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KW 28 / 11.07.2013 - Verbandsgemeinde Wöllstein

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Wöllstein - 6 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013<br />

den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat, die entsprechenden Leistungen durch<br />

die Verwaltung ausschreiben zu lassen und das Warnsystem zu den<br />

geschätzten Kosten zu installieren.<br />

Beschluss<br />

Der Beschluss ergeht einstimmig.<br />

Von den Eltern und der Schulleitung der Grundschule „Am Appelbach“ in<br />

Wöllstein kam die Anregung, den Pausenhofgang zum Schulhof hin komplett<br />

zu verschließen und abzusperren, um zu vermeiden, dass Unbefugte<br />

Zugang zu den Schulkindern haben können. Diese Gefahr wird insbesondere<br />

dann gesehen, wenn Kinder während der Unterrichtszeit die Toiletten<br />

aufsuchen müssen, die nur über den Schulhof zu erreichen sind. Die Bauverwaltung<br />

hat daraufhin einen Vorschlag zur Abgrenzung des überdachten<br />

Bereichs zum Schulhof hin ausgearbeitet und die voraussichtlichen<br />

Kosten beziffert. Zur Ausführung wird, um den gewünschten Zweck zu<br />

erreichen, eine feuerfeste Stahlgitterkonstruktion angefertigt. Die Kosten<br />

für die gesamte Maßnahme betragen rund 40.000,00 €. Hier ist der<br />

Ausschuss nach kurzer Diskussion darüber einig, dass die dargestellte<br />

Stahlgitterkonstruktion zum einen optisch nicht ansprechend ist und zum<br />

anderen auch in der täglichen Praxis des Schulbetriebes den gewünschten<br />

Effekt nicht erzielen wird. Auch die Schulleiterin, Frau Seelig, macht deutlich,<br />

dass ihr eher an einer offenen Schule gelegen ist, als das Gebäude<br />

hermetisch abzuriegeln. Problematisch ist eine Lösung vor allem wegen<br />

der baulichen Gegebenheiten. Auf Vorschlag von Ortsbürgermeister Haas<br />

soll die Angelegenheit zunächst im Bauausschuss behandelt und dabei<br />

auch die Vertreter des Brandschutzes gehört werden.<br />

Die Schulleiterin der Grundschule Gau-Bickelheim, Frau Eschenauer,<br />

weist darauf hin, dass auch die Toiletten der Grundschule in Gau-<br />

Bickelheim nur über den Außenbereich erreichbar sind. Sie stellt fest,<br />

dass sich zunehmend Unbefugte auf dem Schulgelände aufhalten<br />

und dort ihre Hinterlassenschaften, wie Alkohol, Glasscherben usw.<br />

zurücklassen. Es hat auch mehrfach Einbrüche in das Schulgebäude<br />

gegeben. Sie bittet darum zu überprüfen, dass die Eingangstüren korrekt<br />

verschließbar sind und an schlecht einsehbaren Stellen Bewegungsmelder<br />

und Lampen installiert werden.<br />

TOP 6 Sicherheitsüberprüfung von Turn- und Sportgeräten in den<br />

Schulturnhallen<br />

- Sachstandsbericht -<br />

Abteilungsleiter Klaus Castor teilt mit, dass nunmehr alle Sportgeräte<br />

in den Schulturnhallen von einer Fachfirma überprüft wurden. Eine<br />

Kopie der Prüfberichte liegt den Ausschussmitgliedern vor. Ebenso<br />

die jeweilige Auftragsbestätigung. Mit der Ausführung der Reparaturarbeiten<br />

wird in allernächster Zeit gerechnet. Für die Instandsetzungsmaßnahmen<br />

in den 4 Schulturnhallen sind insgesamt 10.000,00<br />

€ aufzuwenden.<br />

TOP 7 Gestaltung der Außenbereiche an den Schulen<br />

- Beratung und Empfehlungsbeschluss -<br />

Sachdarstellung<br />

Während bei der Realschule Plus in Wöllstein zurzeit keine besonderen<br />

Vorhaben anstehen, sind im Außenbereich der Grundschule „Am<br />

Appelbach“ in Wöllstein verschiedene kleinere Instandhaltungen und<br />

Schönheitsreparaturen durchzuführen. Nachdem bei der letzten Spielgeräteüberprüfung<br />

verschiedene Geräte im Böschungsbereich zum<br />

Schulhof hin beanstandet und abgebaut wurden, soll hier schnellstmöglich<br />

für Ersatz gesorgt werden. Ein größeres Klettergerät im Eingangsbereich<br />

der Turnhalle wurde bereits ausgetauscht.<br />

In der Grundschule Siefersheim sind ebenfalls verschiedene Schönheitsreparaturen<br />

vorzunehmen. Ebenfalls soll in allernächster Zeit die<br />

Erneuerung der Zaunanlage „Am Wäldchen“ und der Einbau der Verkehrsberuhigungsmaßnahme<br />

vor dem Schulgebäude abgeschlossen werden.<br />

Bei der Grundschule Gau-Bickelheim stehen verschiedene Malerarbeiten<br />

und die Reparatur des Tores zum Schulhof an. Für die Gestaltung<br />

des Schulgeländes soll eine Gesamtkonzeption erstellt werden.<br />

Hierzu findet im Juni ein Gesprächstermin zwischen Schulleitung,<br />

Elternvertretung und Verwaltung statt.<br />

TOP 8 Mitteilungen und Anfragen<br />

Von Seiten der Verwaltung liegen keine Mitteilungen vor.<br />

Der Schulleiter der Realschule Plus, Herr Hempel, macht auf das<br />

geplante Schulfest am 15.06.2013 aufmerksam. Die schriftlichen Einladungen<br />

werden noch verschickt. Bei diesem Schulfest soll auch die<br />

neue Namensgebung der Schule im Mittelpunkt stehen.<br />

Fraktionsvorsitzender Schnabel weist auf zwei, für die Schulen interessante<br />

