KW 28 / 11.07.2013 - Verbandsgemeinde Wöllstein
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Wöllstein - 6 - Ausgabe <strong>28</strong>/2013<br />
den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat, die entsprechenden Leistungen durch<br />
die Verwaltung ausschreiben zu lassen und das Warnsystem zu den<br />
geschätzten Kosten zu installieren.<br />
Beschluss<br />
Der Beschluss ergeht einstimmig.<br />
Von den Eltern und der Schulleitung der Grundschule „Am Appelbach“ in<br />
Wöllstein kam die Anregung, den Pausenhofgang zum Schulhof hin komplett<br />
zu verschließen und abzusperren, um zu vermeiden, dass Unbefugte<br />
Zugang zu den Schulkindern haben können. Diese Gefahr wird insbesondere<br />
dann gesehen, wenn Kinder während der Unterrichtszeit die Toiletten<br />
aufsuchen müssen, die nur über den Schulhof zu erreichen sind. Die Bauverwaltung<br />
hat daraufhin einen Vorschlag zur Abgrenzung des überdachten<br />
Bereichs zum Schulhof hin ausgearbeitet und die voraussichtlichen<br />
Kosten beziffert. Zur Ausführung wird, um den gewünschten Zweck zu<br />
erreichen, eine feuerfeste Stahlgitterkonstruktion angefertigt. Die Kosten<br />
für die gesamte Maßnahme betragen rund 40.000,00 €. Hier ist der<br />
Ausschuss nach kurzer Diskussion darüber einig, dass die dargestellte<br />
Stahlgitterkonstruktion zum einen optisch nicht ansprechend ist und zum<br />
anderen auch in der täglichen Praxis des Schulbetriebes den gewünschten<br />
Effekt nicht erzielen wird. Auch die Schulleiterin, Frau Seelig, macht deutlich,<br />
dass ihr eher an einer offenen Schule gelegen ist, als das Gebäude<br />
hermetisch abzuriegeln. Problematisch ist eine Lösung vor allem wegen<br />
der baulichen Gegebenheiten. Auf Vorschlag von Ortsbürgermeister Haas<br />
soll die Angelegenheit zunächst im Bauausschuss behandelt und dabei<br />
auch die Vertreter des Brandschutzes gehört werden.<br />
Die Schulleiterin der Grundschule Gau-Bickelheim, Frau Eschenauer,<br />
weist darauf hin, dass auch die Toiletten der Grundschule in Gau-<br />
Bickelheim nur über den Außenbereich erreichbar sind. Sie stellt fest,<br />
dass sich zunehmend Unbefugte auf dem Schulgelände aufhalten<br />
und dort ihre Hinterlassenschaften, wie Alkohol, Glasscherben usw.<br />
zurücklassen. Es hat auch mehrfach Einbrüche in das Schulgebäude<br />
gegeben. Sie bittet darum zu überprüfen, dass die Eingangstüren korrekt<br />
verschließbar sind und an schlecht einsehbaren Stellen Bewegungsmelder<br />
und Lampen installiert werden.<br />
TOP 6 Sicherheitsüberprüfung von Turn- und Sportgeräten in den<br />
Schulturnhallen<br />
- Sachstandsbericht -<br />
Abteilungsleiter Klaus Castor teilt mit, dass nunmehr alle Sportgeräte<br />
in den Schulturnhallen von einer Fachfirma überprüft wurden. Eine<br />
Kopie der Prüfberichte liegt den Ausschussmitgliedern vor. Ebenso<br />
die jeweilige Auftragsbestätigung. Mit der Ausführung der Reparaturarbeiten<br />
wird in allernächster Zeit gerechnet. Für die Instandsetzungsmaßnahmen<br />
in den 4 Schulturnhallen sind insgesamt 10.000,00<br />
€ aufzuwenden.<br />
TOP 7 Gestaltung der Außenbereiche an den Schulen<br />
- Beratung und Empfehlungsbeschluss -<br />
Sachdarstellung<br />
Während bei der Realschule Plus in Wöllstein zurzeit keine besonderen<br />
Vorhaben anstehen, sind im Außenbereich der Grundschule „Am<br />
Appelbach“ in Wöllstein verschiedene kleinere Instandhaltungen und<br />
Schönheitsreparaturen durchzuführen. Nachdem bei der letzten Spielgeräteüberprüfung<br />
verschiedene Geräte im Böschungsbereich zum<br />
Schulhof hin beanstandet und abgebaut wurden, soll hier schnellstmöglich<br />
für Ersatz gesorgt werden. Ein größeres Klettergerät im Eingangsbereich<br />
der Turnhalle wurde bereits ausgetauscht.<br />
In der Grundschule Siefersheim sind ebenfalls verschiedene Schönheitsreparaturen<br />
vorzunehmen. Ebenfalls soll in allernächster Zeit die<br />
Erneuerung der Zaunanlage „Am Wäldchen“ und der Einbau der Verkehrsberuhigungsmaßnahme<br />
vor dem Schulgebäude abgeschlossen werden.<br />
Bei der Grundschule Gau-Bickelheim stehen verschiedene Malerarbeiten<br />
und die Reparatur des Tores zum Schulhof an. Für die Gestaltung<br />
des Schulgeländes soll eine Gesamtkonzeption erstellt werden.<br />
Hierzu findet im Juni ein Gesprächstermin zwischen Schulleitung,<br />
Elternvertretung und Verwaltung statt.<br />
TOP 8 Mitteilungen und Anfragen<br />
Von Seiten der Verwaltung liegen keine Mitteilungen vor.<br />
Der Schulleiter der Realschule Plus, Herr Hempel, macht auf das<br />
geplante Schulfest am 15.06.2013 aufmerksam. Die schriftlichen Einladungen<br />
werden noch verschickt. Bei diesem Schulfest soll auch die<br />
