
Sparerfreibetrag/<br />
Sparerpauschbetrag<br />
Werbungskostenpauschale<br />
Steuerbelastung (wenn die<br />
jährlichen Einkünfte pro<br />
Person über 801 Euro liegen)<br />
Einnahmen aus Zinsen<br />
und Dividenden<br />
(bis 31.12.2008)<br />
750 EUR<br />
51 EUR<br />
→ Zinsabschlagsteuer von 30%<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer) auf Zinsen<br />
→ Kapitalertragsteuer von 20%<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und Körperschaftsteuer) auf<br />
Dividenden als Vorauszahlung auf<br />
die individuelle Einkommensteuerschuld<br />
→ Gegebenenfalls Verrechnung zu<br />
viel bezahlter Steuern über die<br />
Einkommensteuererklärung<br />
Einnahmen aus Zinsen, Dividenden<br />
und Veräußerungsgewinnen<br />
(ab 01.01.2009)<br />
801 EUR<br />
–<br />
→ <strong>Abgeltungssteuer</strong> von 25%<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer)<br />
→ Gegebenenfalls Verrechnung<br />
zu viel bezahlter Steuern über<br />
die Einkommensteuererklärung,<br />
sofern der persönliche Steuersatz<br />
unter 25% liegt<br />
Private Vorsorge ist Zukunftsvorsorge<br />
Private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Und Investmentfonds haben<br />
hierbei einiges zu bieten: Sie geben dem Geld eine Chance, sich zu vermehren.<br />
Bereits mit geringen monatlichen Summen kann so mit der Zeit ein stattliches<br />
Vermögen erwirtschaftet werden. Investmentfonds können so der drohenden<br />
Versorgungslücke im Rentenalter frühzeitig entgegenwirken. Die Versorgungslücke<br />
entsteht aus der Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und dem ersten<br />
Rentenanspruch. Auf diesen Geldbetrag müssen Sie als Rentenempfänger<br />
monatlich verzichten.<br />
18 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 19
Was Sie über die<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
wissen sollten<br />
Anlagen in Wertpapieren, die bis zum 31.12.2008 getätigt<br />
1 werden, können nach Ablauf der einjährigen Spekulati-<br />
6<br />
onsfrist ohne zeitliche Begrenzung steuerfrei veräußert<br />
werden. Für Zertifikate gelten gesonderte Fristen.<br />
Für Zertifikate entfällt der Bestandsschutz fast gänzlich.<br />
Alle Papiere, die nach dem 14.03.2007 gekauft wurden,<br />
können nur noch bis 30.06.2009 steuerfrei veräußert<br />
werden.<br />
2<br />
Ab 01.01.2009 greift die <strong>Abgeltungssteuer</strong> mit 25% (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf Zinsen,<br />
Dividenden und Kursgewinne. Die bisher geltende zwölfmonatige<br />
Spekulationsfrist entfällt, ebenso wie das Halbeinkünfteverfahren<br />
bei Dividenden.<br />
7<br />
Freistellungsauftrag in Form des Sparerpauschbetrages<br />
und NV-Bescheinigung haben weiter Gültigkeit. Dagegen<br />
erkennt das Finanzamt ab dem 01.01.2009 Werbungskosten,<br />
wie Depot- und Vermögensverwaltungsgebühren,<br />
nicht mehr an.<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Die <strong>Abgeltungssteuer</strong> betrifft auch Altersvorsorgelösungen<br />
wie Fondssparpläne, VL-Verträge und Bausparverträge<br />
sowie Gewinne aus Options- oder Termingeschäften und<br />
Hedgefonds.<br />
Thesaurierende Investmentfonds profitieren ab dem<br />
01.01.2009 von einem Steuerstundungseffekt: Die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
der durch den Fonds realisierten und unrealisierten<br />
Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurierenden<br />
Fondsanteile fällig.<br />
Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem<br />
01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />
verrechenbar – nicht aber mit Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Verluste aus Aktien,<br />
die nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar sind.<br />
8<br />
9<br />
Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25% hat, erhält zu<br />
viel entrichtete Abgaben über die persönliche Steuererklärung<br />
<strong>zur</strong>ück.<br />
Nicht von der <strong>Abgeltungssteuer</strong> betroffen sind Erträge aus<br />
folgenden Anlagemöglichkeiten:<br />
→ Riester- und Rürup-Produkte<br />
→ (fondsgebundene) Lebens- und Rentenversicherungen<br />
→ eigen- und fremdgenutzte Immobilien<br />
→ geschlossene Fonds und offene Immobilienfonds (die in<br />
im Ausland befindliche Objekte investieren und soweit<br />
die Erträge nach einem Doppelbesteuerungsabkommen<br />
in Deutschland freigestellt werden)<br />
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Diese Termine<br />
sollten Sie<br />
beachten<br />
15.03.2007: Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als<br />
Finanzinnovationen eingestuft werden und die vor diesem<br />
Datum erworben wurden, können nach einjähriger<br />
Haltefrist auf unbegrenzte Zeit steuerfrei veräußert<br />
werden.<br />
31.12.2008: Bei Wertpapieren, die bis zum 31.12.2008<br />
erworben wurden, fällt bei Ausschüttungen ab 2009<br />
bereits die <strong>Abgeltungssteuer</strong> an. Dagegen gilt für Kursgewinne<br />
ein Bestandsschutz – sofern die einjährige Spekulationsfrist<br />
eingehalten wurde. Für Zertifikate gelten<br />
gesonderte Fristen.<br />
01.01.2009: Ab jetzt greift die <strong>Abgeltungssteuer</strong> auf alle<br />
Kapitalerträge.<br />
30.06.2009: Zertifikate, die vom Gesetzgeber nicht als<br />
Finanzinnovationen eingestuft werden und die nach dem<br />
14.03.2007 und vor dem 30.06.2008 angeschafft wurden,<br />
können bis zum 30.06.2009 steuerfrei veräußert werden.<br />
Voraussetzung: die Einhaltung der einjährigen Spekulationsfrist.<br />
22 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 23