Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des europäischen Parlaments und ...
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<strong>Verordnung</strong> (<strong>EG</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>761</strong>/<strong>2001</strong><br />
31<br />
Innerhalb eines bestimmten Zeitraums sind alle Tätigkeiten einer Organisation einer<br />
Umweltbetriebsprüfung zu unterziehen. Der Betriebsprüfungszyklus bezeichnet den<br />
Zeitraum, der für die Umweltbetriebsprüfung aller Tätigkeiten einer bestimmten Organisation<br />
benötigt wird. Bei kleinen Organisationen, die nicht sehr komplex aufgebaut<br />
sind, kann die Umweltbetriebsprüfung unter Umständen alle Tätigkeiten gleichzeitig<br />
erfassen. Bei solchen Organisationen bezeichnet der Betriebsprüfungszyklus<br />
den Zeitraum zwischen den Umweltbetriebsprüfungen.<br />
Bei internen Umweltbetriebsprüfungen müssen die Betriebsprüfer gegenüber den<br />
Tätigkeiten, die sie kontrollieren, ausreichend unabhängig sein, um eine objektive<br />
<strong>und</strong> neutrale Bewertung abgeben zu können. In Frage kommen Angestellte der<br />
betreffenden Organisation oder externe Betriebsprüfer (Angestellte anderer Organisationen<br />
oder anderer Teile der gleichen Organisation oder Berater).<br />
2.2. Zielsetzungen<br />
Im Umweltbetriebsprüfungsprogramm der Organisation sind die Zielsetzungen jeder<br />
Umweltbetriebsprüfung bzw. je<strong>des</strong> Betriebsprüfungszyklus, einschließlich der Häufigkeit<br />
der Prüfung jeder Tätigkeit, in schriftlicher Form festzulegen.<br />
Zu den Zielsetzungen gehören insbesondere die Bewertung der bestehenden Managementsysteme<br />
<strong>und</strong> die Prüfung, ob diese mit der Politik <strong>und</strong> dem Programm der<br />
Organisation übereinstimmen <strong>und</strong> ob die einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten<br />
werden.<br />
2.3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung<br />
Der Umfang der Umweltbetriebsprüfungen bzw. der einzelnen Phasen eines Betriebsprüfungszyklus<br />
muss eindeutig festgelegt sein, wobei folgende Angaben erforderlich<br />
sind.<br />
1. die erfassten Bereiche,<br />
2. die zu prüfenden Tätigkeiten,<br />
3. die zu berücksichtigenden Umweltkriterien,<br />
4. der von der Umweltbetriebsprüfung erfasste Zeitraum.<br />
Die Umweltbetriebsprüfung umfasst die Beurteilung der zur Bewertung der Umweltleistung<br />
notwendigen Daten.<br />
2.4. Organisation <strong>und</strong> Ressourcen<br />
Umweltbetriebsprüfungen sind von Personen oder Personengruppen durchzuführen,<br />
die über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der geprüften Sektoren <strong>und</strong> Berei-<br />
© Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main