neue Namensgebung der Schule im Mittelpunkt stehen.<br />
Fraktionsvorsitzender Schnabel weist auf zwei, für die Schulen interessante<br />
Objekte hin. „Lernort Bauernhof“ und „Lehr- und Tierhaltung“<br />
im Hofgut Neumühle in Münchweiler geben einen interessanten<br />
und praktischen Einblick in die Landwirtschaft. Im Hofgut Neumühle<br />
besteht auch die Möglichkeit in Klassenstärke eine ganze Woche zu<br />
verbringen. Weitere Informationen gibt es im Internet oder bei der<br />
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.<br />
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen mehr ergeben, bedankt<br />
sich Bürgermeister Gerd Rocker für die konstruktive Mitarbeit und<br />
schließt die Sitzung des Schulträgerausschusses um 21.05 Uhr.<br />
Unterschriften<br />
(Vorsitzender)<br />
Niederschrift gefertigt am 22.05.2013/gb<br />
(Schriftführer)<br />
Zwangsversteigerungen<br />
Amtsgericht Alzey<br />
Aktenzeichen: K 1/13 19. Juni 2013<br />
Terminsbestimmung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 15.8.2013 um 13:00 Uhr<br />
an der Gerichtsstelle Alzey, Schloßgasse 32, Zimmer 107, die<br />
nachfolgenden Grundstücke versteigert werden:<br />
Grundbuch Wonsheim Blatt 1336<br />
lfdNr. Fl. Nr. Beschreibung Größe<br />
1 5 82/2 Gebäude- und Freifläche<br />
Schulstr. 8<br />
273 qm<br />
2 5 84/1 Gebäude- und Freifläche<br />
Schulstr. 8<br />
4 qm<br />
(gem. Gutachten handelt es sich um: Einfamilienhaus)<br />
Der Wert des Grundstücks wurde festgesetzt auf<br />
BVNr. 1 Fl. 5 Nr. 82/2 auf 59.000 €<br />
BVNr. 2 Nr. 84/1 auf 1.000 €<br />
Internet-Infos: http://versteigerungspool.de<br />
Aufforderung<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht<br />
später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der<br />
Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung<br />
zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht<br />
glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Anderenfalls<br />
wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei<br />
der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig schon 2 Wochen vor dem Termin eine genaue<br />
Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung<br />
und der Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden<br />
Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich<br />
einzureichen oder zur Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks,<br />
Erbbaurechts oder des nach §55 ZVG mithaftenden Zubehörs<br />
entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige<br />
Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den<br />
Zuschlag erteilt.<br />
Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös<br />
an die Stelle des versteigerten Grundstücks. Eine Grundschuld<br />
oder Rentenschuld, die nach den Regeln über das geringste Gebot<br />
bestehen bleibt und für die der Schuldner auch persönlich haftet<br />
geht mit der der ihr zugrundeliegenden persönlichen Forderung<br />
auf den Ersteher nur über, wenn der Schuldner spätestens im Versteigerungstermin<br />
vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten<br />
die gegen ihn bestehende Forderung unter Angabe ihres Betrages<br />
und Grundes anmeldet und auf Verlangen des Gerichts oder eines<br />
Beteiligten glaubhaft macht (§ 53 II ZVG) Die von dem Gläubiger<br />
dem Eigentümer oder von diesem dem Gläubiger erklärte Kündigung<br />
einer Hypothek, einer Grundschuld oder einer Rentenschuld<br />
ist dem Ersteher gegenüber nur wirksam, wenn sie spätestens in<br />
dem Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von<br />
Geboten erfolgt und bei dem Gericht angemeldet worden ist.<br />
Das gleiche gilt von einer aus dem Grundbuche nicht ersichtlichen<br />
Tatsache, infolge deren der Anspruch vor der Zeit geltend gemacht<br />
werden kann.(§ 54 ZVG)<br />
55232 Alzey, den 19. Juni 2013<br />
Das Amtsgericht<br />
- K 1/2013 -<br />
Schulnachrichten<br />
Stellenausschreibung<br />
Grundschule Am Appelbach sucht junge oder jung gebliebene<br />
Leute (Studenten, Rentner, Mamas, Papas…) mit Herz und Verstand,<br />
die<br />
interessante Angebote für Kinder<br />
im Alter zwischen 6 und 11 Jahren<br />
anbieten. Das Angebot kann aus dem handwerklichen, naturwissenschaftlichen<br />
oder sprachlichen Bereich kommen und sollte<br />
nach Möglichkeit immer dienstags von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr<br />
angeboten werden. Außerdem wird eine Person gesucht, die sich<br />
zutraut, einen Schulchor an unserer Schule zu etablieren.<br />
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter gs-woellstein@woellstein.<br />
de oder 06703 / 3014 - 25 (Anrufbeantworter)