Objekte hin. „Lernort Bauernhof“ und „Lehr- und Tierhaltung“<br />

im Hofgut Neumühle in Münchweiler geben einen interessanten<br />

und praktischen Einblick in die Landwirtschaft. Im Hofgut Neumühle<br />

besteht auch die Möglichkeit in Klassenstärke eine ganze Woche zu<br />

verbringen. Weitere Informationen gibt es im Internet oder bei der<br />

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.<br />

Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, bedankt<br />

sich Bürgermeister Gerd Rocker für die konstruktive Mitarbeit und<br />

schließt die Sitzung des Schulträgerausschusses um 21.05 Uhr.<br />

Unterschriften<br />

(Vorsitzender)<br />

Niederschrift gefertigt am 22.05.2013/gb<br />

(Schriftführer)<br />

Zwangsversteigerungen<br />

Amtsgericht Alzey<br />

Aktenzeichen: K 1/13 19. Juni 2013<br />

Terminsbestimmung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15.8.2013 um 13:00 Uhr<br />

an der Gerichtsstelle Alzey, Schloßgasse 32, Zimmer 107, die<br />

nachfolgenden Grundstücke versteigert werden:<br />

Grundbuch Wonsheim Blatt 1336<br />

lfdNr. Fl. Nr. Beschreibung Größe<br />

1 5 82/2 Gebäude- und Freifläche<br />

Schulstr. 8<br />

273 qm<br />

2 5 84/1 Gebäude- und Freifläche<br />

Schulstr. 8<br />

4 qm<br />

(gem. Gutachten handelt es sich um: Einfamilienhaus)<br />

Der Wert des Grundstücks wurde festgesetzt auf<br />

BVNr. 1 Fl. 5 Nr. 82/2 auf 59.000 €<br />

BVNr. 2 Nr. 84/1 auf 1.000 €<br />

Internet-Infos: http://versteigerungspool.de<br />

Aufforderung<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht<br />

später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der<br />

Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />

zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht<br />

glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Anderenfalls<br />

wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei<br />

der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers<br />

und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig schon 2 Wochen vor dem Termin eine genaue<br />

Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />

und der Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />

Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />

einzureichen oder zur Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks,<br />

Erbbaurechts oder des nach §55 ZVG mithaftenden Zubehörs<br />

entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige<br />

Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den<br />

Zuschlag erteilt.<br />

Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />

an die Stelle des versteigerten Grundstücks. Eine Grundschuld<br />

oder Rentenschuld, die nach den Regeln über das geringste Gebot<br />

bestehen bleibt und für die der Schuldner auch persönlich haftet<br />

geht mit der der ihr zugrundeliegenden persönlichen Forderung<br />

auf den Ersteher nur über, wenn der Schuldner spätestens im Versteigerungstermin<br />

vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />

die gegen ihn bestehende Forderung unter Angabe ihres Betrages<br />

und Grundes anmeldet und auf Verlangen des Gerichts oder eines<br />

Beteiligten glaubhaft macht (§ 53 II ZVG) Die von dem Gläubiger<br />

dem Eigentümer oder von diesem dem Gläubiger erklärte Kündigung<br />

einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld<br />

ist dem Ersteher gegenüber nur wirksam, wenn sie spätestens in<br />

dem Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von<br />

Geboten erfolgt und bei dem Gericht angemeldet worden ist.<br />

Das gleiche gilt von einer aus dem Grundbuche nicht ersichtlichen<br />

Tatsache, infolge deren der Anspruch vor der Zeit geltend gemacht<br />

werden kann.(§ 54 ZVG)<br />

55232 Alzey, den 19. Juni 2013<br />

Das Amtsgericht<br />

- K 1/2013 -<br />

Schulnachrichten<br />

Stellenausschreibung<br />

Grundschule Am Appelbach sucht junge oder jung gebliebene<br />

Leute (Studenten, Rentner, Mamas, Papas…) mit Herz und Verstand,<br />

die<br />

interessante Angebote für Kinder<br />

im Alter zwischen 6 und 11 Jahren<br />

anbieten. Das Angebot kann aus dem handwerklichen, naturwissenschaftlichen<br />

oder sprachlichen Bereich kommen und sollte<br />

nach Möglichkeit immer dienstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr<br />

angeboten werden. Außerdem wird eine Person gesucht, die sich<br />

zutraut, einen Schulchor an unserer Schule zu etablieren.<br />

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter gs-woellstein@woellstein.<br />

de oder 06703 / 3014 - 25 (Anrufbeantworter)

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