20.12.2014 Aufrufe

Marktinfo Biogas 2013 Frankreich, Türkei, Ungarn

<p>Frankreich und Ungarn haben mit Ausbaustrategien bis 2020 wichtige Treiber für die weitere Entwicklung etabliert. In der Türkei, genauso wie in Frankreich und Ungarn, ist der Einspeisetarif für Strom aus Biogas ein starker Impuls für zukünftige Marktentwicklungen. Vor diesem Hintergrund steigt das Interesse insbesondere genossenschaftlich organisierter Kollektive und in der Agroindustrie an der Nutzung von Biogas.</p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>

<p>Frankreich und Ungarn haben mit Ausbaustrategien bis 2020 wichtige Treiber für die weitere Entwicklung etabliert. In der Türkei, genauso wie in Frankreich und Ungarn, ist der Einspeisetarif für Strom aus Biogas ein starker Impuls für zukünftige Marktentwicklungen. Vor diesem Hintergrund steigt das Interesse insbesondere genossenschaftlich organisierter Kollektive und in der Agroindustrie an der Nutzung von Biogas.</p>
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GENEHMIGUNGSVERFAHREN UND VERGÜTUNG:<br />

BIOGASVERSTROMUNG (1/3)<br />

Im Rahmen der Einspeisung von Strom werden von Unternehmen und Verbänden höhere Tarife gefordert. Nach Expertenaussagen<br />

rentiert sich die <strong>Biogas</strong>verstromung zu den aktuellen Tarifen nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Wärme. Insgesamt wird das<br />

Genehmigungsverfahren für <strong>Biogas</strong>anlagen in <strong>Ungarn</strong> als kompliziert und langwierig erachtet. Vor allem regionale Abweichungen und<br />

Änderungen im Ablauf werden von Unternehmensseite und dem Bioenergieverband in <strong>Ungarn</strong> bemängelt. Anlagenbetreiber werden per<br />

Gesetz für den eingespeisten Strom (§ 13 (1) Act No. LXXXVI of 2007 und § 6 Decree No. 389/2007 ) vergütet. Anlagenbetreiber fallen<br />

erst nach Genehmigung der Anlage unter das oben genannte Gesetz. Der Genehmigungsprozess ist nachfolgend beispielhaft skizziert.<br />

Prozess zur Genehmigung von <strong>Biogas</strong>anlagen zur Stromeinspeisung<br />

1. Schritt Vier Prozessschritte für die Genehmigung von allen <strong>Biogas</strong>anlagen:<br />

1. Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />

2. Baugenehmigung,<br />

3. Netzanschluss,<br />

4. Anmeldung beim Hungarian Energy and Public Utility Regulatory Authority und Übermittlung des (§ 6 (1)<br />

Decree No. 389/2007).<br />

2. Schritt Die Hungarian Energy and Public Utility Regulatory Authority bestimmt mit der Genehmigung (nach<br />

Anmeldung, siehe 1. Schritt Punkt 4) auch die Vergütungsdauer (i. d. R. 15 Jahre) und die Einspeisemengen (§ 6<br />

(6) Decree No. 389/2007).<br />

3. Schritt Prüfung weiterer Förderungen durch die Hungarian Energy and Public Utility Regulatory Authority: Wenn der<br />

Anlagenbetreiber andere Förderungen oder Subventionen für das Projekt erhält (für Förderungen siehe auch<br />

Folie 33), wird die Vergütungsdauer gegebenenfalls angepasst nach§6 (8) Decree No. 389/2007.<br />

Notwendige<br />

Dokumente<br />

Alle Dokumente und Meldefristen, die übermittelt werden müssen sind per Gesetz (§ 6 (2)-(4) Decree No.<br />

389/2007 definiert.<br />

Antragsdokumente und Prozesse sind unter folgendem Link abrufbar:<br />

http://www.mekh.hu/en/licensing/licensing-and-approval-procedure/electricity.html<br />

Kontakt: Magyar Energia Hivatal (MEH) - Hungarian Energy and Public Utility Regulatory Authority , Tel:<br />

+36 145 977 77, Homepage: MEH, http://www.eh.gov.hu/, Email: eh@eh.gov.hu<br />

Quellen: Ministry of National Development (2010), GreenGasGrids (<strong>2013</strong>), Miklós Horvath (2012)<br />

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