Ihr Leitfaden zur Abgeltungssteuer - WMD Brokerchannel
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Investmentfonds<br />
bleiben attraktiv<br />
Auch typische<br />
Altersvorsorgelösungen<br />
wie<br />
Fondssparpläne<br />
und VL-Verträge<br />
unterliegen der<br />
<strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Ab dem 01.01.2009 unterliegen alle Zinserträge, Dividenden<br />
und Kursgewinne der <strong>Abgeltungssteuer</strong>. Kursgewinne von<br />
Fondsanteilen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden,<br />
können auch noch nach dem 01.01.2009 jederzeit steuerfrei<br />
veräußert werden. Voraussetzung: Zwischen Kauf und Verkauf<br />
liegen mindestens zwölf Monate.<br />
Keine Ausnahme für Fondssparpläne und VL-Verträge<br />
Auch Vorsorgelösungen wie das Fondssparen oder Vermögenswirksame<br />
Leistungen (VL) sind von der <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
betroffen. Dabei wird jede Sparrate als separate Einmalanlage<br />
betrachtet.<br />
→ Alle Anteile, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden,<br />
werden noch nach der alten Regelung behandelt.<br />
→ Werden Fondsanteile ab dem 01.01.2009 gekauft, fallen<br />
bei Verkauf realisierte Kursgewinne unter die <strong>Abgeltungssteuer</strong>.<br />
Entnahmen aus Fondssparplänen<br />
Aktuell wird die „First in first out“-Methode (Fifo-Methode)<br />
angewandt: Zuerst erworbene Anteile gelten auch zuerst als<br />
verkauft. Anteile, die bis zum 31.12.2008 gekauft wurden,<br />
können unter Berücksichtigung der Spekulationsfrist also<br />
auch noch nach dem 01.01.2009 steuerfrei verkauft werden.<br />
Zwischengewinnbesteuerung bleibt unverändert<br />
Zwischengewinne werden auch nach dem 01.01.2009<br />
besteuert: Unter Zwischengewinn versteht man den im<br />
Fondspreis enthaltenen und dem Anleger noch nicht<br />
zugeflossenen Ertragsanteil, soweit er sich aus Zinsen und<br />
Zinsansprüchen zusammensetzt. Beim Anleger sind die<br />
Zwischengewinne nur steuerlich relevant:<br />
→ bei Kauf und Verkauf oder<br />
→ beim Zufluss der ausschüttenden oder thesaurierenden<br />
Erträge<br />
1<br />
Eine Ausnahme soll nach<br />
neuesten Plänen für Gewinne<br />
aus der Veräußerung von<br />
Zertifikaten, die nach dem<br />
31.12.2008 von einem<br />
Fonds erworben werden,<br />
eingeführt werden. Diese<br />
sollen zu den ausschüttungsgleichen<br />
Erträgen zählen,<br />
die bereits zum Geschäftsjahresende<br />
des jeweiligen<br />
Fonds besteuert werden.<br />
2<br />
Ggf. mit Ausnahme<br />
von Erträgen aus nach<br />
dem 31.12.2008 erworbenen<br />
Zertifikaten.<br />
Vorteile für thesaurierende Investmentfonds<br />
Thesaurierende Investmentfonds – egal ob sie in Aktien oder<br />
Anleihen investieren – profitieren bei Erwerb ab 2009 von<br />
einem Steuerstundungseffekt: Realisierte und unrealisierte<br />
Kursgewinne, die der Fonds erwirtschaftet, fließen in das<br />
Fondsvermögen und nur die ordentlichen Erträge werden<br />
am Ende des Geschäftsjahres besteuert. Die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
auf Kursgewinne wird erst beim Verkauf der thesaurierenden<br />
Fondsanteile fällig. 1<br />
Ausgeschüttete Kursgewinne und ordentliche Erträge werden<br />
dagegen ab dem 01.01.2009 – sofern das entsprechende<br />
Wertpapier durch den Fonds nach dem 31.12.2008 erworben<br />
wurde – der <strong>Abgeltungssteuer</strong> unterworfen. Unabhängig<br />
davon, ob die Fondsanteile vor oder nach dem 01.01.2009<br />
gekauft wurden.<br />
Keine Doppelbesteuerung bei thesaurierenden Investmentfonds<br />
Thesaurierte Zinsen und Dividenden (sowie ggf. Erträge aus<br />
der Einlösung bzw. der Veräußerung von Zertifikaten, die<br />
nach dem 31.12.2008 erworben wurden) fließen dem Anleger<br />
am Geschäftsjahresende steuerrechtlich zu. Sie verbleiben<br />
aber im Fonds. Damit Anleger beim Verkauf ihrer Anteile<br />
nicht doppelt besteuert werden, können Veräußerungsgewinne<br />
um die bis dahin entstandenen Thesaurierungen<br />
bereinigt werden.<br />
Besteuerung von Investmentfonds<br />
Erwerb vor dem 01.01.2009:<br />
Wer sichergehen will, dass die vom Fondsmanagement erwirtschafteten Kursgewinne<br />
2 keine <strong>Abgeltungssteuer</strong> auslösen, legt sich vor dem 01.01.2009<br />
thesaurierende Fonds ins Depot.<br />
Erwerb nach dem 01.01.2009:<br />
Das Fondsprivileg bleibt teilweise bestehen, da Veräußerungsgewinne 2 auf Fondsebene<br />
auch weiterhin nicht besteuert werden. Für den Anleger kommt die <strong>Abgeltungssteuer</strong><br />
erst beim Verkauf seiner thesaurierenden Fondsanteile zum Tragen.<br />
Er profitiert also von einem Steuerstundungseffekt.<br />
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