Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer - WMD Brokerchannel
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Freistellungsauftrag<br />
und<br />
NV-Bescheinigung<br />
bleiben<br />
gültig.<br />
Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung<br />
Für Kapitalerträge gilt weiterhin der Sparerpauschbetrag<br />
in Höhe von 801 Euro pro Person – bei Zusammenveranlagten<br />
beträgt er 1.602 Euro. Dieser ersetzt den Freistellungsauftrag<br />
von 750 Euro und die Werbungskostenpauschale<br />
in Höhe von 51 Euro. Erträge innerhalb dieses<br />
Rahmens unterliegen nicht der <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Dagegen<br />
erkennt das Finanzamt Werbungskosten – wie Depot- und<br />
Vermögensverwaltungsgebühren – ab dem 01.01.2009<br />
nicht mehr an.<br />
Die NV-Bescheinigung – die so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
– behält weiterhin ihre Gültigkeit:<br />
Sie befreit Anleger komplett von der <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
NV-Bescheinigungen bekommen Anleger, wenn ihr<br />
Wohnsitz in Deutschland liegt und anzunehmen ist, dass<br />
sie nicht <strong>zur</strong> Einkommensteuer veranlagt werden.<br />
Quellensteuer im Ausland bleibt bestehen<br />
Die <strong>Abgeltungssteuer</strong> wird die Quellensteuer im Ausland<br />
nicht ersetzen. Die Quellensteuer wird aber auf die<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong> in Deutschland angerechnet. Die seit<br />
dem 01.07.2005 in Belgien, Österreich, Luxemburg, der<br />
Schweiz und Liechtenstein erhobene anonyme Quellensteuer<br />
auf Zinsen gilt ebenfalls weiterhin. Derzeit liegt<br />
der Steuersatz bei 15%. Ab Juli 2008 steigt die Steuer auf<br />
20% und ab Juli 2011 auf 35%. Dann ist die deutsche<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong> günstiger und die Verlagerung von<br />
Zinserträgen in diese Länder lohnt kaum noch.<br />
Künftige Berechnung von Einkommen aus Kapitalvermögen<br />
Sparerfreibetrag/<br />
Sparerpauschbetrag<br />
Werbungskostenpauschale<br />
Steuerbelastung (wenn die<br />
jährlichen Einkünfte pro<br />
Person über 801 Euro liegen)<br />
Einnahmen aus Zinsen<br />
und Dividenden<br />
(bis 31.12.2008)<br />
750 EUR<br />
51 EUR<br />
→ Zinsabschlagsteuer von 30%<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer) auf Zinsen<br />
→ Kapitalertragsteuer von 20%<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und Körperschaftsteuer) auf<br />
Dividenden als Vorauszahlung auf<br />
die individuelle Einkommensteuerschuld<br />
→ Gegebenenfalls Verrechnung zu<br />
viel bezahlter Steuern über die<br />
Einkommensteuererklärung<br />
Einnahmen aus Zinsen, Dividenden<br />
und Veräußerungsgewinnen<br />
(ab 01.01.2009)<br />
801 EUR<br />
–<br />
→ <strong>Abgeltungssteuer</strong> von 25%<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
und Kirchensteuer)<br />
→ Gegebenenfalls Verrechnung<br />
zu viel bezahlter Steuern über<br />
die Einkommensteuererklärung,<br />
sofern der persönliche Steuersatz<br />
unter 25% liegt<br />
Private Vorsorge ist Zukunftsvorsorge<br />
Private Altersvorsorge ist heute wichtiger denn je. Und Investmentfonds haben<br />
hierbei einiges zu bieten: Sie geben dem Geld eine Chance, sich zu vermehren.<br />
Bereits mit geringen monatlichen Summen kann so mit der Zeit ein stattliches<br />
Vermögen erwirtschaftet werden. Investmentfonds können so der drohenden<br />
Versorgungslücke im Rentenalter frühzeitig entgegenwirken. Die Versorgungslücke<br />
entsteht aus der Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und dem ersten<br />
Rentenanspruch. Auf diesen Geldbetrag müssen Sie als Rentenempfänger<br />
monatlich verzichten.<br />
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