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Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer - WMD Brokerchannel

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Investmentfonds<br />

bleiben attraktiv<br />

Auch typische<br />

Altersvorsorgelösungen<br />

wie<br />

Fondssparpläne<br />

und VL-Verträge<br />

unterliegen der<br />

<strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />

Ab dem 01.01.2009 unterliegen alle Zinserträge, Dividenden<br />

und Kursgewinne der <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Kursgewinne von<br />

Fondsanteilen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden,<br />

können auch noch nach dem 01.01.2009 jederzeit steuerfrei<br />

veräußert werden. Voraussetzung: Zwischen Kauf und Verkauf<br />

liegen mindestens zwölf Monate.<br />

Keine Ausnahme für Fondssparpläne und VL-Verträge<br />

Auch Vorsorgelösungen wie das Fondssparen oder Vermögenswirksame<br />

Leistungen (VL) sind von der <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />

betroffen. Dabei wird jede Sparrate als separate Einmalanlage<br />

betrachtet.<br />

→ Alle Anteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden,<br />

werden noch nach der alten Regelung behandelt.<br />

→ Werden Fondsanteile ab dem 01.01.2009 gekauft, fallen<br />

bei Verkauf realisierte Kursgewinne unter die <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />

Entnahmen aus Fondssparplänen<br />

Aktuell wird die „First in first out“-Methode (Fifo-Methode)<br />

angewandt: Zuerst erworbene Anteile gelten auch zuerst als<br />

verkauft. Anteile, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden,<br />

können unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist also<br />

auch noch nach dem 01.01.2009 steuerfrei verkauft werden.<br />

Zwischengewinnbesteuerung bleibt unverändert<br />

Zwischengewinne werden auch nach dem 01.01.2009<br />

besteuert: Unter Zwischengewinn versteht man den im<br />

Fondspreis enthaltenen und dem Anleger noch nicht<br />

zugeflossenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und<br />

Zinsansprüchen zusammensetzt. Beim Anleger sind die<br />

Zwischengewinne nur steuerlich relevant:<br />

→ bei Kauf und Verkauf oder<br />

→ beim Zufluss der ausschüttenden oder thesaurierenden<br />

Erträge<br />

1<br />

Eine Ausnahme soll nach<br />

neuesten Plänen für Gewinne<br />

aus der Veräußerung von<br />

Zertifikaten, die nach dem<br />

31.12.2008 von einem<br />

Fonds erworben werden,<br />

eingeführt werden. Diese<br />

sollen zu den ausschüttungsgleichen<br />

Erträgen zählen,<br />

die bereits zum Geschäftsjahresende<br />

des jeweiligen<br />

Fonds besteuert werden.<br />

2<br />

Ggf. mit Ausnahme<br />

von Erträgen aus nach<br />

dem 31.12.2008 erworbenen<br />

Zertifikaten.<br />

Vorteile für thesaurierende Investmentfonds<br />

Thesaurierende Investmentfonds – egal ob sie in Aktien oder<br />

Anleihen investieren – profitieren bei Erwerb ab 2009 von<br />

einem Steuerstundungseffekt: Realisierte und unrealisierte<br />

Kursgewinne, die der Fonds erwirtschaftet, fließen in das<br />

Fondsvermögen und nur die ordentlichen Erträge werden<br />

am Ende des Geschäftsjahres besteuert. Die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />

auf Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurierenden<br />

Fondsanteile fällig. 1<br />

Ausgeschüttete Kursgewinne und ordentliche Erträge werden<br />

dagegen ab dem 01.01.2009 – sofern das entsprechende<br />

Wertpapier durch den Fonds nach dem 31.12.2008 erworben<br />

wurde – der <strong>Abgeltungssteuer</strong> unterworfen. Unabhängig<br />

davon, ob die Fondsanteile vor oder nach dem 01.01.2009<br />

gekauft wurden.<br />

Keine Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Investmentfonds<br />

Thesaurierte Zinsen und Dividenden (sowie ggf. Erträge aus<br />

der Einlösung bzw. der Veräußerung von Zertifikaten, die<br />

nach dem 31.12.2008 erworben wurden) fließen dem Anleger<br />

am Geschäftsjahresende steuerrechtlich zu. Sie verbleiben<br />

aber im Fonds. Damit Anleger beim Verkauf ihrer Anteile<br />

nicht doppelt besteuert werden, können Veräußerungsgewinne<br />

um die bis dahin entstandenen Thesaurierungen<br />

bereinigt werden.<br />

Besteuerung von Investmentfonds<br />

Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />

Wer sichergehen will, dass die vom Fondsmanagement erwirtschafteten Kursgewinne<br />

2 keine <strong>Abgeltungssteuer</strong> auslösen, legt sich vor dem 01.01.2009<br />

thesaurierende Fonds ins Depot.<br />

Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />

Das Fondsprivileg bleibt teilweise bestehen, da Veräußerungsgewinne 2 auf Fondsebene<br />

auch weiterhin nicht besteuert werden. Für den Anleger kommt die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />

erst beim Verkauf seiner thesaurierenden Fondsanteile zum Tragen.<br />

Er profitiert also von einem Steuerstundungseffekt.<br />

8 <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> <strong>Ihr</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>zur</strong> <strong>Abgeltungssteuer</strong> 9

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