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Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des europäischen Parlaments und ...

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<strong>Verordnung</strong> (<strong>EG</strong>) <strong>Nr</strong>. <strong>761</strong>/<strong>2001</strong><br />

31<br />

Innerhalb eines bestimmten Zeitraums sind alle Tätigkeiten einer Organisation einer<br />

Umweltbetriebsprüfung zu unterziehen. Der Betriebsprüfungszyklus bezeichnet den<br />

Zeitraum, der für die Umweltbetriebsprüfung aller Tätigkeiten einer bestimmten Organisation<br />

benötigt wird. Bei kleinen Organisationen, die nicht sehr komplex aufgebaut<br />

sind, kann die Umweltbetriebsprüfung unter Umständen alle Tätigkeiten gleichzeitig<br />

erfassen. Bei solchen Organisationen bezeichnet der Betriebsprüfungszyklus<br />

den Zeitraum zwischen den Umweltbetriebsprüfungen.<br />

Bei internen Umweltbetriebsprüfungen müssen die Betriebsprüfer gegenüber den<br />

Tätigkeiten, die sie kontrollieren, ausreichend unabhängig sein, um eine objektive<br />

<strong>und</strong> neutrale Bewertung abgeben zu können. In Frage kommen Angestellte der<br />

betreffenden Organisation oder externe Betriebsprüfer (Angestellte anderer Organisationen<br />

oder anderer Teile der gleichen Organisation oder Berater).<br />

2.2. Zielsetzungen<br />

Im Umweltbetriebsprüfungsprogramm der Organisation sind die Zielsetzungen jeder<br />

Umweltbetriebsprüfung bzw. je<strong>des</strong> Betriebsprüfungszyklus, einschließlich der Häufigkeit<br />

der Prüfung jeder Tätigkeit, in schriftlicher Form festzulegen.<br />

Zu den Zielsetzungen gehören insbesondere die Bewertung der bestehenden Managementsysteme<br />

<strong>und</strong> die Prüfung, ob diese mit der Politik <strong>und</strong> dem Programm der<br />

Organisation übereinstimmen <strong>und</strong> ob die einschlägigen Umweltvorschriften eingehalten<br />

werden.<br />

2.3. Umfang der Umweltbetriebsprüfung<br />

Der Umfang der Umweltbetriebsprüfungen bzw. der einzelnen Phasen eines Betriebsprüfungszyklus<br />

muss eindeutig festgelegt sein, wobei folgende Angaben erforderlich<br />

sind.<br />

1. die erfassten Bereiche,<br />

2. die zu prüfenden Tätigkeiten,<br />

3. die zu berücksichtigenden Umweltkriterien,<br />

4. der von der Umweltbetriebsprüfung erfasste Zeitraum.<br />

Die Umweltbetriebsprüfung umfasst die Beurteilung der zur Bewertung der Umweltleistung<br />

notwendigen Daten.<br />

2.4. Organisation <strong>und</strong> Ressourcen<br />

Umweltbetriebsprüfungen sind von Personen oder Personengruppen durchzuführen,<br />

die über die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der geprüften Sektoren <strong>und</strong> Berei-<br />

© Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

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