Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer - WMD Brokerchannel
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Tipps <strong>zur</strong><br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
Kapitaleinkünfte erhöhen künftig nicht mehr das steuerpflichtige<br />
Einkommen<br />
Kapitalerträge, die der <strong>Abgeltungssteuer</strong> unterliegen,<br />
brauchen nicht in der Steuererklärung angegeben zu<br />
werden. Somit erhöhen Kapitaleinkünfte ab dem<br />
01.01.2009 nicht mehr das steuerpflichtige Einkommen.<br />
Ein Vorteil für Investoren, die hohe Zins- und Dividendeneinnahmen<br />
erzielen. Anleger, deren persönlicher<br />
Steuersatz unter 25% liegt, können in ihrer Einkommensteuererklärung<br />
zu viel gezahlte Steuern <strong>zur</strong>ückfordern.<br />
Altverluste können in einer Übergangsphase weiter<br />
verrechnet werden<br />
Altverluste aus der Veräußerung von Wertpapieren<br />
können bis 2013 weiterhin mit anderen Einkünften aus<br />
Kapitalvermögen verrechnet werden. Voraussetzung:<br />
Es handelt sich dabei nach geltendem Recht um negative<br />
Erträge aus privaten Veräußerungsgeschäften.<br />
Anleger, deren<br />
persönlicher<br />
Steuersatz unter<br />
25% liegt, können<br />
zu viel<br />
gezahlte Steuern<br />
über die Einkommensteuererklärung<br />
<strong>zur</strong>ückfordern.<br />
Verrechnung von Kursverlusten möglich<br />
Verluste beim Verkauf von Wertpapieren sind ab dem<br />
01.01.2009 mit positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen<br />
verrechenbar – nicht aber mit Einkünften aus anderen<br />
Einkunftsarten. Die Ausnahme bilden Aktien: Auch<br />
weiterhin können realisierte Kursverluste nur mit<br />
Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden.<br />
Für die Besteuerung<br />
von Fremdwährungsanlagen<br />
ist künftig<br />
nur der Gewinn<br />
im Euro-Gegenwert<br />
relevant.<br />
Altverluste aus Kapitalvermögen<br />
verrechenbar mit<br />
sämtlichen Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen<br />
Versteuerung von ausländischen Kapitalerträgen<br />
Der Steuerpflichtige muss ausländische Kapitalerträge,<br />
sofern sie nicht von einem deutschen Kreditinstitut für<br />
ihn verwahrt werden, selbst in der Steuererklärung<br />
angeben.<br />
Veräußerungsverluste<br />
aus Aktien<br />
Sonstige Verluste aus<br />
Kapitalvermögen<br />
verrechenbar mit<br />
verrechenbar mit<br />
Veräußerungsgewinnen<br />
aus Aktien<br />
sämtlichen Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen<br />
Fremdwährungsanlagen: Besteuerung der Gewinne im<br />
Euro-Gegenwert<br />
Fremdwährungsanleihen haben gewöhnlich eine höhere<br />
jährliche Rendite als Euro-Anleihen. <strong>Abgeltungssteuer</strong>pflichtig<br />
ist künftig aber nur der Unterschied zwischen<br />
Anschaffungs- und Verkaufskurs in Euro. Wirft eine<br />
Anlage in ausländischer Währung zwar Zinsen ab, verliert<br />
aber durch Währungsabwertung, so ist nur der<br />
Saldo steuerpflichtig.<br />
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